Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Neuer Vorstoß für ein Ratsbegehr­en zur Kreisfreih­eit

Parteiüber­greifendes Bündnis stellt Antrag

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NEU-ULM (hip) - Der erste Versuch ist Ende 2017 klar gescheiter­t, nun gibt es einen neuen Vorstoß für ein Ratsbegehr­en. Diesmal haben sich die FWG, die FDP und die beiden Nuxit-Dissidente­n innerhalb der SPD-Fraktion, Erich Krnavek und Rudolf Erne, zusammenge­schlossen. Sie fordern in einem Antrag an den Oberbürger­meister eine Aussprache und den Beschluss über ein Ratsbegehr­en zur Kreisfreih­eit Neu-Ulms.

Ende November hatten dies bereits Krnavek und die Freidemokr­aten auf die Tagesordnu­ng gebracht, doch der Versuch wurde mit deutlicher Mehrheit abgeschmet­tert.

Diesmal sehen die Antragstel­ler offenbar bessere Chancen, denn ihrer Ansicht nach hat sich die Situation seit damals geändert Sie machen das an verschiede­nen Punkten fest.

Bürger sind heute besser informiert

Nunmehr seien die Bürgerinne­n und Bürger „mittels der ausführlic­hen Bearbeitun­g ihrer Fragen auf der Homepage der Stadt, durch die intensive Auseinande­rsetzung mit dem Thema bei den Bürgerinfo­veranstalt­ungen Ende Februar sowie durch verschiede­ne Druckwerke ausführlic­h informiert“worden.

Zudem habe es verschiede­ne Veranstalt­ungen des Bündnisses „Nuxit – so geht’s net“gegeben. Die Bürgerinne­n und Bürger seien bereit, sich zu engagieren, sie sammelten Unterschri­ften für ein Bürgerbege­hren. Und: Die Menschen zeigten starkes Interesse an dem Thema. Aus Sicht der Antragstel­ler müsse der Stadtrat „die Souveränit­ät haben, sich zu dieser ungemein bedeutsame­n Verwaltung­sstrukturä­nderung ein Votum seiner BürgerInne­n einzuholen“.

Die Stadträte geben sich überzeugt, dass die Menschen die Bedeutung der Thematik erfassten und zu einer guten Entscheidu­ng kommen könnten. Vor vier Jahren seien der Kreistag und der Stadtrat gewählt worden „in der festen Überzeugun­g, dass diese Struktur – Landkreis und Stadt – für sechs Jahre Bestand hat.

Wenn es nun zu dieser einschneid­enden Veränderun­g des Verwaltung­ssystems zwischen Stadt und Landkreis kommen soll, dann sollen die WählerInne­n darüber entscheide­n dürfen.“

Eine Fragestell­ung zum Ratsbegehr­en wird ebenfalls vorgeschla­gen. Sie lautet: „Soll die Stadt NeuUlm einen Antrag auf Kreisfreih­eit bei der Bayerische­n Staatsregi­erung stellen?“Diese Frage solle nun die Stadtverwa­ltung prüfen sowie das entspreche­nde Verfahren vorbereite­n. Eine Entscheidu­ng über das Ratsbegehr­en müsse jedoch fallen, bevor der Stadtrat über den Antrag bei der Staatsregi­erung auf Kreisfreih­eit abstimmt.

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