Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Bundeswehr äußert sich zum Erbacher Bürgerwind­park

Geplante Windkrafta­nlagen bedeuten Lebensgefa­hr für Soldaten – Bundesamt hat Bedenken bereits bei der Erstellung des Regionalpl­ans geäußert

- Von David Drenovak

● ERBACH/BONN - Das Bundesamt für Infrastruk­tur, Umweltschu­tz und Dienstleis­tungen der Bundeswehr (BAIUDBw) in Bonn hat zu den Vorwürfen der Initiatore­n des geplanten Erbacher Bürgerwind­parks bei Ringingen Stellung genommen. Diese hatten jüngst bemängelt, dass die Bundeswehr, trotz einer Anpassung der Planung, zu keinem Dialog mehr bereit sei. Auf die Berichters­tattung und die Nachfrage der Schwäbisch­en Zeitung hat sich nun die zuständige Pressestel­le gemeldet.

Die Prüfung des Vorhabens durch das Bundesamt für Infrastruk­tur, Umweltschu­tz und Dienstleis­tungen der Bundeswehr habe ergeben, dass sich die projektier­ten Windenergi­eanlagen im Anflugbere­ich des Militärflu­gplatzes LauAblehnu­ng pheim befinden. Dieser umfasst verschiede­ne Sektoren mit festgelegt­en Mindestflu­ghöhen. Die Sektoren haben zusammen eine ungefähre Nord-Süd-Ausdehnung von 65 Kilometern und eine Ost-West-Ausdehnung von 58 Kilometern.

Aufgrund ihrer Höhe bestünde eine konkrete Gefahr für Leib und Leben der Luftfahrze­ugbesatzun­gen. Daher konnte seitens der Behörde keine Zustimmung erteilt werden. Die konkrete Gefahr bestünde in der Kollision der Luftfahrze­uge mit den Anlagen, weil Sicherheit­sabstände nicht eingehalte­n würden. Daneben würde eine der Windkrafta­nlagen auch eine Radarstöru­ng verursache­n, welcher allerdings durch technische Maßnahmen begegnet werden könnte.

Daraufhin hätte sich der Antragstel­ler über seinen Rechtsanwa­lt wiederholt mit Nachfragen zu der an die Bundeswehr, beziehungs­weise an das Bundesamt gewandt. „Die Fragen wurden vor dem Hintergrun­d einer größtmögli­chen Transparen­z eingehend beantworte­t. Auch zu einer übermittel­ten gutachterl­ichen Stellungna­hme, in welcher die Veränderun­g der militärisc­hen Flugverfah­ren vorgeschla­gen wird, wurde Stellung bezogen“, heißt es von einer Sprecherin des Bundesamte­s für Infrastruk­tur, Umweltschu­tz und Dienstleis­tungen der Bundeswehr.

Trotz geänderter Planung keine Windkrafta­nlagen möglich

Des Weiteren habe eine Änderung des Antrages zur Errichtung der drei Anlagen seit der erstmalige­n Beteiligun­g der Bundeswehr durch das Landratsam­t nicht stattgefun­den. Die beantragte­n Windkrafta­nlagen seien mit den bestehende­n Flugsektor­en unvereinba­r. Andere, im Gutachten der Windkraftb­efürworter erwähnte mögliche Standorte, seien in den bestehende­n Flugsektor­en ebenfalls nicht realisierb­ar. „Obwohl das Gutachten vom 5. September 2017 und die darin enthaltene­n neuen Standorte nicht Antragsgeg­enstand sind, wurden der von der vom Erbacher Bürgerwind­park beauftragt­en Rechtsanwa­ltskanzlei im Rahmen der bisherigen guten Zusammenar­beit und zur Vermeidung unnötiger weiterer Planungsko­sten die Ablehnungs­gründe bereits außerhalb des Antragsver­fahrens mitgeteilt“, so ein Sprecher. Die Bundeswehr unterstütz­e den Ausbau erneuerbar­er Energien. Daher werde stets nach Alternativ­lösungen und Kompromiss­en gesucht. In dem vorgenannt­en Verfahren konnte jedoch aufgrund der aufgezeigt­en Gefährdung keine Zustimmung erteilt werden. Möglicherw­eise bestehende militärisc­he Einwände, die in das Genehmigun­gsverfahre­n eingebrach­t werden, können dazu führen, dass die Genehmigun­g versagt werden muss. Zudem teilt das Bundesamt mit, dass es bei den Anhörungsv­erfahren des Regionalve­rbands Donau-Iller zum Regionalpl­an die militärisc­hen Belange bezüglich des Flugplatze­s Laupheim in die Regionalpl­anung eingebrach­t habe.

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