Bedrohung und Nötigung lassen sich nicht beweisen
Weil sich die Einzelheiten des Tatvorwurfs nicht mehr restlos aufklären lassen, wird ein Verfahren eingestellt
EHINGEN (jon) - Vor dem Amtsgericht in Ehingen ist am Dienstagnachmittag ein Verfahren wegen versuchter Nötigung und Bedrohung eingestellt worden. Nach einer knappen Stunde Verhandlung sah Richter Wolfgang Lampa keine Grundlage mehr, den Angeklagten für das ihm zur Last gelegte zu verurteilen.
Dem 56-jährigen Angeklagten aus dem Landkreis Esslingen war vorgeworfen worden, im September 2016 einem ihm bekannten Schelklinger in dessen Haus aufgesucht zu haben und ihn dort bedroht sowie genötigt zu haben. Des Weiteren galt es zu klären, ob der Angeklagte ein Mitglied des Motorradclubs „Outlaws“ sei, was dieser bestritt. Einzig das Opfer konnte nicht vor Gericht vernommen werden, da der Schelklinger stark erkrankt und in Folge dessen nicht verhandlungsfähig war.
Konkret war dem Angeklagten vorgeworfen worden, das Opfer an einem Wochentag im September aufgesucht zu haben. Als Grund für den Besuch gab der Angeklagte ein vorangegangenes Verfahren vor dem Stuttgarter Landgericht an, in dem ihn das Opfer zunächst grundlos stark belastet, schließlich aber doch entlastet habe. Diese Sache habe er mit dem Schelklinger klären wollen. Nachdem der Angeklagte mehrfach versucht hatte, durch Klingeln am besagten Tag auf sich aufmerksam zu machen, sei er von der Nachbarin darauf hingewiesen worden, dass die Klingel defekt sei und er am Fenster klopfen müsse. Nach einiger Zeit öffnete das Opfer schließlich die Tür.
Was dann geschah, darüber gingen am Dienstagnachmittag die Meinungen im Ehinger Amtsgericht weiter auseinander. Laut Polizeivernehmung des Opfers und der Aussage eines Zeugen, habe der Angeklagte nach dem Öffnen der Tür seinen Fuß so in die Tür gestellt, dass diese nicht mehr geschlossen werden konnte. Gesehen hatte dies der Zeuge nicht, sondern dies war ihm lediglich mitgeteilt worden. Im Zuge der Unter- haltung habe sich der Angeklagte schließlich an ein Holster an der Hüfte gefasst, was das Opfer als Bedrohung auffasste, weil gleichzeitig die Worte „Soll ich?“gefallen seien, führte die Staatsanwältin in ihrer Anklageschrift aus. Außerdem soll der Angeklagte das Opfer aufgefordert haben, zu einer Unterredung in eine Diskothek im Raum Stuttgart zu kommen, dann würde man die Angelegenheit schon klären.
Beweisen ließ sich von allen Vorwürfen nichts, sodass Richter Wolfgang Lampa schließlich das Verfahren gegen den 56-jährigen Angeklagten mit den Worten „Ich weiß relativ wenig, das geb ich zu“einstellte.