Freispruch nach Massenschlägerei
Prügelei nach der Ehinger Kirbe: Richter kann keinen Schuldigen ausmachen
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EHINGEN - Die beiden Angeklagten im Prozess um eine Schlägerei nach der Ehinger Kirbe sind am Dienstag vor dem Amtsgericht Ehingen freigesprochen worden. Zwei Gruppen waren in der Nacht, als die Kirbe im vergangenen Jahr zu Ende ging, aufeinander losgegangen. Einer hatte am Ende eine drei Zentimeter lange Schnittwunde an der Stirn, die genäht werden musste. Weil die Zeugenaussagen nicht präzise genug waren, konnte der Richter keinen Schuldigen verurteilen.
Zwei Männer waren angeklagt, die – wie berichtet – aus einer Gruppe heraus drei Syrer attackiert haben sollen. Dabei sollen auch scharfe Gegenstände – Gürtel oder Messer – im Spiel gewesen sein. Richter Wolfgang Lampa hatte vor zwei Wochen die Verhandlung unterbrochen, weil er weitere Zeugen hören wollte. Doch die konnten am Dienstag auch kein Licht in das nächtliche Geschehen bringen.
„Es ergibt sich ein diffuses Bild aus der Beweisaufnahme“, erklärte die Staatsanwältin. Sicher sei aber, dass der 21-jährige Angeklagte, der von den Geschädigten noch in der Tatnacht als Haupttäter bezeichnet wurde, beteiligt gewesen sei. Die Geschädigten hätten gesehen, wie er geschlagen habe, er sei für die Verletzung auf der Stirn verantwortlich.
Die Zeugenaussagen vom Dienstag von Bekannten des zweiten, 34jährigen Angeklagten, seien „wenig glaubhaft“, erklärte die Staatsanwältin. Mal sei die Prügelei in der Ehinger Innenstadt schon im Gange gewesen, als der 34-Jährige dazu kam, mal nicht. Mal sei er spontan dazwischen gegangen, um zu schlichten, mal habe er angekündigt, das zu tun. Wegen gemeinschaftlich begangener gefährlicher Körperverletzung forderte die Staatsanwältin für ihn eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen á zehn Euro. Für den jüngeren Angeklagten, der wegen Körperverletzungsdelikten schon vorbestraft war, eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen á 70 Euro. Sie sprach von einem minderschweren Fall, weil die Situation, als die zwei Gruppen an der Passage zwischen Kornhausgasse und Bahnhofstraße aufeinander losgingen, undurchschaubar gewesen sei. Der vorbestrafte Angeklagte schwieg bis zum Schluss.
„Es bildet sich kein klares Bild“, sagte Richter Wolfgang zur Begründung des Freispruchs. Klar sei, dass die Schlägerei nach der Ehinger Kirbe stattgefunden habe und klar sei für ihn auch, dass scharfe Gegenstände zum Einsatz gekommen sein müssen, um die Verletzung an der Stirn hervorzurufen. Aber die Aussagen der Geschädigten würden nicht ausreichen, um die Angeklagten zu verurteilen. Die Geschädigten hätten sich bemüht, aber auch ihre Aussagen hätten Widersprüche aufgewiesen. „Was verständlich ist, denn sie waren in der Auseinandersetzung damit beschäftigt, sich zu wehren“, sagte Lampa.
„Es fällt mir nicht leicht, bei einer solchen Auseinandersetzung in der Öffentlichkeit freizusprechen“, sagte der Richter. Bis zu 20 Beteiligte sollen bei der Auseinandersetzung beteiligt gewesen sein, erklärte er. Keiner der beiden Angeklagten sei der Initiator gewesen.
„Es war knapp“, gab er ihnen mit auf den Weg. In Zukunft sollten sie sich komplett aus so etwas raushalten, riet er ihnen.