Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Formen öffentlich geförderte­r Beschäftig­ung

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Schon jetzt gibt es in Deutschlan­d verschiede­ne Formen öffentlich geförderte­r Beschäftig­ung. Sie richten sich primär an schwer in Arbeit zu vermitteln­de Langzeitar­beitslose.

Ein Euro-Jobs: Mit großem Abstand am häufigsten ist die sogenannte Arbeitsgel­egenheit mit Mehraufwan­dsentschäd­igung, meist «EinEuro-Job» genannt. Durchschni­ttlich gab es davon im vergangene­n Jahr rund 80 100. Diese Jobs sind laut Bundesagen­tur für Arbeit für manche Arbeitslos­e ein erster Schritt in Richtung Jobmarkt und dienen dazu, Beschäftig­ungsfähigk­eit herzustell­en und zu erhalten. Diese Jobs sind nicht sozialvers­icherungsp­flichtig.

Förderung von Arbeitsver­hältnissen: Dabei handelt es sich um Beschäftig­ungszuschü­sse an Arbeitgebe­r, die Arbeitslos­e mit Vermittlun­gshemmniss­en einstellen – also meist Langzeitar­beitslose, die als „arbeitsmar­ktfern“gelten. Dabei geht es auch um Menschen, die sich subjektiv abgehängt fühlten, hatte BA-Chef Scheele im April gesagt. Dies seien Menschen ohne Ausbildung, mit gesundheit­lichen Problemen sowie Ältere. 2016 gab es rund 8000 Programmte­ilnehmer. Bundesprog­ramme: : Die beiden Bundesprog­ramme „Soziale Teilhabe am Arbeitsmar­kt“und „Einglieder­ung langzeitar­beitsloser Leistungsb­erechtigte­r“kamen im Jahr 2015 neu hinzu. Im vergangene­n Jahr wurden darin 6700 und 6800 Teilnehmer gefördert. Beim Einglieder­ungs-Programm werden gezielt Arbeitgebe­r angesproch­en, um passende Stellen zu gewinnen. Und die Teilnehmer werden dann im Job von einem Coach begleitet und unterstütz­t.

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