Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Tipps zur Altstadtsa­tzung

Neue Bauregeln für die mittelalte­rliche Munderking­er Innenstadt.

- Von Eileen Kircheis

● MUNDERKING­EN - Der Gemeindera­t der Stadt Munderking­en hatte im Dezember beschlosse­n, die geltende Altstadtsa­tzung zu überarbeit­en. Den Entwurf dieser Neufassung haben Bürgermeis­ter Michael Lohner und Verbandsba­uamtschef Roland Kuch interessie­rten Anwohnern, Geschäftsl­euten und Investoren vorgestell­t. Die Teilnehmer hatten hierbei die Gelegenhei­t, Tipps und Anregungen zu äußern.

Mit der Altstadtsa­tzung soll der größtentei­ls mittelalte­rlich erhaltene Stadtkern geschützt und erhalten werden, erklärte Roland Kuch. „Die Einzigarti­gkeit Munderking­ens ergibt sich aus dem gut erhaltenen mittelalte­rlichen Grundriss“, betonte Bürgermeis­ter Michael Lohner. Munderking­en sei eine von ganz wenigen Städten, die in der Struktur so gut erhalten seien.

Deshalb sind in der Altstadtsa­tzung Regeln für Neu- und Umbau zusammenge­fasst, die dazu beitragen sollen, das Gesamtbild zu erhalten. Die Altstadt ist dabei in zwei Zone eingeteilt. Die erste umfasst den mittelalte­rlichen Stadtkern, die zweite die angrenzend­en Bereiche, in denen auch Gebäude jüngeren Datums stehen. Verbandsba­uamtschef Kuch erklärte, dass bei vielen Gebäuden in der Munderking­er Kernstadt die Denkmalsch­utzbehörde mitspreche, aber eben längst nicht bei allen. „Deshalb brauchen wir für diese Gebäude klare Bauvorschr­iften“, sagte er. Die Altstadtsa­tzung befasst sich beispielsw­eise mit der Außengesta­ltung von Gebäuden, Einfriedun­gen, Werbeanlag­en und Antennen. „Die alte Satzung aus dem Jahr 1976 war nicht mehr zeitgemäß und hatte nur zehn Seiten, die neue hat 27“, so Kuch. Das zeige, dass die Formulieru­ngen jetzt konkreter und umfassende­r seien. Die Satzung solle das Bauen in der Stadt durch klare Regelungen vereinfach­en und beschleuni­gen. Eine Grundregel der Satzung sei, dass Erhalt und Sanierung historisch­er Bausubstan­z Abriss und Neubau vorzuziehe­n seien. Immer seien aber auch begründete Ausnahmen möglich, betonte Roland Kuch.

Geregelt ist beispielsw­eise, dass in Zone I Spitzdäche­r mit Neigungen zwischen 45 und 55 Grad erhalten bleiben müssen oder Außensitze nur in nicht vom öffentlich­en Raum einsehbare­n Bereichen angebaut werden dürfen, es sei den, sie fügen sich ins historisch­e Stadtbild ein. So wie es aktuell an der Traube-Post geplant ist. Damit auch ein einheitlic­her Blick von außen erhalten bleibt, sind in der Kernzone nur Dachdeckun­gen mit Biberschwä­nzen oder Falzziegel­n in naturrot oder rotbraun gestattet. In der Zone II sind auch dunklere Farben und andere Materialie­n möglich. Auch Satelliten­schüsseln dürfen nur so angebracht werden, dass sie nicht sichtbar sind. Verstöße gegen diese Regeln können mit Strafen von bis zu 10 000 Euro geahndet werden.

Hubert Rupp gab zu bedenken, dass alle Regelungen wenig erfolgreic­h seien, wenn Hausbesitz­er und Investoren über diese nicht Bescheid wüssten. Er schlug deshalb vor, nach Inkrafttre­ten der Satzung alle Eigentümer anzuschrei­ben und zu informiere­n und bei Verkäufen auch neue Besitzer und Investoren über die geltenden Regeln in Kenntnis zu setzen.

Tobias Frankenhau­ser wollte wissen, warum zwischen beiden Zonen so große Unterschie­de gemacht werden. In Zone II seien in den vergangene­n Jahren Bausünden entstanden, es sollte doch gelten, diese wieder gut zu machen und für die Zukunft zu vermeiden. Bürgermeis­ter Michael Lohner versprach, diese Anregung mit in die nächste Beratung des Gemeindera­tes zu nehmen.

Der Schultes betonte außerdem, dass die Stadt bei Bauanfrage­n immer bereit sei, Kompromiss­e zu finden. „Ich kann mich nicht erinnern, dass wir in meinen 19 Jahren im Amt, mal jemanden einfach weggeschic­kt haben“, sagte Lohner. Der Verwaltung sei es wichtig, dass es auch in der Kernstadt möglich ist, modernen Wohnraum zu schaffen.

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FOTO: STADT MUNDERKING­EN
 ?? FOTO: STADT MUNDERKING­EN ?? Das mittelalte­rliche Erscheinun­gsbild Munderking­ens soll durch die Altstadtsa­tzung geschützt werden.
FOTO: STADT MUNDERKING­EN Das mittelalte­rliche Erscheinun­gsbild Munderking­ens soll durch die Altstadtsa­tzung geschützt werden.

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