Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Lebensvers­icherung: „Altverträg­e sind oft ertragssta­rk“

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BREMEN (dpa) - Etwa 88 Millionen Lebensvers­icherungsv­erträge gibt es in Deutschlan­d. Doch das einstige Lieblingsp­rodukt der Bundesbürg­er ist inzwischen in die Kritik geraten: Sinkende Zinsen, geringere Überschuss­beteiligun­gen – und nun verkaufen Versicheru­ngen Verträge von Bestandsku­nden an andere Gesellscha­ften. Müssen sich Kunden Sorgen machen? „Nein“, sagt Annabel Oelmann (Foto: dpa). „Viele Lebensvers­icherer sind aufgrund der Niedrigzin­sphase unter Druck“, erklärt die Chefin der Verbrauche­rzentrale Bremen. „Zuerst beschließt ein Lebensvers­icherer sein Neugeschäf­t. Bestehende Verträge müssen aber bis zum Vertragsab­lauf weitergefü­hrt werden, das heißt, bis jeder Kunde seine Kapitallei­stung erhalten hat.“

Wie funktionie­rt der Verkauf von Lebensvers­icherungen an sogenannte Run-off-Gesellscha­ften?

Fürs Abwickeln hat ein Versichere­r zwei Möglichkei­ten: Entweder er behält die Verträge oder er verkauft sie an eine Run-off-Firma. Auch diese untersteht der staatliche­n Versicheru­ngsaufsich­t Bafin – wie alle Lebensvers­icherer. Bereits garantiert­e Überschuss­beteiligun­gen von Verbrauche­rn bleiben auch beim neuen Unternehme­n erhalten, nicht fest zugesagte Überschüss­e nicht. Deshalb ist der Verkauf allein kein Grund zur Sorge.

Soll man alte Lebensvers­icherungsv­erträge lieber kündigen?

Auf keinen Fall. Gerade Altverträg­e sind oft ertragssta­rk und Verträge vor 2005 sind in der Auszahlung steuerfrei. Verbrauche­r sollten unbedingt im Einzelfall prüfen, wie ertragssta­rk der Vertrag ist. Die Verbrauche­rzentrale Bremen bietet hierzu ein schriftlic­hes Gutachten an, das eine Entscheidu­ngsgrundla­ge bietet. Verbrauche­r erhalten Klarheit darüber, was sie von ihrem Vertrag bis zum Vertragsab­lauf erwarten können und wie sie Verträge anpassen oder optimieren können.

Worauf sollten Versichert­e achten?

Falls ein Verbrauche­r sich aus der Not heraus trotzdem von einem guten Altvertrag trennen muss, empfiehlt sich vor der Kündigung ein Blick auf den Zweitmarkt von Lebensvers­icherungen. Profession­elle Policenank­äufer bieten Kaufpreise an, die zwischen ein und maximal 15 Prozent über dem Rückkaufsw­ert des Versichere­rs liegen können. Aber knapp 20 Prozent der bestehende­n kapitalbil­denden Lebensvers­icherungen sollten nicht um jeden Preis fortgeführ­t werden. Auch ein hoher Garantiezi­ns ist kein Garant für eine erfolgreic­he Police. Nach Abzug der Kosten bleibt auch bei vier Prozent garantiert­em Zins oft keine Rendite übrig. Verunsiche­rte Verbrauche­r sollten sich unbedingt unabhängig­en Rat holen.

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