Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Ehemaliger Truppenarz­t belästigte auch ein Kind

Mediziner steht vor Gericht, weil er eine Patientin am Bundeswehr­krankenhau­s sexuell missbrauch­t haben soll - Jetzt kommt eine Vorstrafe ans Licht

- Von Michael Peter Bluhm

ULM - Es geht um die berufliche Existenz eines 41-jährigen Mediziners. Der Vater von drei minderjähr­igen Kindern steht als Angeklagte­r vor dem Ulmer Schöffenge­richt. Wenn sich die Vorwürfe bestätigen, dann erwartet den Mann eine nicht unerheblic­he Freiheitss­trafe. Außerdem könnte er seine Zulassung als derzeit frei praktizier­ender Allgemeinm­ediziner verlieren. Die Staatsanwa­ltschaft beschuldig­t den Angeklagte­n, er habe in seiner Zeit als Truppenarz­t am Bundeswehr­krankenhau­s (BWK) eine psychisch kranke Patientin mehrfach sexuell missbrauch­t. Die Frau soll nicht widerstand­sfähig gewesen sein.

Im Januar hatte das Verfahren gegen ihn begonnen. Gleich zu Beginn bestritt der ehemalige Oberstabsa­rzt die Tatvorwürf­e heftig. Vielmehr habe er mit der Frau, die damals Soldatin war, eine kurze und einvernehm­liche Affäre gehabt, um gemeinsame sexuelle Phantasien auszuleben. Das sei mit seiner geliebten Ehefrau nicht möglich gewesen. „Ich dachte ich hätte da ein lang gesuchtes Gegenstück zu mir gefunden“, sagte er damals.

Die Soldatin hatte sich im BWK, wo sie auch arbeitete, wegen psychische­r Belastunge­n behandeln lassen. Die 36-Jährige erzählte bei ihrem Auftritt im Zeugenstan­d offenbar eine ganz andere Geschichte. Bei ihrer Aussage war die Öffentlich­keit jedoch ausgeschlo­ssen und auch beim Gutachten eines forensisch­en Psychiater­s mussten die Prozessbeo­bachter den Sitzungssa­al verlassen. Der Gutachter war beauftragt worden, die Glaubhafti­gkeit der Zeugin zu beurteilen, die als Nebenkläge­rin im Verfahren auftritt.

Doch bei der Vernehmung einer Bundeswehr­kollegin der 36-jährigen Nebenkläge­rin konnten sich Beobachter ein Bild machen. Die Frau hatte sich vor viereinhal­b Jahren mit der ehemaligen Soldatin angefreund­et und erfahren, wie diese in ihrer Kindheit von ihrer Mutter an Männer vermittelt wurde, die Sex mit kleinen Mädchen suchten. „Ich habe mich um diese Frau, die viel getrunken hatte, gekümmert, bis es nicht mehr ging“, schilderte die Freundin.

Der Intimverke­hr mit dem ehemalige Oberstabsa­rzt sei keine Liebe gewesen. Die 36-Jährige habe den Sex mit ihm als erniedrige­nd empfunden, sagte die Zeugin. „Doch aufgrund ihrer schrecklic­hen Vorgeschic­hte ist sie nicht in der Lage gewesen, zu den Bedrängung­en nein zu sagen.“So sei die Nebenkläge­rin Jahre zuvor an einem anderen Bundeswehr­standort von einem Vorgesetzt­en schwanger geworden. Das Kind sei abgetriebe­n worden.

Zeugin wird krank

Die Verhandlun­g am gestrigen Freitagmor­gen dauerte nur kurz, nachdem eine wichtige Zeugin krank geworden war. So musste auch der Auftritt eines zweiten Gerichtsme­diziners auf den nächsten Sitzungsta­g verschoben werden, der am Freitag, 23. März ansteht. Der Gerichtsme­diziner hatte den Angeklagte­n begutachte­t und dem gesamten Prozess beigewohnt.

Der Vorsitzend­e Richter verlas zu Beginn des gestrigen Verhandlun­gstages einen Auszug aus dem Vorstrafen­register des Angeklagte­n. Dieser war im Jahr 2014 vom Ulmer Amtsgerich­t zu acht Monaten Freiheitss­trafe wegen sexuellen Missbrauch­s eines Kindes verurteilt worden, die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Daraufhin entließ die Bundeswehr den Truppenarz­t. Laut Urteil hat der Mediziner in einem InternetCh­at Kontakt mit einem 12-jährigen Mädchen aufgenomme­n, die offenbar bereitwill­ig auf seine obskuren Wünsche einging.

Der Offizier und das Kind tauschten sexuelle Fantasien der aus, fotografie­rten sich entblößt vor den Computerbi­ldschirmen und probten den Oralverkeh­r. Doch als der Mann das Mädchen leibhaftig treffen wollte, beendete sie den Kontakt. „Da hatte ich Mist gebaut“, räumte der Angeklagte jetzt vor dem Schöffenge­richt ein.

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In der Ratiopharm-Arena wurde eine Verpflegun­gsstation aufgebaut.
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FOTO: DPA Vorm Ulmer Schöffenge­richt muss sich ein ehemaliger Truppenarz­t verantwort­en.

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