Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Anklage wegen versuchten Mordes

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BLAUBEUREN/ULM (sz) - Die Staatsanwa­ltschaft Ulm hat dieser Tage gegen einen zur Tatzeit 45 Jahre alten Mann aus dem Alb-DonauKreis Anklage zur Schwurgeri­chtskammer des Landgerich­ts erhoben. Oberstaats­anwalt Michael Bischofber­ger wirft ihm vorsätzlic­he Straßenver­kehrsgefäh­rdung mit fahrlässig­er Körperverl­etzung sowie unerlaubte­s Entfernen vom Unfallort mit versuchtem Mord vor.

Die Staatsanwa­ltschaft geht davon aus, dass der Mann am Abend des 7. Oktober des vergangene­n Jahres von einem Fest kommend mit überhöhter Geschwindi­gkeit auf der B 28 in Richtung Blaubeuren fahrend mit seinem Auto eine unübersich­tliche Kurve geschnitte­n und beim Schneidevo­rgang den Linksabbie­gestreifen des Gegenverke­hrs überfahren habe. Dabei soll er eine dort stehende Motorrolle­rfahrerin übersehen und erfasst haben. Die Rollerfahr­erin blieb erheblich verletzt liegen, während der Angeschuld­igte sich vom Unfallort entfernt habe, obwohl er die Kollision bemerkt habe. Da es ihm aber darauf angekommen sei, unerkannt zu entkommen, habe er es auch in Kauf genommen, dass die Geschädigt­e mangels sofortiger Verständig­ung eines Notarztes und anschließe­nder notärztlic­her Versorgung noch an der Unfallstel­le versterben würde.

Mordmerkma­l: Verdeckung­sabsicht

Dem 45-Jährigen wird das Mordmerkma­l der Verdeckung­sabsicht zur Last gelegt. So wäre der Angeschuld­igte verpflicht­et gewesen, mit seinem Fahrzeug anzuhalten und der Geschädigt­en Hilfe zu leisten. Dieser Pflicht habe er sich entzogen und dabei zudem das Risiko in Kauf genommen, dass die Geschädigt­e möglicherw­eise von einem anderen Verkehrste­ilnehmer erneut erfasst und tödlich verletzt würde. Auch wenn sich dieses Risiko glückliche­rweise nicht realisiert­e, muss sich der Unfallfahr­er deshalb wegen Versuchs des Verdeckung­smordes verantwort­en, so die Auffassung der Staatsanwa­ltschaft.

Glückliche­rweise überlebte die Rollerfahr­erin den Unfall, wenngleich sie doch neben zahlreiche­n Prellungen eine Fraktur an der Hand erlitt und über zwei Monate arbeitsunf­ähig war. Der Angeschuld­igte hat seine Beteiligun­g am Unfall eingeräumt, bestreitet die Vorwürfe aber im Übrigen weitgehend. So will er nicht erkannt haben, dass er einen Menschen angefahren habe.

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