Bundeswehr äußert sich zum Erbacher Bürgerwindpark
Geplante Windkraftanlagen bedeuten Lebensgefahr für Soldaten – Bundesamt hat Bedenken bereits bei der Erstellung des Regionalplans geäußert
● ERBACH/BONN - Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) in Bonn hat zu den Vorwürfen der Initiatoren des geplanten Erbacher Bürgerwindparks bei Ringingen Stellung genommen. Diese hatten jüngst bemängelt, dass die Bundeswehr, trotz einer Anpassung der Planung, zu keinem Dialog mehr bereit sei. Auf die Berichterstattung und die Nachfrage der Schwäbischen Zeitung hat sich nun die zuständige Pressestelle gemeldet.
Die Prüfung des Vorhabens durch das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr habe ergeben, dass sich die projektierten Windenergieanlagen im Anflugbereich des Militärflugplatzes LauAblehnung pheim befinden. Dieser umfasst verschiedene Sektoren mit festgelegten Mindestflughöhen. Die Sektoren haben zusammen eine ungefähre Nord-Süd-Ausdehnung von 65 Kilometern und eine Ost-West-Ausdehnung von 58 Kilometern.
Aufgrund ihrer Höhe bestünde eine konkrete Gefahr für Leib und Leben der Luftfahrzeugbesatzungen. Daher konnte seitens der Behörde keine Zustimmung erteilt werden. Die konkrete Gefahr bestünde in der Kollision der Luftfahrzeuge mit den Anlagen, weil Sicherheitsabstände nicht eingehalten würden. Daneben würde eine der Windkraftanlagen auch eine Radarstörung verursachen, welcher allerdings durch technische Maßnahmen begegnet werden könnte.
Daraufhin hätte sich der Antragsteller über seinen Rechtsanwalt wiederholt mit Nachfragen zu der an die Bundeswehr, beziehungsweise an das Bundesamt gewandt. „Die Fragen wurden vor dem Hintergrund einer größtmöglichen Transparenz eingehend beantwortet. Auch zu einer übermittelten gutachterlichen Stellungnahme, in welcher die Veränderung der militärischen Flugverfahren vorgeschlagen wird, wurde Stellung bezogen“, heißt es von einer Sprecherin des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr.
Trotz geänderter Planung keine Windkraftanlagen möglich
Des Weiteren habe eine Änderung des Antrages zur Errichtung der drei Anlagen seit der erstmaligen Beteiligung der Bundeswehr durch das Landratsamt nicht stattgefunden. Die beantragten Windkraftanlagen seien mit den bestehenden Flugsektoren unvereinbar. Andere, im Gutachten der Windkraftbefürworter erwähnte mögliche Standorte, seien in den bestehenden Flugsektoren ebenfalls nicht realisierbar. „Obwohl das Gutachten vom 5. September 2017 und die darin enthaltenen neuen Standorte nicht Antragsgegenstand sind, wurden der von der vom Erbacher Bürgerwindpark beauftragten Rechtsanwaltskanzlei im Rahmen der bisherigen guten Zusammenarbeit und zur Vermeidung unnötiger weiterer Planungskosten die Ablehnungsgründe bereits außerhalb des Antragsverfahrens mitgeteilt“, so ein Sprecher. Die Bundeswehr unterstütze den Ausbau erneuerbarer Energien. Daher werde stets nach Alternativlösungen und Kompromissen gesucht. In dem vorgenannten Verfahren konnte jedoch aufgrund der aufgezeigten Gefährdung keine Zustimmung erteilt werden. Möglicherweise bestehende militärische Einwände, die in das Genehmigungsverfahren eingebracht werden, können dazu führen, dass die Genehmigung versagt werden muss. Zudem teilt das Bundesamt mit, dass es bei den Anhörungsverfahren des Regionalverbands Donau-Iller zum Regionalplan die militärischen Belange bezüglich des Flugplatzes Laupheim in die Regionalplanung eingebracht habe.