Drohende Abwärtsspirale
EU hat drei Möglichkeiten, um auf die Strafzölle der US-Administration zu reagieren
● verpflichtende Konsultationen. Gibt es keine Verständigung, wird eine Expertengruppe einberufen, die eine Entscheidung trifft, gegen die wiederum Berufung eingelegt werden kann. Kommt die WTO-Streitschlichtung am Ende zu der Erkenntnis, dass die verhängten Strafzölle gegen die Regeln der Welthandelsorganisation verstoßen, können die betroffenen Staaten Vergeltungsmaßnahmen ergreifen.
Die EU kann, zweitens, im Rahmen sogenannter Rebalancing-Maßnahmen, ihrerseits Strafzölle auf USWaren verhängen. Hierunter fiele etwa die Ankündigung der Europäer, Zölle auf Bourbon, Levi’s-Jeans und Motorräder der Marke Harley-Davidson erheben zu wollen. Ein weiteres Beispiel dafür ist der „SpaghettiKrieg“aus den 1980er-Jahren. Damals verfügte US-Präsident Ronald Reagan, die Einfuhrzölle auf europäische Nudeln drastisch heraufzusetzen. Europa konterte mit Zöllen für amerikanische Zitronen.
Als dritte Möglichkeit kann die EU sogenannte Safeguard-Maßnahmen ergreifen. Diese Option käme zum Tragen, wenn durch die verhängten US-Zölle etwa massiv chinesische Stahlexporte auf den europäischen Markt umgelenkt würden und die EU eine schwere Störung des EU-Stahlmarktes feststellt. Die EU könnte dann ihrerseits Schutzmaßnahmen gegen Stahlimporte aus allen anderen Ländern in die EU verhängen. Auch eine Kombination der drei Möglichkeiten ist denkbar.
Die USA berufen sich mit der Ankündigung, Strafzölle zu erheben, auf die Sektion 232 des US-Handelsgesetzes, die es erlaubt, Importe zu beschränken, wenn diese Industrien gefährden, die für die äußere oder innere Sicherheit wichtig sind. Betroffen davon sind Stahlexporteure weltweit was wiederum heißt, dass selbst Stahlimporte aus Nato-Partnerländern wie Deutschland eine Gefahr für die nationale Sicherheit der Vereinigten Staaten wären.