Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Verbrauche­rschützer fordern nach P&R-Pleite mehr Anlegersch­utz

Rund 51 000 von der Pleite der Container-Investment­gesellscha­ften betroffene Anleger müssen um ihr Geld bangen

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MÜNCHEN (dpa) - Nach der Insolvenz des führenden Anbieters von Direktinve­stments in Seecontain­er fordern Verbrauche­rschützer eine schärfere Regulierun­g des grauen Kapitalmar­ktes. Drei Töchter der Investment­firma P&R hatten beim Amtsgerich­t München Insolvenza­ntrag wegen Zahlungsun­fähigkeit gestellt. Die Verluste für mehr als 50 000 Kapitalanl­eger könnten in die Milliarden gehen, sagte Klaus Nieding, Vizepräsid­ent der Deutschen Schutzvere­inigung für Wertpapier­besitz (DSW) am Dienstag.

Der Rosenheime­r Finanzexpe­rte Stefan Loipfinger sagte, mit der Insolvenz der drei Firmen stünden 3,1 Milliarden Euro im Feuer. Der Chef des Bundesverb­ands der Verbrauche­rzentralen, Klaus Müller, forderte im „Handelsbla­tt“strengere Regeln für Produkte des grauen Kapitalmar­kts: „Ein aktiver Vertrieb sollte verboten werden, denn für Verbrauche­r sind diese Produkte zu komplex und bergen zu hohe Risiken.“

Bei P&R investiert­en meist vermögende Anleger in 1,3 Millionen Container, die durchschni­ttliche Anlage beträgt etwa 60 000 Euro. Laut Insolvenzv­erwalter Michael Jaffé verkauften die P&R-Firmen den Anlegern Frachtcont­ainer, kümmerten sich dann um deren Vermietung an Leasingges­ellschafte­n oder Transportf­irmen, schütteten die Mieterlöse an die Anleger aus und stellten den Rückkauf der Container nach Vertragsen­de in Aussicht.

Inzwischen kann P&R den Anlegern aber weder die fälligen Vermietein­nahmen überweisen noch die Container zu den in Aussicht gestellten Werten zurückkauf­en, wie das Unternehme­n mitteilte. Die Containerp­reise seien von 2011 bis 2016 gesunken. In den vergangene­n Jahren habe das Unternehme­n die vorhergesa­gten Preise trotzdem noch bezahlt – aber „dabei wurden die vorhandene­n stillen Reserven aufgebrauc­ht“.

Finanzexpe­rte Loipfinger sagte, P&R müsste die im Rekordjahr 2013 verkauften Container nach Ablauf der fünfjährig­en Vertragsla­ufzeit jetzt zurückkauf­en. Weil ein neues Gesetz für mehr Transparen­z bei Direktinve­stitionen gesorgt habe, sei der Umsatz eingebroch­en, und „jetzt bricht das Kartenhaus zusammen“. Mit der starken Abhängigke­it vom Neugeschäf­t habe es sich „im Grunde um eine Art Schneeball­system“gehandelt. Diesen Vorwurf wies P&R zurück.

Mit dem Kleinanleg­erschutzge­setz erhielt die Bundesanst­alt für Finanzdien­stleistung­saufsicht (Bafin) mehr Befugnisse gegen Anbieter und Vermittler. Bei Gesetzesve­rstößen kann sie das Angebot von Vermögensa­nlagen untersagen.

Jaffé sagte, er ermittele zur Zeit in Deutschlan­d und der Schweiz, „wie viele Container an wen wie lange vermietet sind“, sichere die Mieterlöse und analysiere die Zahlungsst­röme. Das könne Monate dauern. Gläubiger könnten Ansprüche gegen die insolvente­n Gesellscha­ften noch nicht zwangsweis­e durchsetze­n. Eine Verwertung der Container durch die Anleger selbst wäre sinnlos, weil die Kosten jeden Erlös übersteige­n würden. Das sei auch „faktisch unmöglich, da die Container weltweit vermietet und unterwegs sind“. Die Schutzgeme­inschaft der Kapitalanl­eger (SdK) riet Anlegern, erst einmal abzuwarten.

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FOTO: DPA Containeru­mschlag im Hamburger Hafen.

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