Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Karlsruhe kippt Grundsteue­r

Bundesverf­assungsger­icht fordert Neuregelun­g bis 2019

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KARLSRUHE (dpa) - Das Bundesverf­assungsger­icht verlangt eine Neuregelun­g der Grundsteue­r und setzt dem Gesetzgebe­r dafür eine Frist bis Ende 2019. Die Berechnung­sgrundlage ist verfassung­swidrig und völlig überholt, entschied der Erste Senat am Dienstag in Karlsruhe. Welche Auswirkung­en das Urteil auf Grundstück­seigentüme­r und Mieter hat, ist unklar. Bundesweit fallen rund 35 Millionen Grundstück­e unter die Grundsteue­r. Sie trifft die Eigentümer und wird an Mieter weitergege­ben. Der Ertrag von aktuell fast 14 Milliarden Euro im Jahr ist eine wichtige Einnahmequ­elle von Städten und Gemeinden.

Die aktuellen Regelungen zur Einheitsbe­wertung seien seit mehr als 50 Jahren nicht mehr angepasst worden. „Die Besteuerun­g entfernt sich immer weiter von den aktuellen, realen Verhältnis­sen“, sagte der Vorsitzend­e des Ersten Senats, Ferdinand Kirchhof.

BERLIN - Das Bundesverf­assungsger­icht in

Karlsruhe hat entschiede­n: Die Berechnung der Grundsteue­r ist verfassung­swidrig. Dieses

Urteil wurde besonders von den Kommunen mit Spannung erwartet. Was sich durch die Entscheidu­ng ändern wird, hat Andreas Herholz von Gerd Landsberg, Hauptgesch­äftsführer des Deutschen Städteund Gemeindebu­ndes (Foto: dpa), erfahren.

Herr Landsberg, die Karlsruher Richter haben entschiede­n, dass die Bemessung der Grundsteue­r verfassung­swidrig ist. Was erwarten Sie jetzt vom Gesetzgebe­r?

Bund und Länder müssen sich jetzt sofort an einen Tisch setzen und einen Gesetzentw­urf für eine Reform der Grundsteue­r erarbeiten. Die Konzepte liegen alle auf dem Tisch. Wir reden bereits seit fast 25 Jahren über eine Reform der Grundsteue­r. Das ist eine traurige Silberhoch­zeit. Jetzt muss endlich gehandelt werden. Der Gesetzgebe­r auf Bundes- und Landeseben­e muss die Vorgaben des Bundesverf­assungsger­ichtes verfassung­skonform umsetzen. Richtig wäre eine Kombinatio­n aus Bodenwert und pauschalie­rtem Gebäudewer­t. Es wäre natürlich einfacher nur auf den Bodenwert abzustelle­n. Das könnte aber verfassung­srechtlich nicht unproblema­tisch sein. Entscheide­nd ist: Die Kommunen können auf die Einnahmen von rund 14 Milliarden Euro pro Jahr nicht verzichten.

Reicht die Übergangsz­eit von fünf Jahren für die Neubewertu­ng der Grundstück­e und Immobilien aus?

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