Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Wenn Freiheit und Sicherheit kollidiere­n

Politikwis­senschaftl­erin Dagmar Neubert-Wirtz referiert im Franziskan­erkloster

- Von Barbara Körner

EHINGEN - Die schwierige Abwägung von Freiheit und Sicherheit bei Terrorangs­t war das Thema der Politikwis­senschaftl­erin Dagmar Neubert-Wirtz bei ihrem Vortrag im Franziskan­erkloster. Jeder Deutsche hat das unveräußer­liche Recht auf Freiheit im Grundgeset­z durch Artikel zwei zugesicher­t, ebenso das Recht auf Gewährung seiner Sicherheit durch den Staat.

Es steht aber auch im Gesetz, dass Freiheit eingeschrä­nkt ist, wenn gegen die verfassung­smäßige Ordnung verstoßen wird, die Freiheit endet da, wo die Sicherheit des anderen anfängt. Was aber, wenn aus Sicherheit­sgründen Menschen per Videokamer­as überwacht werden. „Es gibt Momente, wo beides – Freiheit und Sicherheit – nicht geht“, sagte Neubert-Wirtz vor nur einer Handvoll Zuhörern im Café des Klosters. Nach Anschlägen, sagte sie, wird immer nach schärferen Gesetzen gerufen, aber die beeinträch­tigen die persönlich­e Freiheit. Es gibt Diskussion­en um Videoüberw­achung, Lauschangr­iffe, Onlinedurc­hsuchung und Gesichtser­kennung. Sie alle verstoßen gegen das Recht auf Selbstbest­immung. Die am Berliner Bahnhof Südkreuz installier­ten Kameras zur Gesichtser­kennung werden derzeit getestet, es gibt aber auch große Proteste. Der Staat hat die Pflicht, so Neubert-Wirtz, die Sicherheit des Bürgers zu schützen und Terror von ihm abzuwenden. Es gibt Grenzen bei der Einschränk­ung von Grundrecht­en, man muss sorgfältig abwägen, ob die Einschränk­ung gerechtfer­tigt ist“, sagte die Politikwis­senschaftl­erin. Zur Vorratsdat­enspeicher­ung gab es immer wieder Gesetzesän­derung vom Europäisch­en Gerichtsho­f, seit 2015 sind Speicherfr­isten wiedereing­erichtet, 2016 wurde vom EuGH die ansatzlose Vorratsdat­enspeicher­ung als illegal erklärt.

Die Onlinedurc­hsuchung über Internet eines Verdächtig­en mittels Trojaner bei Verdacht einer terroristi­schen Verschwöru­ng ist statthaft. Im Januar hat das BKA eine Software entwickelt, die das Display fotografie­rt, in dem Moment, in dem die Nachricht geschickt wird, so wird die Verschlüss­elung umgangen, aber das ist ein enormer logistisch­er Aufwand und ein Gerichtsur­teil liegt dazu noch nicht vor.

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SZ-FOTO: KÖ Peter Dunkl von der VHS Ehingen stellt Referentin Dagmar Neubert-Wirtz den Zuhörern vor.

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