Mordprozess Freiburg: Rechtsmediziner schildert Brutalität
Weiter Unklarheiten um Alter des Flüchtlings
●
FREIBURG (dpa) - Im Prozess um den Sexualmord an einer 19 Jahre alten Studentin in Freiburg hat der vom Gericht beauftragte Rechtsmediziner dem Angeklagten ein gezieltes und brutales Vorgehen attestiert. Die junge Frau sei am Uferweg des Flusses Dreisam angegriffen, bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und dann vergewaltigt worden, sagte der Sachverständige Stefan Pollak am Dienstag vor dem Freiburger Landgericht. Sie sei bewusstlos in das Wasser des Flusses gelegt worden, wo sie ertrank. Es sei durch Atembewegungen auch für Laien gut erkennbar gewesen, dass die bewusstlose Frau noch lebte. Sie hätte überlebt, wenn ihr Kopf aus dem Wasser gezogen worden wäre.
Angeklagter: Tat im Affekt
Angeklagt in dem Prozess ist der Flüchtling Hussein K., ihm werden Mord und besonders schwere Vergewaltigung vorgeworfen. Er hat zugegeben, im Oktober 2016 nachts in Freiburg die Studentin bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und vergewaltigt zu haben. Es habe sich jedoch um eine Tat im Affekt gehandelt. Zudem habe er nach seinem Angriff geglaubt, die Frau sei bereits tot.
Dem widersprach am Dienstag der Rechtsmediziner. Das Würgen habe zwar nach einer oder wenigen Minuten zur Bewusstlosigkeit geführt, tödlich sei es aber nicht gewesen. Die Frau habe weiter geatmet, sie sei während der Vergewaltigung bewusstlos gewesen. Sie habe keine Chance gehabt, sich zu wehren. Der Tod durch Ertrinken habe vermutlich mehr als eine Stunde gedauert, sagte die Vorsitzende Richterin Kathrin Schenk. Eine Handy-Auswertung der Polizei ergab, dass Hussein K. die ganze Zeit am Tatort war. Ein Polizeibeamter sagte als Zeuge aus, die Handy-Auswertung des Angeklagten zeige, dass der Mann vermutlich aus Iran stamme und mindestens 22 Jahre alt sei. Eingereist nach Deutschland war er im November 2015 als Flüchtling ohne Papiere.
Es geht in dem Prozess auch um die Frage, wie alt der vor der Jugendkammer stehende Mann ist. Das hat Auswirkungen auf die Höhe der Strafe. Er selbst hatte gesagt, aus Afghanistan zu kommen und 16 oder 17 Jahre alt zu sein. Zum Prozessauftakt gab er zu, gelogen zu haben. Das absolute Mindestalter schätzte nun ein Sachverständiger laut Staatsanwaltschaft auf derzeit siebzehneinhalb Jahre. Sein wahrscheinliches Alter liege demnach bei etwa 20 Jahren.
Vor ähnlichen Fragen steht aktuell das Gericht in Landau in der Pfalz beim Prozess um den mutmaßlichen Mörder der 15-jährigen Mia aus Kandel, die in einer Drogerie erstochen wurde. Anfangs hieß es, der Flüchtling aus Afghanistan sei 15 Jahre alt. Nach einem Gutachten wird sein wirkliches Alter nun auch auf etwa 20 Jahre geschätzt.