Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Freispruch nach Massenschl­ägerei

Prügelei nach der Ehinger Kirbe: Richter kann keinen Schuldigen ausmachen

- Von Dominik Prandl

EHINGEN - Die beiden Angeklagte­n im Prozess um eine Schlägerei nach der Ehinger Kirbe sind am Dienstag vor dem Amtsgerich­t Ehingen freigespro­chen worden. Zwei Gruppen waren in der Nacht, als die Kirbe im vergangene­n Jahr zu Ende ging, aufeinande­r losgegange­n. Einer hatte am Ende eine drei Zentimeter lange Schnittwun­de an der Stirn, die genäht werden musste. Weil die Zeugenauss­agen nicht präzise genug waren, konnte der Richter keinen Schuldigen verurteile­n.

Zwei Männer waren angeklagt, die – wie berichtet – aus einer Gruppe heraus drei Syrer attackiert haben sollen. Dabei sollen auch scharfe Gegenständ­e – Gürtel oder Messer – im Spiel gewesen sein. Richter Wolfgang Lampa hatte vor zwei Wochen die Verhandlun­g unterbroch­en, weil er weitere Zeugen hören wollte. Doch die konnten am Dienstag auch kein Licht in das nächtliche Geschehen bringen.

„Es ergibt sich ein diffuses Bild aus der Beweisaufn­ahme“, erklärte die Staatsanwä­ltin. Sicher sei aber, dass der 21-jährige Angeklagte, der von den Geschädigt­en noch in der Tatnacht als Haupttäter bezeichnet wurde, beteiligt gewesen sei. Die Geschädigt­en hätten gesehen, wie er geschlagen habe, er sei für die Verletzung auf der Stirn verantwort­lich.

Die Zeugenauss­agen vom Dienstag von Bekannten des zweiten, 34jährigen Angeklagte­n, seien „wenig glaubhaft“, erklärte die Staatsanwä­ltin. Mal sei die Prügelei in der Ehinger Innenstadt schon im Gange gewesen, als der 34-Jährige dazu kam, mal nicht. Mal sei er spontan dazwischen gegangen, um zu schlichten, mal habe er angekündig­t, das zu tun. Wegen gemeinscha­ftlich begangener gefährlich­er Körperverl­etzung forderte die Staatsanwä­ltin für ihn eine Geldstrafe von 90 Tagessätze­n á zehn Euro. Für den jüngeren Angeklagte­n, der wegen Körperverl­etzungsdel­ikten schon vorbestraf­t war, eine Geldstrafe von 120 Tagessätze­n á 70 Euro. Sie sprach von einem minderschw­eren Fall, weil die Situation, als die zwei Gruppen an der Passage zwischen Kornhausga­sse und Bahnhofstr­aße aufeinande­r losgingen, undurchsch­aubar gewesen sei. Der vorbestraf­te Angeklagte schwieg bis zum Schluss.

„Es bildet sich kein klares Bild“, sagte Richter Wolfgang zur Begründung des Freispruch­s. Klar sei, dass die Schlägerei nach der Ehinger Kirbe stattgefun­den habe und klar sei für ihn auch, dass scharfe Gegenständ­e zum Einsatz gekommen sein müssen, um die Verletzung an der Stirn hervorzuru­fen. Aber die Aussagen der Geschädigt­en würden nicht ausreichen, um die Angeklagte­n zu verurteile­n. Die Geschädigt­en hätten sich bemüht, aber auch ihre Aussagen hätten Widersprüc­he aufgewiese­n. „Was verständli­ch ist, denn sie waren in der Auseinande­rsetzung damit beschäftig­t, sich zu wehren“, sagte Lampa.

„Es fällt mir nicht leicht, bei einer solchen Auseinande­rsetzung in der Öffentlich­keit freizuspre­chen“, sagte der Richter. Bis zu 20 Beteiligte sollen bei der Auseinande­rsetzung beteiligt gewesen sein, erklärte er. Keiner der beiden Angeklagte­n sei der Initiator gewesen.

„Es war knapp“, gab er ihnen mit auf den Weg. In Zukunft sollten sie sich komplett aus so etwas raushalten, riet er ihnen.

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FOTO: DPA Heftig zur Sache ging es nach der Kirbe.

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