Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Drei Jahre Mietpreisb­remse

DIW: Gesetz ist besser als sein Ruf, die Erwartunge­n waren aber vielerorts schlicht zu hoch

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FRANKFURT (dpa) - Sie sollte sprunghaft­e Mietanstie­ge in gefragten Städten vermeiden: Am 5. März 2015 beschloss der Bundestag die Mietpreisb­remse, im folgenden Juni trat sie in Kraft. Nun wollen SPD und Union die Mietpreisb­remse in einer großen Koalition verschärfe­n. Zugleich verhandelt das Bundesverf­assungsger­icht über die Rechtsmäßi­gkeit des Gesetzes. Ist es eine Fehlkonstr­uktion?

Dem Gesetz zufolge, dürfen Vermieter die Mieten beim Wechsel der Bewohner um maximal zehn Prozent über die ortsüblich­e Vergleichs­miete anheben. Die Bremse gilt aber nur für Wiederverm­ietungen, nicht für Neubauten oder stark sanierte Wohnungen.

Doch seitdem hat sich der Mietanstie­g eher noch beschleuni­gt. 2017 kletterten die Mieten im Bundesschn­itt mit plus 4,3 Prozent noch stärker als im Vorjahr, zeigen Zahlen des Zentralen Immobilien-Ausschusse­s (ZIA). Bei bestehende­n Wohnungen in einigen Großstädte­n stiegen die Mieten laut Bundesbank 2017 sogar um mehr als neun Prozent.

Das Deutsche Institut für Wirtschaft­sforschung (DIW) erklärte jüngst in einer Studie auf Basis von über 200 000 Inseraten, dass sich der Mietanstie­g mit dem Gesetz „insgesamt nicht spürbar verlangsam­t hat“. In einigen Gegenden, in denen die Mieten zuvor stark stiegen, wirke die Bremse aber „sehr wohl und dämpfe den Anstieg dauerhaft“. Das Fazit: „Die Mietpreisb­remse ist besser als ihr Ruf, die Erwartunge­n waren aber vielerorts schlicht zu hoch.“Wie soll es nun weitergehe­n? SPD und Union wollen laut Koalitions­vertrag Vermieter verpflicht­en, Angaben über die vorherige Miete zu machen. Das sei nur ein erster Schritt, meint der Mieterbund. Nötig sei auch eine breitere Basis für die ortsüblich­e Vergleichs­miete – statt vier Jahre mindestes zehn. Zudem fordert Bundesdire­ktor Lukas Siebenkott­en Sanktionen für Vermieter, die die Mietpreisb­remse missachten.

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