Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Womit sich Richter beschäftig­en: Von Wursträdch­en bis zur Spielplatz-Prügelei

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Zum Bezirk des Oberlandes­gerichts Stuttgart gehören alle acht Landund 56 Amtsgerich­te in Württember­g. Ein Rechtsstre­it landet dort, wenn Prozessbet­eiligte mit einem Urteil dieser Vorinstanz­en nicht einverstan­den sind. Hier eine Übersicht skurriler Fälle.

Ein Fall aus Oberschwab­en zeigt, dass Ortskenntn­is entscheide­nd sein kann für einen weisen Richterspr­uch. Zwei Landwirte aus einer kleinen Gemeinde mit benachbart­en Höfen stritten sich. Das Gericht verhängte ein Annäherung­sverbot: Die Bauern durften dem Nachbarn und dessen Grundstück nicht näher als 100 Meter kommen. Doch das führte zu Problemen: Die Streithähn­e hätten ihre Äcker nicht mehr komplett bewirtscha­ften können oder sonntags zur Kirchen gehen können. Deswegen wurde der einzuhalte­nde Abstand verringert.

Besonders heftig und emotional streiten getrennt lebende Eltern über ihre Kinder. Wie schwer es Müttern und Vätern fällt, sich schon bei Kleinigkei­ten zu einigen, illustrier­t der Fall eines Paares. Jedes zweite Wochenende sollte das gemeinsame Kind von Freitag, 18 Uhr, bis sonntags, 18 Uhr, beim Vater verbringen, urteilte das Familienge­richt. Doch der Streit ging weiter. Der Vater wollte das Kind erst um 19 Uhr zurückbrin­gen. Außerhalb des Gerichtssa­als fanden die beiden keine Einigkeit.

Emotional geht es nicht nur zwischen Ex-Partnern zu. So beschäftig­ten sich die Richter mit einer Prügelei auf dem Kinderspie­lplatz. delten, gerieten ihre Mütter in Streit. Eine von beiden ließ angeblich immer ihren Müll auf dem Kinderspie­lplatz liegen. Das brachte die andere Frau in Rage. Am Ende eskalierte der Streit in eine Schlägerei. Die Richter mussten Annäherung­sverbote erlassen.

Gefangene, die mit ihren Haftbeding­ungen unzufriede­n sind, wenden sich in zweiter Instanz an die Strafsenat­e des OLG. Die Richter mussten entscheide­n, ob die Wursträdch­en in einer Gefängnisk­antine beim Abendessen zu dick oder zu dünn geschnitte­n waren.

Während die Kleinen im Sand bud-

Ein ähnlicher Fall: Ein Häftling wollte den

Aludeckel einer MargarineP­ackung in der Zelle entsorgen, doch die Wachtmeist­er hielten das für gefährlich. Zu Recht, urteilte das OLG. (tja)

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