Wenn Freiheit und Sicherheit kollidieren
Politikwissenschaftlerin Dagmar Neubert-Wirtz referiert im Franziskanerkloster
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EHINGEN - Die schwierige Abwägung von Freiheit und Sicherheit bei Terrorangst war das Thema der Politikwissenschaftlerin Dagmar Neubert-Wirtz bei ihrem Vortrag im Franziskanerkloster. Jeder Deutsche hat das unveräußerliche Recht auf Freiheit im Grundgesetz durch Artikel zwei zugesichert, ebenso das Recht auf Gewährung seiner Sicherheit durch den Staat.
Es steht aber auch im Gesetz, dass Freiheit eingeschränkt ist, wenn gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstoßen wird, die Freiheit endet da, wo die Sicherheit des anderen anfängt. Was aber, wenn aus Sicherheitsgründen Menschen per Videokameras überwacht werden. „Es gibt Momente, wo beides – Freiheit und Sicherheit – nicht geht“, sagte Neubert-Wirtz vor nur einer Handvoll Zuhörern im Café des Klosters. Nach Anschlägen, sagte sie, wird immer nach schärferen Gesetzen gerufen, aber die beeinträchtigen die persönliche Freiheit. Es gibt Diskussionen um Videoüberwachung, Lauschangriffe, Onlinedurchsuchung und Gesichtserkennung. Sie alle verstoßen gegen das Recht auf Selbstbestimmung. Die am Berliner Bahnhof Südkreuz installierten Kameras zur Gesichtserkennung werden derzeit getestet, es gibt aber auch große Proteste. Der Staat hat die Pflicht, so Neubert-Wirtz, die Sicherheit des Bürgers zu schützen und Terror von ihm abzuwenden. Es gibt Grenzen bei der Einschränkung von Grundrechten, man muss sorgfältig abwägen, ob die Einschränkung gerechtfertigt ist“, sagte die Politikwissenschaftlerin. Zur Vorratsdatenspeicherung gab es immer wieder Gesetzesänderung vom Europäischen Gerichtshof, seit 2015 sind Speicherfristen wiedereingerichtet, 2016 wurde vom EuGH die ansatzlose Vorratsdatenspeicherung als illegal erklärt.
Die Onlinedurchsuchung über Internet eines Verdächtigen mittels Trojaner bei Verdacht einer terroristischen Verschwörung ist statthaft. Im Januar hat das BKA eine Software entwickelt, die das Display fotografiert, in dem Moment, in dem die Nachricht geschickt wird, so wird die Verschlüsselung umgangen, aber das ist ein enormer logistischer Aufwand und ein Gerichtsurteil liegt dazu noch nicht vor.