Tipps zur Altstadtsatzung
Neue Bauregeln für die mittelalterliche Munderkinger Innenstadt.
● MUNDERKINGEN - Der Gemeinderat der Stadt Munderkingen hatte im Dezember beschlossen, die geltende Altstadtsatzung zu überarbeiten. Den Entwurf dieser Neufassung haben Bürgermeister Michael Lohner und Verbandsbauamtschef Roland Kuch interessierten Anwohnern, Geschäftsleuten und Investoren vorgestellt. Die Teilnehmer hatten hierbei die Gelegenheit, Tipps und Anregungen zu äußern.
Mit der Altstadtsatzung soll der größtenteils mittelalterlich erhaltene Stadtkern geschützt und erhalten werden, erklärte Roland Kuch. „Die Einzigartigkeit Munderkingens ergibt sich aus dem gut erhaltenen mittelalterlichen Grundriss“, betonte Bürgermeister Michael Lohner. Munderkingen sei eine von ganz wenigen Städten, die in der Struktur so gut erhalten seien.
Deshalb sind in der Altstadtsatzung Regeln für Neu- und Umbau zusammengefasst, die dazu beitragen sollen, das Gesamtbild zu erhalten. Die Altstadt ist dabei in zwei Zone eingeteilt. Die erste umfasst den mittelalterlichen Stadtkern, die zweite die angrenzenden Bereiche, in denen auch Gebäude jüngeren Datums stehen. Verbandsbauamtschef Kuch erklärte, dass bei vielen Gebäuden in der Munderkinger Kernstadt die Denkmalschutzbehörde mitspreche, aber eben längst nicht bei allen. „Deshalb brauchen wir für diese Gebäude klare Bauvorschriften“, sagte er. Die Altstadtsatzung befasst sich beispielsweise mit der Außengestaltung von Gebäuden, Einfriedungen, Werbeanlagen und Antennen. „Die alte Satzung aus dem Jahr 1976 war nicht mehr zeitgemäß und hatte nur zehn Seiten, die neue hat 27“, so Kuch. Das zeige, dass die Formulierungen jetzt konkreter und umfassender seien. Die Satzung solle das Bauen in der Stadt durch klare Regelungen vereinfachen und beschleunigen. Eine Grundregel der Satzung sei, dass Erhalt und Sanierung historischer Bausubstanz Abriss und Neubau vorzuziehen seien. Immer seien aber auch begründete Ausnahmen möglich, betonte Roland Kuch.
Geregelt ist beispielsweise, dass in Zone I Spitzdächer mit Neigungen zwischen 45 und 55 Grad erhalten bleiben müssen oder Außensitze nur in nicht vom öffentlichen Raum einsehbaren Bereichen angebaut werden dürfen, es sei den, sie fügen sich ins historische Stadtbild ein. So wie es aktuell an der Traube-Post geplant ist. Damit auch ein einheitlicher Blick von außen erhalten bleibt, sind in der Kernzone nur Dachdeckungen mit Biberschwänzen oder Falzziegeln in naturrot oder rotbraun gestattet. In der Zone II sind auch dunklere Farben und andere Materialien möglich. Auch Satellitenschüsseln dürfen nur so angebracht werden, dass sie nicht sichtbar sind. Verstöße gegen diese Regeln können mit Strafen von bis zu 10 000 Euro geahndet werden.
Hubert Rupp gab zu bedenken, dass alle Regelungen wenig erfolgreich seien, wenn Hausbesitzer und Investoren über diese nicht Bescheid wüssten. Er schlug deshalb vor, nach Inkrafttreten der Satzung alle Eigentümer anzuschreiben und zu informieren und bei Verkäufen auch neue Besitzer und Investoren über die geltenden Regeln in Kenntnis zu setzen.
Tobias Frankenhauser wollte wissen, warum zwischen beiden Zonen so große Unterschiede gemacht werden. In Zone II seien in den vergangenen Jahren Bausünden entstanden, es sollte doch gelten, diese wieder gut zu machen und für die Zukunft zu vermeiden. Bürgermeister Michael Lohner versprach, diese Anregung mit in die nächste Beratung des Gemeinderates zu nehmen.
Der Schultes betonte außerdem, dass die Stadt bei Bauanfragen immer bereit sei, Kompromisse zu finden. „Ich kann mich nicht erinnern, dass wir in meinen 19 Jahren im Amt, mal jemanden einfach weggeschickt haben“, sagte Lohner. Der Verwaltung sei es wichtig, dass es auch in der Kernstadt möglich ist, modernen Wohnraum zu schaffen.