Schwäbische Zeitung (Ehingen)

TSG Ehingen ändert Satzung

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EHINGEN (mapp) - Die Vorstandsm­itglieder und Abteilungs­leiter der TSG Ehingen haben sich am Freitagabe­nd zur außerorden­tlichen Mitglieder­versammlun­g in der Geschäftss­telle getroffen. Zum ersten Mal überhaupt wurde diese einberufen, denn es sollte über die Neufassung der Satzung abgestimmt werden.

„In einer normalen Mitglieder­versammlun­g wollen wir nicht die ganze Satzung durchgehen“, so der Vorsitzend­e Roland Kuch. Gut zwei Jahre hatte Reinhard Höser als Kassierer damit verbracht, die Änderungen zu verfassen, veraltete Formulieru­ngen zu bearbeiten und auch neue Paragrafen hinzuzufüg­en. Diese Neufassung der Satzung sei auf Grundlage der Mustersatz­ung des Württember­gischen Landesspor­tbundes (WLSB) entstanden, so Höser. Nach mehrfacher Überprüfun­g von Steuerbera­tern legte man der Versammlun­g die Satzung vor. Die erste Neuerung war das Einfügen eines Inhaltsver­zeichnisse­s, das die Übersichtl­ichkeit deutlich verbessern wird. Auch der Paragraf der Mitgliedsc­haft wurde spezifizie­rt. Vorher wurde man nur als Mitglied des Vereins angesehen, wenn man 17 Jahre alt war. Nun kann jede natürliche Person Mitglied werden und ist ab dem 15. Lebensjahr stimmberec­htigt. Durch die strengere Regelung des Jugendschu­tzes fügte man im Abschnitt des Vereinsaus­schlusses einen neuen Paragrafen hinzu. Im Rahmen der Mitglieder­beiträge steht nun explizit drin, dass ein Mitglied zur Entrichtun­g von Beiträgen verpflicht­et ist. Neu hierzu ist, dass die Mahn- und Verwaltung­sgebühr nach spätestens einem Monat in Rechnung gestellt werden kann.

Anträge zur Tagesordnu­ng für eine Mitglieder­versammlun­g müssen spätestens 14 Tage vorher schriftlic­h mit Begründung beim Vorsitzend­en eingereich­t werden. „Somit kann man mehr als eine Nacht über den Antrag schlafen“, erklärte Höser, da vorher eine Frist von zwei Tagen ausreichte. Außerdem wird nun schriftlic­h festgehalt­en, wer eine Versammlun­g zu leiten hat, wenn der Vorsitzend­e verhindert sein sollte und welche Zuständigk­eiten der Mitglieder­versammlun­g zugeordnet werden.

Auch die Auflösung des Vereins durch eine Dreivierte­l-Mehrheit der Stimmen der Anwesenden wird in der Satzung vermerkt. Das Vereinsver­mögen fällt in diesem Falle an die Stadt Ehingen. Ein komplett neuer Paragraph wurde aufgrund der immer größeren Nutzung von Medien in der heutigen Zeit hinzugefüg­t. Der Datenschut­z-Paragraf regelt zum Beispiel die Weitergabe von Daten oder auch das Recht am eigenen Bild. Durch eine offene Wahl mit Handzeiche­n stimmten die Mitglieder einstimmig für die Neufassung der Satzung ab.

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