Anklage wegen versuchten Mordes
BLAUBEUREN/ULM (sz) - Die Staatsanwaltschaft Ulm hat dieser Tage gegen einen zur Tatzeit 45 Jahre alten Mann aus dem Alb-DonauKreis Anklage zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts erhoben. Oberstaatsanwalt Michael Bischofberger wirft ihm vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung mit fahrlässiger Körperverletzung sowie unerlaubtes Entfernen vom Unfallort mit versuchtem Mord vor.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann am Abend des 7. Oktober des vergangenen Jahres von einem Fest kommend mit überhöhter Geschwindigkeit auf der B 28 in Richtung Blaubeuren fahrend mit seinem Auto eine unübersichtliche Kurve geschnitten und beim Schneidevorgang den Linksabbiegestreifen des Gegenverkehrs überfahren habe. Dabei soll er eine dort stehende Motorrollerfahrerin übersehen und erfasst haben. Die Rollerfahrerin blieb erheblich verletzt liegen, während der Angeschuldigte sich vom Unfallort entfernt habe, obwohl er die Kollision bemerkt habe. Da es ihm aber darauf angekommen sei, unerkannt zu entkommen, habe er es auch in Kauf genommen, dass die Geschädigte mangels sofortiger Verständigung eines Notarztes und anschließender notärztlicher Versorgung noch an der Unfallstelle versterben würde.
Mordmerkmal: Verdeckungsabsicht
Dem 45-Jährigen wird das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht zur Last gelegt. So wäre der Angeschuldigte verpflichtet gewesen, mit seinem Fahrzeug anzuhalten und der Geschädigten Hilfe zu leisten. Dieser Pflicht habe er sich entzogen und dabei zudem das Risiko in Kauf genommen, dass die Geschädigte möglicherweise von einem anderen Verkehrsteilnehmer erneut erfasst und tödlich verletzt würde. Auch wenn sich dieses Risiko glücklicherweise nicht realisierte, muss sich der Unfallfahrer deshalb wegen Versuchs des Verdeckungsmordes verantworten, so die Auffassung der Staatsanwaltschaft.
Glücklicherweise überlebte die Rollerfahrerin den Unfall, wenngleich sie doch neben zahlreichen Prellungen eine Fraktur an der Hand erlitt und über zwei Monate arbeitsunfähig war. Der Angeschuldigte hat seine Beteiligung am Unfall eingeräumt, bestreitet die Vorwürfe aber im Übrigen weitgehend. So will er nicht erkannt haben, dass er einen Menschen angefahren habe.