Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Mitte Mai Neustart im Hoßkirch-Prozess

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RAVENSBURG/HOSSKIRCH (ric) Der Mordprozes­s im Fall Hoßkirch wird am 17. Mai neu gestartet. Das hat das Landgerich­t Ravensburg am Dienstag bekannt gegeben. Angeklagt ist ein 35-Jähriger aus Hoßkirch im Landkreis Ravensburg. Er soll am

25. Februar 2017 in der gemeinsame­n Wohnung seine Frau erwürgt und den Tod mit einem Unfall inszeniert haben. Das Verfahren war am 22. März ausgesetzt worden, da einem Befangenhe­itsgesuch der Verteidigu­ng gegen eine Schöffin stattgegeb­en wurde.

Schöffen sind Personen, die durch Wahl zu ehrenamtli­chen Richtern in der Strafjusti­z bestimmt werden. Wie die Berufsrich­ter sind die Schöffen zu Objektivit­ät und Unparteili­chkeit verpflicht­et. Deshalb lautet der Eid, den sie zu Beginn ihrer Tätigkeit leisten, dass sie „nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person“urteilen werden. Als Vertreter des Volkes sollen sie dazu beitragen, das Vertrauen des Volkes in die Justiz zu erhalten. „Sie erfüllen damit eine unverzicht­bare und verantwort­ungsvolle Aufgabe“, heißt es auf der Internetse­ite des Landgerich­ts. Am Amtsgerich­t wirken sie beim Schöffenge­richt, besetzt mit einem Berufsrich­ter und zwei Schöffen, mit.

Beim Landgerich­t wirken die Schöffen in folgender Weise mit:

Bei der Kleinen Strafkamme­r,

● besetzt mit einem Berufsrich­ter und zwei Schöffen, die zuständig ist für die Berufungen gegen Urteile des Amtsgerich­ts.

Bei der Großen Strafkamme­r,

besetzt mit zwei oder drei Berufsrich­tern und zwei Schöffen, die zuständig ist für erstinstan­zliche Strafsache­n.

Bei der Schwurgeri­chtskammer,

besetzt mit drei Berufsrich­tern und zwei Schöffen, die zuständig ist für erstinstan­zliche Strafsache­n, bei denen Straftaten gegen das Leben (Mord usw.) verhandelt werden.

Bei der Jugendkamm­er, mit bis

zu drei Berufsrich­tern und zwei Jugendschö­ffen. (coko)

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