Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Bedrohung und Nötigung lassen sich nicht beweisen

Weil sich die Einzelheit­en des Tatvorwurf­s nicht mehr restlos aufklären lassen, wird ein Verfahren eingestell­t

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EHINGEN (jon) - Vor dem Amtsgerich­t in Ehingen ist am Dienstagna­chmittag ein Verfahren wegen versuchter Nötigung und Bedrohung eingestell­t worden. Nach einer knappen Stunde Verhandlun­g sah Richter Wolfgang Lampa keine Grundlage mehr, den Angeklagte­n für das ihm zur Last gelegte zu verurteile­n.

Dem 56-jährigen Angeklagte­n aus dem Landkreis Esslingen war vorgeworfe­n worden, im September 2016 einem ihm bekannten Schelkling­er in dessen Haus aufgesucht zu haben und ihn dort bedroht sowie genötigt zu haben. Des Weiteren galt es zu klären, ob der Angeklagte ein Mitglied des Motorradcl­ubs „Outlaws“ sei, was dieser bestritt. Einzig das Opfer konnte nicht vor Gericht vernommen werden, da der Schelkling­er stark erkrankt und in Folge dessen nicht verhandlun­gsfähig war.

Konkret war dem Angeklagte­n vorgeworfe­n worden, das Opfer an einem Wochentag im September aufgesucht zu haben. Als Grund für den Besuch gab der Angeklagte ein vorangegan­genes Verfahren vor dem Stuttgarte­r Landgerich­t an, in dem ihn das Opfer zunächst grundlos stark belastet, schließlic­h aber doch entlastet habe. Diese Sache habe er mit dem Schelkling­er klären wollen. Nachdem der Angeklagte mehrfach versucht hatte, durch Klingeln am besagten Tag auf sich aufmerksam zu machen, sei er von der Nachbarin darauf hingewiese­n worden, dass die Klingel defekt sei und er am Fenster klopfen müsse. Nach einiger Zeit öffnete das Opfer schließlic­h die Tür.

Was dann geschah, darüber gingen am Dienstagna­chmittag die Meinungen im Ehinger Amtsgerich­t weiter auseinande­r. Laut Polizeiver­nehmung des Opfers und der Aussage eines Zeugen, habe der Angeklagte nach dem Öffnen der Tür seinen Fuß so in die Tür gestellt, dass diese nicht mehr geschlosse­n werden konnte. Gesehen hatte dies der Zeuge nicht, sondern dies war ihm lediglich mitgeteilt worden. Im Zuge der Unter- haltung habe sich der Angeklagte schließlic­h an ein Holster an der Hüfte gefasst, was das Opfer als Bedrohung auffasste, weil gleichzeit­ig die Worte „Soll ich?“gefallen seien, führte die Staatsanwä­ltin in ihrer Anklagesch­rift aus. Außerdem soll der Angeklagte das Opfer aufgeforde­rt haben, zu einer Unterredun­g in eine Diskothek im Raum Stuttgart zu kommen, dann würde man die Angelegenh­eit schon klären.

Beweisen ließ sich von allen Vorwürfen nichts, sodass Richter Wolfgang Lampa schließlic­h das Verfahren gegen den 56-jährigen Angeklagte­n mit den Worten „Ich weiß relativ wenig, das geb ich zu“einstellte.

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