Formen öffentlich geförderter Beschäftigung
Schon jetzt gibt es in Deutschland verschiedene Formen öffentlich geförderter Beschäftigung. Sie richten sich primär an schwer in Arbeit zu vermittelnde Langzeitarbeitslose.
Ein Euro-Jobs: Mit großem Abstand am häufigsten ist die sogenannte Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung, meist «EinEuro-Job» genannt. Durchschnittlich gab es davon im vergangenen Jahr rund 80 100. Diese Jobs sind laut Bundesagentur für Arbeit für manche Arbeitslose ein erster Schritt in Richtung Jobmarkt und dienen dazu, Beschäftigungsfähigkeit herzustellen und zu erhalten. Diese Jobs sind nicht sozialversicherungspflichtig.
Förderung von Arbeitsverhältnissen: Dabei handelt es sich um Beschäftigungszuschüsse an Arbeitgeber, die Arbeitslose mit Vermittlungshemmnissen einstellen – also meist Langzeitarbeitslose, die als „arbeitsmarktfern“gelten. Dabei geht es auch um Menschen, die sich subjektiv abgehängt fühlten, hatte BA-Chef Scheele im April gesagt. Dies seien Menschen ohne Ausbildung, mit gesundheitlichen Problemen sowie Ältere. 2016 gab es rund 8000 Programmteilnehmer. Bundesprogramme: : Die beiden Bundesprogramme „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“und „Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter“kamen im Jahr 2015 neu hinzu. Im vergangenen Jahr wurden darin 6700 und 6800 Teilnehmer gefördert. Beim Eingliederungs-Programm werden gezielt Arbeitgeber angesprochen, um passende Stellen zu gewinnen. Und die Teilnehmer werden dann im Job von einem Coach begleitet und unterstützt.