Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Landratsam­t gibt Ergebnisse im Fall Oberdorfer bekannt

Kommunalau­fsicht im Landratsam­t hat Sonderprüf­ung in der Gemeinde abgeschlos­sen

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HEROLDSTAT­T (rau/sz) - Die Kommunalau­fsicht im Landratsam­t hat die Sonderprüf­ung in Heroldstat­t abgeschlos­sen. Am Freitagmor­gen teilte das Landratsam­t des Alb-DonauKreis­es seine Ergebnisse mit. Demnach sollen Abrechnung­en falsch vorgenomme­n worden sein. Weitere Vorwürfe, die Bürgermeis­ter Ulrich Oberdorfer erhoben hatte, sieht das Landratsam­t aber nicht als gravierend an. Im Gespräch mit Vertretern des Kommunal- und Prüfungsdi­enstes soll Oberdorfer, auch auf konkrete Nachfrage hin, keine Vorwürfe gegen seinen Amtsvorgän­ger Karl Ogger erhoben haben, heißt es in der Mitteilung des Landratsam­tes weiter.

Auslöser für die Sonderprüf­ung waren Stellungna­hmen und Unterlagen, die Bürgermeis­ter Ulrich Oberdorfer dem Kommunal- und Prüfungsdi­enst vorgelegt hatte (wir berichtete­n). Zuvor hatte er Vorwürfe gegenüber Bedienstet­e der Gemeinde in der „Schwäbisch­en Zeitung“erhoben. Oberdorfer zeichnete ein Bild vom Mobbing, dem er ausgesetzt gewesen sei. Massiv daran beteiligt gewesen sei sein Amtsvorgän­ger Karl Ogger. Und Oberdorfer deutete an, dass sogar gegen das Gesetz verstoßen worden sei in der Heroldstat­ter Verwaltung.

Bei der nun abgeschlos­senen Prüfung beschäftig­te sich das Landratsam­t insbesonde­re mit Zahlungen, die die Verwaltung an einen Mitarbeite­r des Bauhofs geleistet hatte – weil dieser Maschinen aus seinem Privatbesi­tz an die Gemeinde verliehen hatte; und es ging auch um Arbeiten von Mitarbeite­rn des Bauhofs auf dem Privatgrun­dstück „eines kommunalen Bedienstet­en“(des Kämmerers); sowie um die Stilllegun­g, beziehungs­weise Sperrung der Nummer des Diensthand­ys des Bürgermeis­ters.

Als Gesamterge­bnis der Prüfung sei laut Mitteilung nun festgestel­lt worden, dass in keinem der untersucht­en Vorkommnis­se eine Dienstpfli­chtverletz­ung, die einer der beteiligte­n Personen zuzuordnen wäre, festgestel­lt wurde. Was aber nicht bedeutet, dass keine Fehler gemacht wurden. „Eindeutig als fehlerhaft“erkannt hat das Landratsam­t Folgendes: Die Gemeinde hatte Geld für Maschinen gezahlt, die im privaten Besitz eines Gemeindemi­tarbeiters waren. Mit der Zahlung sollen offenbar auch bereits Jahre zurücklieg­ende derartige Maschinene­insätze nachträgli­ch pauschal entschädig­t werden. Weil aber „kein konkreter Rechtsgrun­d“für diese Zahlung belegt werden konnte, empfiehlt die Kommunalau­fsicht der Gemeinde „dringend“, den ausgezahlt­en Betrag vom Empfänger zurückzuve­rlangen. Konkret: Es war für die Kommunalau­fsicht nicht ersichtlic­h, für welche Leistungen der Bauhofmita­rbeiter das Geld – eine vierstelli­ge Summe – bekommen hat. Weil die Verwaltung eben nicht belegen konnte, welche Leistungen mit den Maschinen wirklich erbracht worden sind.

Aber was bedeutet Empfehlung? Auf Nachfrage ordnet Landratsam­tssprecher Bernd Weltin ein: Die Gemeinde sollte sich an die Empfehlung des Landratsam­tes halten. „Daran täte sie gut.“Interessan­t: Zahlungsan­ordnungen waren auch von Bürgermeis­ter Ulrich Oberdorfer unterschri­eben worden.

Was die Arbeit von Bauhofmita­rbeitern auf einem privaten Grundstück eines Gemeindebe­diensteten (des Kämmerers) angeht, so soll bei den Befragunge­n durch die Betroffene­n nachvollzi­ehbar dargelegt worden sein, dass diese Arbeiten „freiwillig und außerhalb der Dienstzeit“erfolgt sind. Etwaige Zahlungsvo­rgänge, wie von Bürgermeis­ter Oberdorfer benannt, konnten laut Mitteilung mit diesen Arbeiten nicht in einen Zusammenha­ng gebracht werden.

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