Lösungen für zukünftige Forstverwaltung
Fachdienstleiter informiert Kreisräte über aktuellen Stand der Neuorganisation
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REGION - Über den aktuellen Stand der Neuorganisation der Forstverwaltung hat Thomas Herrmann, Fachdienstleiter Forst und Naturschutz des Landratsamts Alb-Donau-Kreis, den Verwaltungsausschuss des Kreistags in Kenntnis gesetzt. Die Reform der Forstverwaltung im Land geht zurück auf das noch laufende Kartellverfahren gegen das Land Baden-Württemberg. Das Oberlandesgericht Düsseldorf untersagte dem Land, und damit auch den unteren Forstbehörden, im Nichtstaatswald über 100 Hektar Betriebsgröße Nadelstammholz gebündelt für alle Waldbesitzarten zu verkaufen, Holz auszuzeichnen und Holzerntemaßnahmen zu betreuen. Am Dienstag fand die erste mündliche Verhandlung zum Verfahren vor dem Bundesgerichtshof statt.
Das Land wird seinen Eigenbetrieb Forst BW auflösen und zum 1. Juli 2019 zu einer Anstalt des öffentlichen Rechts machen, die sich dann um den Staatswald kümmern wird. Mögliche Varianten für die Bewirtschaftung der Kommunal- und Privatwälder im Alb-Donau-Kreis im Zuge der Vorbereitung eines kommunalen Zusammenschlusses im Forstbereich hat eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Kommunen und Mitarbeitern des Forst-Fachdienstes – darunter etwa Schelklingens Bürgermeister Ulrich Ruckh – ausgearbeitet. Sie favorisiert eine kommunale Lösung, wonach sich alle waldbesitzenden Gemeinden in Form einer kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts zur Betreuung und Bewirtschaftung des Kommunal- und Privatwaldes zusammenschließen. Die hoheitlichen Aufgaben, also etwa Forstaufsicht, Genehmigungen und die Waldpädagogik, verbleiben dabei im Landratsamt.
„Das wäre relativ einfach zu regeln“, sagte Thomas Herrmann. Zum einen biete diese Variante Rechtssicherheit, zum anderen könnten in einem solchen Verbund durchs Land nicht refinanzierte Aufgaben in Teilen oder ganz beim Landratsamt verbleiben und dort über das Finanzausgleichsgesetz abgedeckt werden.
Die Variante eines Körperschaftlichen Forstamts zieht die Arbeitsgruppe ebenfalls in Betracht. Hierbei müssen sich alle Kommunen des Landkreises, auch diejenigen, die keinen eigenen Wald besitzen, zusammenschließen, damit eine Beteiligung des Landkreises möglich wird. Sollte die Refinanzierung der hoheitlichen Aufgaben durch das Land für das Körperschaftliche Forstamt sichergestellt sein, wäre diese Lösung aus Sicht der Arbeitsgruppe zu favorisieren.
„Wir sind unter den Landkreisen in der absoluten Spitzengruppe“, betonte Landrat Heiner Scheffold. Manche Kreise hätten mit der Ausarbeitung von Lösungen noch gar nicht begonnen. Die zwei vorgestellten Varianten seien absolut rechtssicher und nicht von dem Urteil vom Dienstag betroffen, also auch zukunftsfähig.
Es sei wichtig, eine Lösung zu finden, die den bisherigen Strukturen ähnlich sei, bekräftigte Kreisrat Hermann Eberhardt (CDU). Die Leistungen für den Körperschafts- und Privatwald fördere das Land bisher, er hoffe auch zukünftig auf einen finanziellen Ausgleich. Thomas Herrmann erklärte, die Finanzierung etwa für die Waldpädagogik sei noch unklar, „aber sie soll gestärkt werden, es soll mehr Angebote geben“.
Die kommunale Holzverkaufsstelle des Landkreises soll in die kommunale Anstalt integriert werden. Die genaue Ausgestaltung des freiwilligen kommunalen Zusammenschlusses soll in enger Abstimmung mit den Städten und Gemeinden erfolgen.
Mitte Januar haben die Gemeinden im Landkreis bereits ein Mustervorratsbeschluss zum Beitritt erhalten. Bislang sind dem Landratsamt 14 positive Beschlüsse und keine Ablehnungen bekannt. Die tatsächlichen Beitrittsbeschlüsse sollen gegen Ende des Jahres möglich sein, wenn auf Landesebene die Gesetzesänderungen erfolgt und die Finanzflüsse geregelt sind.