Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Lösungen für zukünftige Forstverwa­ltung

Fachdienst­leiter informiert Kreisräte über aktuellen Stand der Neuorganis­ation

- Von Dominik Prandl

REGION - Über den aktuellen Stand der Neuorganis­ation der Forstverwa­ltung hat Thomas Herrmann, Fachdienst­leiter Forst und Naturschut­z des Landratsam­ts Alb-Donau-Kreis, den Verwaltung­sausschuss des Kreistags in Kenntnis gesetzt. Die Reform der Forstverwa­ltung im Land geht zurück auf das noch laufende Kartellver­fahren gegen das Land Baden-Württember­g. Das Oberlandes­gericht Düsseldorf untersagte dem Land, und damit auch den unteren Forstbehör­den, im Nichtstaat­swald über 100 Hektar Betriebsgr­öße Nadelstamm­holz gebündelt für alle Waldbesitz­arten zu verkaufen, Holz auszuzeich­nen und Holzerntem­aßnahmen zu betreuen. Am Dienstag fand die erste mündliche Verhandlun­g zum Verfahren vor dem Bundesgeri­chtshof statt.

Das Land wird seinen Eigenbetri­eb Forst BW auflösen und zum 1. Juli 2019 zu einer Anstalt des öffentlich­en Rechts machen, die sich dann um den Staatswald kümmern wird. Mögliche Varianten für die Bewirtscha­ftung der Kommunal- und Privatwäld­er im Alb-Donau-Kreis im Zuge der Vorbereitu­ng eines kommunalen Zusammensc­hlusses im Forstberei­ch hat eine Arbeitsgru­ppe aus Vertretern der Kommunen und Mitarbeite­rn des Forst-Fachdienst­es – darunter etwa Schelkling­ens Bürgermeis­ter Ulrich Ruckh – ausgearbei­tet. Sie favorisier­t eine kommunale Lösung, wonach sich alle waldbesitz­enden Gemeinden in Form einer kommunalen Anstalt des öffentlich­en Rechts zur Betreuung und Bewirtscha­ftung des Kommunal- und Privatwald­es zusammensc­hließen. Die hoheitlich­en Aufgaben, also etwa Forstaufsi­cht, Genehmigun­gen und die Waldpädago­gik, verbleiben dabei im Landratsam­t.

„Das wäre relativ einfach zu regeln“, sagte Thomas Herrmann. Zum einen biete diese Variante Rechtssich­erheit, zum anderen könnten in einem solchen Verbund durchs Land nicht refinanzie­rte Aufgaben in Teilen oder ganz beim Landratsam­t verbleiben und dort über das Finanzausg­leichsgese­tz abgedeckt werden.

Die Variante eines Körperscha­ftlichen Forstamts zieht die Arbeitsgru­ppe ebenfalls in Betracht. Hierbei müssen sich alle Kommunen des Landkreise­s, auch diejenigen, die keinen eigenen Wald besitzen, zusammensc­hließen, damit eine Beteiligun­g des Landkreise­s möglich wird. Sollte die Refinanzie­rung der hoheitlich­en Aufgaben durch das Land für das Körperscha­ftliche Forstamt sichergest­ellt sein, wäre diese Lösung aus Sicht der Arbeitsgru­ppe zu favorisier­en.

„Wir sind unter den Landkreise­n in der absoluten Spitzengru­ppe“, betonte Landrat Heiner Scheffold. Manche Kreise hätten mit der Ausarbeitu­ng von Lösungen noch gar nicht begonnen. Die zwei vorgestell­ten Varianten seien absolut rechtssich­er und nicht von dem Urteil vom Dienstag betroffen, also auch zukunftsfä­hig.

Es sei wichtig, eine Lösung zu finden, die den bisherigen Strukturen ähnlich sei, bekräftigt­e Kreisrat Hermann Eberhardt (CDU). Die Leistungen für den Körperscha­fts- und Privatwald fördere das Land bisher, er hoffe auch zukünftig auf einen finanziell­en Ausgleich. Thomas Herrmann erklärte, die Finanzieru­ng etwa für die Waldpädago­gik sei noch unklar, „aber sie soll gestärkt werden, es soll mehr Angebote geben“.

Die kommunale Holzverkau­fsstelle des Landkreise­s soll in die kommunale Anstalt integriert werden. Die genaue Ausgestalt­ung des freiwillig­en kommunalen Zusammensc­hlusses soll in enger Abstimmung mit den Städten und Gemeinden erfolgen.

Mitte Januar haben die Gemeinden im Landkreis bereits ein Mustervorr­atsbeschlu­ss zum Beitritt erhalten. Bislang sind dem Landratsam­t 14 positive Beschlüsse und keine Ablehnunge­n bekannt. Die tatsächlic­hen Beitrittsb­eschlüsse sollen gegen Ende des Jahres möglich sein, wenn auf Landeseben­e die Gesetzesän­derungen erfolgt und die Finanzflüs­se geregelt sind.

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SZ-ARCHIVFOTO: DTP Die Neuorganis­ation der Forstverwa­ltung wird konkret.

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