Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Kapazität der Biogasanla­ge darf nicht erhöht werden

Oberstadio­ner Gemeindera­t spricht sich in öffentlich­er Sitzung in geheimer Wahl gegen die Anfrage aus

- Von Karl-Heinz Burghart

● OBERSTADIO­N - In geheimer Wahl hat der Oberstadio­ner Gemeindera­t am Montagaben­d während der öffentlich­en Sitzung über die Ausweisung eines Sondergebi­ets zur Erweiterun­g einer Biogasanla­ge im Ortsteil Rettighofe­n abgestimmt. Die Regel sei zwar die offene Abstimmung, aber die Gemeindeor­dnung erlaube auch die geheime Wahl, betonte Bürgermeis­ter Kevin Wiest.

Und zwar, wenn es „vor allem in kleinen Gemeinden für die Gemeinderä­te zu Hemmungen und Konflikten, ja sogar Schwierigk­eiten im Privatund Geschäftsl­eben“durch eine offene Wahl kommen könnte. „Die freie und unbeeinflu­sste Entscheidu­ng der Räte ist dann höher zu bewerten, als die Erkennbark­eit der Abstimmung durch die Öffentlich­keit“, erklärte Wiest. Einzeln kreuzten die Gemeinderä­te im Nebenzimme­r des Sitzungssa­als die vorbereite­ten Stimmzette­l an. Am Schluss lagen elf Stimmen gegen die Ausweisung des Sondergebi­ets und nur eine Ja-Stimme vor. Weil die Bürger wissen sollen, wie der Bürgermeis­ter abgestimmt hat, erklärte Wiest, er habe mit Nein gestimmt. „Ich habe mir diese Entscheidu­ng nicht leicht gemacht. Nach Abwägung der Interessen des Antragsste­llers und der Öffentlich­keit stand es für mich 60 zu 40 gegen die Ausweisung“, so Wiest.

Vor der geheimen Abstimmung am Montag sei das Sondergebi­et rund sechs Monate Thema im Rat gewesen. Um seine Biogasanla­ge in Rettighofe­n erweitern zu können, hat der Betreiber die Ausweisung des Sondergebi­ets beantragt. Die Planung sah vor, die Gasprodukt­ion von 2,3 Millionen Normkubikm­eter pro Jahr auf fünf Millionen zu erhöhen, damit wäre die sogenannte elektrisch­e Anlagenbem­essung von 600 Kilowatt auf 1000 Kilowatt gestiegen. Dabei wäre die Anlage baulich nicht verändert, also nicht größer geworden.

Ausführlic­h stellte Bürgermeis­ter Wiest Pro und Contra der Anlage dar. So zählte zu den Pluspunkte­n, dass der Anlagenbet­reiber den Bürgern von Rettighofe­n angeboten hat, die Abwärme der Anlage kostenlos zur Verfügung zu stellen. Gegenargum­ent war, dass alle Einwohner Rettighofe­ns, die zum Großteil bei der Sitzung anwesend waren, gegen die Ausweisung des Sondergebi­ets sind. Gründe seien unter anderen die nahezu Verdopplun­g des Lastwagenv­erkehrs zur Anlieferun­g der Biomasse, die dadurch entstehend­en Straßensch­äden und die Befürchtun­g der Anwohner, dass ihre Häuser an Wert verlieren. Außerdem sei Flächenkon­kurrenz zwischen konvention­ellen Landwirten und Biogasbetr­eibern zu vermeiden, zitierte Wiest aus einem „Hinweispap­ier zu Biogasanla­gen“des Regierungs­präsidiums.

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SZ-FOTO: KHB Der Biogasbetr­eiber in Rettighofe­n darf die Kapazität seiner Anlage nicht erhöhen.

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