Schmiech und Ach unter der Lupe
Im Rahmen einer Gewässerschau wird auch der Hochwasserschutz untersucht
SCHELKLINGEN (sz) - Die Stadt Schelklingen veranstaltet gemeinsam mit dem Landratsamt Alb-Donau-Kreis am Montag, 16. April, eine Gewässerschau an Ach und Schmiech. Das Wassergesetz BadenWürttemberg (WG § 32 Abs. 6) verpflichtet die Stadt, in regelmäßigen Abständen eine Gewässerschau an den in ihrer Verantwortung liegenden Gewässern zu veranstalten. Die Stadt Schelklingen ist auf ihrem Stadtgebiet für die Schmiech und Ach verantwortlich.
„Eine Gewässerschau ist die Besichtigung eines Gewässers und bezieht die Ufer sowie das für den Hochwasserschutz und für die ökologische Funktion notwendige Umfeld mit ein. Sie dient dazu, Probleme und Gefahren festzustellen und deren Beseitigung einzuleiten. Gefahrenquellen können unter anderem Ablagerungen wie beispielsweise Komposthaufen und Holzstapel oder die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen in der Nähe eines Gewässers sein“, schreibt Schelklingens Bauamtsleiter Markus Schmid in einer Pressemitteilung. Durch die Gewässerschau solle ein Beitrag zur Verringerung und Vermeidung von Hochwasserrisiken für die Anwohner der Schmiech in Schmiechen sowie der Ach in Schelklingen aber auch für die Unterliegergemeinden geleistet werden. „Gleichzeitig sollen Beeinträchtigungen der ökologischen Funktionen des Gewässers beseitigt werden“, so Schmid weiter.
Am kommenden Montag nun, wird der Abschnitt an der Ach zwischen Dreikönigsmühle und der Gemarkungsgrenze Weiler besichtigt. Ebenfalls wird noch die Schmiech in der Ortslage besichtigt. „Im Zuge der Gewässerschau kann es notwendig sein, Privatgrundstücke zu betreten. Die Stadt Schelklingen bittet die Anwohner beziehungsweise Anlieger um ihr Verständnis“, schreibt Schmid weiter.
Grundsätzlich ist die Stadt laut Wasserhaushaltsgesetz (§ 101 WHG) dazu berechtigt, Grundstücke am Gewässer sowie Anlagen am Gewässer zu betreten. Für Rückfragen steht Schelklingens Bauamtsleiter Markus Schmid unter der Telefonnummer 07394/248 30 zur Verfügung.