Förderung für kleine Firmen
EHINGEN (sz) - Die Förderlinie „Spitze auf dem Land“richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die das Potenzial zur Erlangung der Technologieführerschaft aufweisen. Die Förderung unterstützt umfassende Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen, die zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer und verbesserter Produktionsverfahren, Prozesse, Dienstleistungen und Produkte dienen.
Alle Projekte, die mit EFRE-Mitteln gefördert werden, müssen einen Beitrag zur Erreichung der EU-Querschnittsziele nachhaltige Entwicklung, Chancengleichheit und NichtDiskriminierung sowie Gleichstellung von Männern und Frauen leisten.
Die Förderung wird an Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bewilligt. Der Fördersatz beträgt für kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigen bis zu 20 Prozent und für mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern bis zu zehn Prozent. Zuwendungen unter 200 000 Euro werden nicht bewilligt und sind auf höchstens 400 000 Euro pro Vorhaben begrenzt. Das Ministerium für Ländlichen Raum entscheidet über die Aufnahme ins Förderprogramm.
Die Antragstellung für Unternehmen in Ehingen erfolgt über die Stadtverwaltung beim Regierungspräsidium Tübingen. Anträge zur ersten Auswahlrunde müssen bis spätestens 23. März bei der Stadt eingereicht werden. Im Oktober werden in einer zweiten Auswahlrunde die Aufnahmeanträge berücksichtigt, die bis spätestens 23. September der Stadtverwaltung vorliegen.
Nähere Informationen zur Antragstellung erteilt das Stadtbauamt (Rathaus-Neubau, 2. OG, Zimmer 218), Telefon 07391/50 31 69, w.liedel@ehingen.de und gibt es auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de.