TSG Ehingen ändert Satzung
EHINGEN (mapp) - Die Vorstandsmitglieder und Abteilungsleiter der TSG Ehingen haben sich am Freitagabend zur außerordentlichen Mitgliederversammlung in der Geschäftsstelle getroffen. Zum ersten Mal überhaupt wurde diese einberufen, denn es sollte über die Neufassung der Satzung abgestimmt werden.
„In einer normalen Mitgliederversammlung wollen wir nicht die ganze Satzung durchgehen“, so der Vorsitzende Roland Kuch. Gut zwei Jahre hatte Reinhard Höser als Kassierer damit verbracht, die Änderungen zu verfassen, veraltete Formulierungen zu bearbeiten und auch neue Paragrafen hinzuzufügen. Diese Neufassung der Satzung sei auf Grundlage der Mustersatzung des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) entstanden, so Höser. Nach mehrfacher Überprüfung von Steuerberatern legte man der Versammlung die Satzung vor. Die erste Neuerung war das Einfügen eines Inhaltsverzeichnisses, das die Übersichtlichkeit deutlich verbessern wird. Auch der Paragraf der Mitgliedschaft wurde spezifiziert. Vorher wurde man nur als Mitglied des Vereins angesehen, wenn man 17 Jahre alt war. Nun kann jede natürliche Person Mitglied werden und ist ab dem 15. Lebensjahr stimmberechtigt. Durch die strengere Regelung des Jugendschutzes fügte man im Abschnitt des Vereinsausschlusses einen neuen Paragrafen hinzu. Im Rahmen der Mitgliederbeiträge steht nun explizit drin, dass ein Mitglied zur Entrichtung von Beiträgen verpflichtet ist. Neu hierzu ist, dass die Mahn- und Verwaltungsgebühr nach spätestens einem Monat in Rechnung gestellt werden kann.
Anträge zur Tagesordnung für eine Mitgliederversammlung müssen spätestens 14 Tage vorher schriftlich mit Begründung beim Vorsitzenden eingereicht werden. „Somit kann man mehr als eine Nacht über den Antrag schlafen“, erklärte Höser, da vorher eine Frist von zwei Tagen ausreichte. Außerdem wird nun schriftlich festgehalten, wer eine Versammlung zu leiten hat, wenn der Vorsitzende verhindert sein sollte und welche Zuständigkeiten der Mitgliederversammlung zugeordnet werden.
Auch die Auflösung des Vereins durch eine Dreiviertel-Mehrheit der Stimmen der Anwesenden wird in der Satzung vermerkt. Das Vereinsvermögen fällt in diesem Falle an die Stadt Ehingen. Ein komplett neuer Paragraph wurde aufgrund der immer größeren Nutzung von Medien in der heutigen Zeit hinzugefügt. Der Datenschutz-Paragraf regelt zum Beispiel die Weitergabe von Daten oder auch das Recht am eigenen Bild. Durch eine offene Wahl mit Handzeichen stimmten die Mitglieder einstimmig für die Neufassung der Satzung ab.