Fehlalarm führt zu Rettungsaktion auf eiskalter Donau
Mehr als 50 Kräfte suchen nachts nach hilfloser Person - Offenbar hat sich jemand einen schlechten Scherz erlaubt
● ULM/NEU-ULM - Der Notruf klang dramatisch: Ein Unbekannter habe eine Person von der Herdbrücke in die eiskalte Donau gestoßen. Das schilderte ein Mann, der sich nachts bei der Ulmer Polizei meldete – anonym. Der Anruf ging um 1.46 Uhr in der Einsatzzentrale im Neuen Bau ein. Da die Beamten davon ausgehen mussten, dass sich ein Mensch in Lebensgefahr befindet, eilten sofort Dutzende Rettungskräfte an die Donau. „Da ist die ganze Maschinerie angelaufen“, schilderte Helmut Graf, Sprecher der Wasserwacht NeuUlm. Bei minus 13 Grad begann der Rettungseinsatz auf dem Fluss und am Donauufer.
Etwa 55 Kräfte waren vor Ort. Die Wasserwacht Neu-Ulm, Senden und Weißenhorn, die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft, die Feuerwehren, die Polizei, die Rettungsdienste aus Ulm und Neu-Ulm sowie das Technische Hilfswerk Neu-Ulm suchten nach dem vermeintlichen Opfer. Sie nutzten Scheinwerfer, Unterwasser-Sonar und Wärmebildkameras, um in der Dunkelheit die hilflose Person zu entdecken. Nach gut einer Stunde wurde die Suche ergebnislos abgebrochen, da es keinerlei Anzeichen für ein Unglück oder ein Verbrechen gab. Offenbar hatte sich der Anrufer bei der Ulmer Polizei einen schlechten Scherz erlaubt. Entsprechend sauer waren die Retter.
„Bei der Kälte, das macht keinen Spaß“, sagte Helmut Graf. „Was denkt sich jemand bei solch einer bescheuerten Aktion?“Es sei alles andere als lustig, wenn die Einsatzkräfte bei diesen Temperaturen ihre Gesundheit aufs Spiel setzen, um vermeintlich in Not geratene Menschen zu retten. Für die Retter war die Nacht nach dem Vorfall, der sich bereits am Montag ereignete, jedenfalls gelaufen. An richtigen Schlaf sei bis zum Arbeitsbeginn für die Kräfte nicht mehr zu denken gewesen, so der Mann von der Wasserwacht.
Wenn sich jemand mit einem Notruf einen schlechten Scherz erlaube, könne das teuer werden, sagte Uwe Krause, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Ulm. Erstens müsse er damit rechnen, dass gegen ihn ermittelt wird. Zweitens könnten ihm die Kosten für den Einsatz in Rechnung gestellt werden. In dem Fall am Montag war es wohl so, dass der unbekannte Anrufer seine Nummer unterdrückt hatte. Der Mann habe am Telefon geschildert, dass er über die Herdbrücke gefahren sei und aus dem Auto heraus beobachtet habe, wie jemand eine Person übers Geländer schubste.
Zur Hilfeleistung verpflichtet
Als die Streifenwagen an der Brücke eintrafen, war aber niemand mehr da. Selbst wenn die Geschichte gestimmt hätte: „Wenn jemand so etwas sieht, kann er nicht einfach wegfahren“, so Krause. Denn ein Zeuge sei zur Hilfeleistung verpflichtet. Zumindest müsse er dableiben, bis die Polizei kommt, um befragt werden zu können.