Hilde Mattheis klärt bei AWO über Patientenverfügung auf
Im Gasthaus Scheibe fühlen sich die Senioren der Arbeiterwohlfahrt bei Kaffee und Kuchen richtig wohl
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EHINGEN - Im Ehinger Gasthaus Scheibe haben sich am Dienstag zwölf Mitglieder der Arbeiterwohlfahrt (AWO) zum gemütlichen Beisammensein bei Kaffee und Kuchen eingefunden. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Hilde Mattheis informierte über die Patientenverfügung.
Einen richtigen Wohlfühlort haben sich die Senioren der AWO für ihren Kaffeenachmittag ausgesucht. Die Scheibe in der nach ihr benannten Scheibengasse ist eine Gastwirtschaft, wie man sie sich vorstellt, wenn man schon etwas vorgerückten Alters ist. Freundlich und unaufdringlich bedient hier Berta Heimbach in ihrer heimeligen Wirtsstube mit reichlich Blumentöpfen auf den breiten Fensterbänken ihre Stammgäste, aber auch solche, die nur gelegentlich bei ihr einkehren. Hier sich ein paar Stunden zu erholen, tut einfach gut.
Zuerst einmal verwöhnte die Wirtin die Senioren am Dienstag mit frisch gebrühtem Kaffee und Kuchen. Ein Wort gab das andere und bald waren alle Anwesenden in einen regen Gedanken- und Erinnerungsaustausch vertieft, bis die Bundestagsabgeordnete Hilde Mattheis das Wort ergriff und über etwas zu sprechen begann, worum sie sich im Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend kümmert und was ältere Menschen besonders angeht: die Patientenverfügung. Sie gibt den Menschen die Möglichkeit, über sich und ihr Eigentum zu verfügen, solange sie bei klarem Verstand sind. Auch hier haben der oft geschmähte demokratische Staat und verantwortlich handelnde Politiker gesetzliche Vorsorge getroffen.
Mehr als neun Millionen Deutsche haben mit einer Patientenverfügung für Unfall, Krankheit und Alter vorgesorgt. Das meinen sie jedenfalls, denn nach den neuesten Entwicklungen ist ein Großteil der verfassten Patientenverfügungen unwirksam. Unerwünschte Zugriffe von Ärzten unterbleiben laut Hilde Mattheis nur, wenn sie in der Verfügung ausdrücklich erwähnt sind. Eine Überprüfung der eigenen Verfügung empfiehlt sie jährlich. Das nahm eine der Anwesenden mit besonderem Interesse zur Kenntnis. Bereits vor zehn Jahren hat sie eine Verfügung verfasst und noch nicht den neuesten Bestimmungen angepasst. An wen man sich nach der Schließung des Notariats beim Ehinger Amtsgericht zu notariellen Beglaubigungen wenden könne, wollten einige wissen.