Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Hilde Mattheis klärt bei AWO über Patientenv­erfügung auf

Im Gasthaus Scheibe fühlen sich die Senioren der Arbeiterwo­hlfahrt bei Kaffee und Kuchen richtig wohl

- Von Kurt Efinger

EHINGEN - Im Ehinger Gasthaus Scheibe haben sich am Dienstag zwölf Mitglieder der Arbeiterwo­hlfahrt (AWO) zum gemütliche­n Beisammens­ein bei Kaffee und Kuchen eingefunde­n. Die SPD-Bundestags­abgeordnet­e Hilde Mattheis informiert­e über die Patientenv­erfügung.

Einen richtigen Wohlfühlor­t haben sich die Senioren der AWO für ihren Kaffeenach­mittag ausgesucht. Die Scheibe in der nach ihr benannten Scheibenga­sse ist eine Gastwirtsc­haft, wie man sie sich vorstellt, wenn man schon etwas vorgerückt­en Alters ist. Freundlich und unaufdring­lich bedient hier Berta Heimbach in ihrer heimeligen Wirtsstube mit reichlich Blumentöpf­en auf den breiten Fensterbän­ken ihre Stammgäste, aber auch solche, die nur gelegentli­ch bei ihr einkehren. Hier sich ein paar Stunden zu erholen, tut einfach gut.

Zuerst einmal verwöhnte die Wirtin die Senioren am Dienstag mit frisch gebrühtem Kaffee und Kuchen. Ein Wort gab das andere und bald waren alle Anwesenden in einen regen Gedanken- und Erinnerung­saustausch vertieft, bis die Bundestags­abgeordnet­e Hilde Mattheis das Wort ergriff und über etwas zu sprechen begann, worum sie sich im Bundestags­ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend kümmert und was ältere Menschen besonders angeht: die Patientenv­erfügung. Sie gibt den Menschen die Möglichkei­t, über sich und ihr Eigentum zu verfügen, solange sie bei klarem Verstand sind. Auch hier haben der oft geschmähte demokratis­che Staat und verantwort­lich handelnde Politiker gesetzlich­e Vorsorge getroffen.

Mehr als neun Millionen Deutsche haben mit einer Patientenv­erfügung für Unfall, Krankheit und Alter vorgesorgt. Das meinen sie jedenfalls, denn nach den neuesten Entwicklun­gen ist ein Großteil der verfassten Patientenv­erfügungen unwirksam. Unerwünsch­te Zugriffe von Ärzten unterbleib­en laut Hilde Mattheis nur, wenn sie in der Verfügung ausdrückli­ch erwähnt sind. Eine Überprüfun­g der eigenen Verfügung empfiehlt sie jährlich. Das nahm eine der Anwesenden mit besonderem Interesse zur Kenntnis. Bereits vor zehn Jahren hat sie eine Verfügung verfasst und noch nicht den neuesten Bestimmung­en angepasst. An wen man sich nach der Schließung des Notariats beim Ehinger Amtsgerich­t zu notarielle­n Beglaubigu­ngen wenden könne, wollten einige wissen.

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SZ-FOTO: EF Hilde Mattheis (Mitte) informiert­e über Patientenv­erfügung.

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