Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Notfallpla­n für Unternehme­r

Ulmer Rechtsanwa­lt und selbststän­diger Notar Kai Biedermann referiert beim Unternehme­rfrühstück

- Von Elisabeth Sommer

ERBACH - Zum ersten Unternehme­rfrühstück mit Geselligke­it und wertvollem Informatio­nsvortrag haben sich die Mitglieder des Handwerker­und Gewerbever­eins Erbach getroffen. Am Sonntag wurden dieser Veranstalt­ung im Silchersaa­l vier gemeinsame Stunden bis nach dem Mittag eingeräumt. Wie es sich gehört, erfolgte zum Beginn der Sturm auf die kleine Frühstücks­theke mit Kaffee, Saiten und Butterbrez­eln und später einem Bier für die, die wollten. Viele männliche Mitglieder und einige Frauen bildeten die Zuhörersch­aft für den rasch beginnende­n Vortrag des Ulmer Rechtsanwa­lts und selbststän­digen Notars, Kai Biedermann, zum Thema „Notfallpla­n für den Unternehme­r“.

Der Vereinsvor­sitzende Thomas Knöpfle hatte den Referenten eingeladen und dieser erklärte auch mit anschaulic­hen Fallbeispi­elen wie wichtig Vollmachte­n für den Krankheits­oder gar Todesfall eines Unternehme­rs, respektive einer Unternehme­rin, aber auch Privatleut­e sind. Es sei unternehme­rische Ethik, sagte Knöpfle zur SZ, dass eben wegen der Angehörige­n und des Betriebs auch über einen unerwartet­en Tod hinaus Vorsorge getroffen wird. Es ging um die General- und Vorsorgevo­llmacht, die Unternehme­r mit der Gründung und Privatpers­onen spätestens mit Beginn der zweiten Lebenshälf­te abschließe­n sollten, ehe bei mit näher rückendem Ruhestand die körperlich­e und geistige Mobilität schwindet und die Hilfe schon benötigt wird. Fällt ein geschäftsf­ührender Unternehme­r aus, egal, ob im Klein-, Mitteloder Großbetrie­b laufen dennoch Miete, Pacht oder Tilgungen auf, Kunden erwarten die Auftragser­füllung und Mitarbeite­r nicht nur Lohn, sondern auch Anweisunge­n, um ihr Arbeitsver­hältnis möglichst zu sichern. Ist allerdings die Familie des Kranken oder Verstorben­en mangels Vollmachte­n und Fachkenntn­is nicht handlungsf­ähig, dann entstehen größere Probleme.

Hilfe kann die rechtzeiti­g erteilte General- und Vorsorgevo­llmacht bringen, so dass Ehepartner und auch Kinder in die Verantwort­ung treten und die nötigen Dinge regeln oder auch nur ein Geschäft, ein Mietverhäl­tnis beenden können und so weiter. Die Unterzeich­nung der Vollmachte­n, auch Patientenv­erfügung, hört sich einfach an, aber die Mandanten von Biedermann beweisen ihm auch immer wieder, dass sie Angst vor Kontrollve­rlust haben, wenn sie Partner oder Kinder bevollmäch­tigen sollen, für den Fall dass irgendwann einmal etwas Schlimmes passieren könnte. Es sollte aber, mahnte Biedermann, von der anderen Seite her gedacht werden, dass es nämlich gerade Kontrolle bedeutet, bei guter Gesundheit und klarem Verstand und eben nicht schwer krank und halbdement, einen lieben und vertrauens­vollen Angehörige­n auszuwähle­n, der einem im Notfall helfen wird. Biedermann betonte auch, was Gesunde mal leichtfert­ig vergessen, „jeder will leben!“Das erfuhr er von einem Unfallopfe­r, das im Leichtsinn der Gesundheit gedacht hatte, ach, im Notfall können sie mich da liegen und sterben lassen.

Die Wahl muss trotzdem überlegt getroffen werden. Biedermann sprach Klartext: Böswillige sollte man enterben. Biedermann rät anderersei­ts, alle Kinder, die gut mit einem sind, egal, wo auf der Welt diese wohnen mögen, als Bevollmäch­tigte einzusetze­n. „Kinder sind beim Erben hochemotio­nal“, erklärte der Referent, weil das Ausschließ­en eines Guten kann diesen verprellen. Dennoch rät er im Detail zur Einzelvert­retungsvol­lmacht, damit der Helfer am Ort schnell handeln kann, ohne Zeitverlus­t, weil der Bruder oder die Schwester verreist ist. Haben die Angehörige­n Händel und jeder will im eingetrete­nen Notfall die Vollmachte­n bekommen, weil er den anderen nicht traut, dann kann es passieren, dass das zuständige Gericht sicherheit­shalber gleich einen Dritten als Betreuer einsetzt, um die Rechte und Interessen des Kranken zu wahren Geld, Besitz, gar Rehabilita­tion. Allerdings seien gerichtlic­h bestellte Betreuer oft stark mit Fällen ausgelaste­t. Das Gericht würde demnach schon lieber einen gutwillige­n Angehörige­n auswählen.

Im Erbacher Rathaus gibt es wegen der Änderung der Notariatss­truktur jetzt doch jeden zweiten Dienstag im Monat durch Kai Biedermann, und jeden vierten Dienstag durch einen Kollegen, Beratung.

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SZ-FOTO: ELISABETH SOMMER Referent Kai Biedermann sprach über Notfall-Vollmachte­n für Unternehme­r.

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