Oberdischingen sucht Schöffen
OBERDISCHINGEN (sz) - Die Gemeinde Oberdischingen sucht Schöffen und Jugendschöffen. Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. Gesucht werden in Oberdischingen insgesamt zwei Frauen und Männer, die bei den Gerichten im Landgerichtsbezirk Ulm als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Der Gemeinderat und der Jugendhilfeausschuss des Alb-Donau-Kreises schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen beziehungsweise Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss im Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2018 die Haupt- und Hilfsschöffen aus.
25 bis 69 Jahre alt
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1. Januar 2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete und ähnliche) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, das heißt, das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen zu können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen und Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über Erfahrung verfügen.
Verantwortungsvolles Amt
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen durch das Urteil.
Bewerbungsschluss ist am 27. April. Interessenten bewerben sich bei der Gemeinde Oberdischingen, Kerstin Scheible, Schlossplatz 9, 89610 Oberdischingen (Tel.: 07305 / 93113-14).