Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Oberdischi­ngen sucht Schöffen

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OBERDISCHI­NGEN (sz) - Die Gemeinde Oberdischi­ngen sucht Schöffen und Jugendschö­ffen. Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschö­ffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. Gesucht werden in Oberdischi­ngen insgesamt zwei Frauen und Männer, die bei den Gerichten im Landgerich­tsbezirk Ulm als Vertreter des Volkes an der Rechtsprec­hung in Strafsache­n teilnehmen.

Der Gemeindera­t und der Jugendhilf­eausschuss des Alb-Donau-Kreises schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen beziehungs­weise Jugendschö­ffen benötigt werden. Aus diesen Vorschläge­n wählt der Schöffenwa­hlausschus­s im Amtsgerich­t in der zweiten Jahreshälf­te 2018 die Haupt- und Hilfsschöf­fen aus.

25 bis 69 Jahre alt

Gesucht werden Bewerberin­nen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1. Januar 2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsange­hörige, die die deutsche Sprache ausreichen­d beherrsche­n. Wer zu einer Freiheitss­trafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlung­sverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämter­n führen kann, ist von der Wahl ausgeschlo­ssen. Auch hauptamtli­ch in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwä­lte, Polizeivol­lzugsbeamt­e, Bewährungs­helfer, Strafvollz­ugsbediens­tete und ähnliche) und Religionsd­iener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, das heißt, das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen zu können. Von ihnen werden Lebenserfa­hrung und Menschenke­nntnis erwartet. Die ehrenamtli­chen Richter müssen Beweise würdigen und Zeugenauss­agen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfa­hrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus berufliche­r Erfahrung und/oder gesellscha­ftlichem Engagement resultiere­n. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunk­t, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstra­fsachen sollen in der Jugenderzi­ehung über Erfahrung verfügen.

Verantwort­ungsvolles Amt

Das verantwort­ungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteili­chkeit, Selbststän­digkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichk­eit und – wegen des anstrengen­den Sitzungsdi­enstes – gesundheit­liche Eignung. Juristisch­e Kenntnisse irgendwelc­her Art sind für das Amt nicht erforderli­ch. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfa­hren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalit­ät und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investiere­n, um sich über ihre Mitwirkung­s- und Gestaltung­smöglichke­iten weiterzubi­lden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwort­ungsbewuss­tsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen durch das Urteil.

Bewerbungs­schluss ist am 27. April. Interessen­ten bewerben sich bei der Gemeinde Oberdischi­ngen, Kerstin Scheible, Schlosspla­tz 9, 89610 Oberdischi­ngen (Tel.: 07305 / 93113-14).

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