Karlsruhe kippt Grundsteuer
Bundesverfassungsgericht fordert Neuregelung bis 2019
KARLSRUHE (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht verlangt eine Neuregelung der Grundsteuer und setzt dem Gesetzgeber dafür eine Frist bis Ende 2019. Die Berechnungsgrundlage ist verfassungswidrig und völlig überholt, entschied der Erste Senat am Dienstag in Karlsruhe. Welche Auswirkungen das Urteil auf Grundstückseigentümer und Mieter hat, ist unklar. Bundesweit fallen rund 35 Millionen Grundstücke unter die Grundsteuer. Sie trifft die Eigentümer und wird an Mieter weitergegeben. Der Ertrag von aktuell fast 14 Milliarden Euro im Jahr ist eine wichtige Einnahmequelle von Städten und Gemeinden.
Die aktuellen Regelungen zur Einheitsbewertung seien seit mehr als 50 Jahren nicht mehr angepasst worden. „Die Besteuerung entfernt sich immer weiter von den aktuellen, realen Verhältnissen“, sagte der Vorsitzende des Ersten Senats, Ferdinand Kirchhof.
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BERLIN - Das Bundesverfassungsgericht in
Karlsruhe hat entschieden: Die Berechnung der Grundsteuer ist verfassungswidrig. Dieses
Urteil wurde besonders von den Kommunen mit Spannung erwartet. Was sich durch die Entscheidung ändern wird, hat Andreas Herholz von Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städteund Gemeindebundes (Foto: dpa), erfahren.
Herr Landsberg, die Karlsruher Richter haben entschieden, dass die Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Was erwarten Sie jetzt vom Gesetzgeber?
Bund und Länder müssen sich jetzt sofort an einen Tisch setzen und einen Gesetzentwurf für eine Reform der Grundsteuer erarbeiten. Die Konzepte liegen alle auf dem Tisch. Wir reden bereits seit fast 25 Jahren über eine Reform der Grundsteuer. Das ist eine traurige Silberhochzeit. Jetzt muss endlich gehandelt werden. Der Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene muss die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes verfassungskonform umsetzen. Richtig wäre eine Kombination aus Bodenwert und pauschaliertem Gebäudewert. Es wäre natürlich einfacher nur auf den Bodenwert abzustellen. Das könnte aber verfassungsrechtlich nicht unproblematisch sein. Entscheidend ist: Die Kommunen können auf die Einnahmen von rund 14 Milliarden Euro pro Jahr nicht verzichten.
Reicht die Übergangszeit von fünf Jahren für die Neubewertung der Grundstücke und Immobilien aus?