Notfallplan für Unternehmer
Ulmer Rechtsanwalt und selbstständiger Notar Kai Biedermann referiert beim Unternehmerfrühstück
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ERBACH - Zum ersten Unternehmerfrühstück mit Geselligkeit und wertvollem Informationsvortrag haben sich die Mitglieder des Handwerkerund Gewerbevereins Erbach getroffen. Am Sonntag wurden dieser Veranstaltung im Silchersaal vier gemeinsame Stunden bis nach dem Mittag eingeräumt. Wie es sich gehört, erfolgte zum Beginn der Sturm auf die kleine Frühstückstheke mit Kaffee, Saiten und Butterbrezeln und später einem Bier für die, die wollten. Viele männliche Mitglieder und einige Frauen bildeten die Zuhörerschaft für den rasch beginnenden Vortrag des Ulmer Rechtsanwalts und selbstständigen Notars, Kai Biedermann, zum Thema „Notfallplan für den Unternehmer“.
Der Vereinsvorsitzende Thomas Knöpfle hatte den Referenten eingeladen und dieser erklärte auch mit anschaulichen Fallbeispielen wie wichtig Vollmachten für den Krankheitsoder gar Todesfall eines Unternehmers, respektive einer Unternehmerin, aber auch Privatleute sind. Es sei unternehmerische Ethik, sagte Knöpfle zur SZ, dass eben wegen der Angehörigen und des Betriebs auch über einen unerwarteten Tod hinaus Vorsorge getroffen wird. Es ging um die General- und Vorsorgevollmacht, die Unternehmer mit der Gründung und Privatpersonen spätestens mit Beginn der zweiten Lebenshälfte abschließen sollten, ehe bei mit näher rückendem Ruhestand die körperliche und geistige Mobilität schwindet und die Hilfe schon benötigt wird. Fällt ein geschäftsführender Unternehmer aus, egal, ob im Klein-, Mitteloder Großbetrieb laufen dennoch Miete, Pacht oder Tilgungen auf, Kunden erwarten die Auftragserfüllung und Mitarbeiter nicht nur Lohn, sondern auch Anweisungen, um ihr Arbeitsverhältnis möglichst zu sichern. Ist allerdings die Familie des Kranken oder Verstorbenen mangels Vollmachten und Fachkenntnis nicht handlungsfähig, dann entstehen größere Probleme.
Hilfe kann die rechtzeitig erteilte General- und Vorsorgevollmacht bringen, so dass Ehepartner und auch Kinder in die Verantwortung treten und die nötigen Dinge regeln oder auch nur ein Geschäft, ein Mietverhältnis beenden können und so weiter. Die Unterzeichnung der Vollmachten, auch Patientenverfügung, hört sich einfach an, aber die Mandanten von Biedermann beweisen ihm auch immer wieder, dass sie Angst vor Kontrollverlust haben, wenn sie Partner oder Kinder bevollmächtigen sollen, für den Fall dass irgendwann einmal etwas Schlimmes passieren könnte. Es sollte aber, mahnte Biedermann, von der anderen Seite her gedacht werden, dass es nämlich gerade Kontrolle bedeutet, bei guter Gesundheit und klarem Verstand und eben nicht schwer krank und halbdement, einen lieben und vertrauensvollen Angehörigen auszuwählen, der einem im Notfall helfen wird. Biedermann betonte auch, was Gesunde mal leichtfertig vergessen, „jeder will leben!“Das erfuhr er von einem Unfallopfer, das im Leichtsinn der Gesundheit gedacht hatte, ach, im Notfall können sie mich da liegen und sterben lassen.
Die Wahl muss trotzdem überlegt getroffen werden. Biedermann sprach Klartext: Böswillige sollte man enterben. Biedermann rät andererseits, alle Kinder, die gut mit einem sind, egal, wo auf der Welt diese wohnen mögen, als Bevollmächtigte einzusetzen. „Kinder sind beim Erben hochemotional“, erklärte der Referent, weil das Ausschließen eines Guten kann diesen verprellen. Dennoch rät er im Detail zur Einzelvertretungsvollmacht, damit der Helfer am Ort schnell handeln kann, ohne Zeitverlust, weil der Bruder oder die Schwester verreist ist. Haben die Angehörigen Händel und jeder will im eingetretenen Notfall die Vollmachten bekommen, weil er den anderen nicht traut, dann kann es passieren, dass das zuständige Gericht sicherheitshalber gleich einen Dritten als Betreuer einsetzt, um die Rechte und Interessen des Kranken zu wahren Geld, Besitz, gar Rehabilitation. Allerdings seien gerichtlich bestellte Betreuer oft stark mit Fällen ausgelastet. Das Gericht würde demnach schon lieber einen gutwilligen Angehörigen auswählen.
Im Erbacher Rathaus gibt es wegen der Änderung der Notariatsstruktur jetzt doch jeden zweiten Dienstag im Monat durch Kai Biedermann, und jeden vierten Dienstag durch einen Kollegen, Beratung.