Drei Jahre Mietpreisbremse
DIW: Gesetz ist besser als sein Ruf, die Erwartungen waren aber vielerorts schlicht zu hoch
FRANKFURT (dpa) - Sie sollte sprunghafte Mietanstiege in gefragten Städten vermeiden: Am 5. März 2015 beschloss der Bundestag die Mietpreisbremse, im folgenden Juni trat sie in Kraft. Nun wollen SPD und Union die Mietpreisbremse in einer großen Koalition verschärfen. Zugleich verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die Rechtsmäßigkeit des Gesetzes. Ist es eine Fehlkonstruktion?
Dem Gesetz zufolge, dürfen Vermieter die Mieten beim Wechsel der Bewohner um maximal zehn Prozent über die ortsübliche Vergleichsmiete anheben. Die Bremse gilt aber nur für Wiedervermietungen, nicht für Neubauten oder stark sanierte Wohnungen.
Doch seitdem hat sich der Mietanstieg eher noch beschleunigt. 2017 kletterten die Mieten im Bundesschnitt mit plus 4,3 Prozent noch stärker als im Vorjahr, zeigen Zahlen des Zentralen Immobilien-Ausschusses (ZIA). Bei bestehenden Wohnungen in einigen Großstädten stiegen die Mieten laut Bundesbank 2017 sogar um mehr als neun Prozent.
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) erklärte jüngst in einer Studie auf Basis von über 200 000 Inseraten, dass sich der Mietanstieg mit dem Gesetz „insgesamt nicht spürbar verlangsamt hat“. In einigen Gegenden, in denen die Mieten zuvor stark stiegen, wirke die Bremse aber „sehr wohl und dämpfe den Anstieg dauerhaft“. Das Fazit: „Die Mietpreisbremse ist besser als ihr Ruf, die Erwartungen waren aber vielerorts schlicht zu hoch.“Wie soll es nun weitergehen? SPD und Union wollen laut Koalitionsvertrag Vermieter verpflichten, Angaben über die vorherige Miete zu machen. Das sei nur ein erster Schritt, meint der Mieterbund. Nötig sei auch eine breitere Basis für die ortsübliche Vergleichsmiete – statt vier Jahre mindestes zehn. Zudem fordert Bundesdirektor Lukas Siebenkotten Sanktionen für Vermieter, die die Mietpreisbremse missachten.