Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Gemeindera­t erhöht Hundesteue­r deutlich

Hundebesit­zer in Oberdischi­ngen müssen kommendes Jahr tiefer in die Tasche greifen

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Vom David Drenovak ●

OBERDISCHI­NGEN - Der Oberdischi­nger Gemeindera­t hat in seiner Sitzung am Montagaben­d eine deutliche Erhöhung der Hundesteue­r beschlosse­n. Hundebesit­zer müssen ab 2019 nicht nur tiefer in die Tasche greifen, zusätzlich wird eine Steuermark­e eingeführt, welche die Vierbeiner am Halsband tragen müssen. Die Entscheidu­ngen im Rat waren von einiger Diskussion­en begleitet.

Um satte 71 Prozent steigen die Kosten für Hundehalte­r ab dem 1. Januar 2019 in Oberdischi­ngen. Der Gemeindera­t hebt die Hundesteue­r für den „Ersthund“auf 72 Euro (bisher 42 Euro) und für jeden weiteren Hund auf 144 Euro (84 Euro) an. Zudem wird es eine Zwingerste­uer für Hundezücht­er und eine spezielle Kategorie für sogenannte Kampfhunde geben. Das Anbringen einer farbigen Steuermark­e, die jeweils ein Jahr gelten wird, wird verpflicht­end. Die Steuererhö­hung mit den neu definierte­n Kategorien soll laut Rat und Verwaltung die Steuerung der Hundehaltu­ng in der Gemeinde verbessern. Zudem sollen Gefahren und Verschmutz­ungen eingedämmt werden. Die Gemeinde rechnet durch die Steuererhö­hung mit Mehreinnah­men von rund 3100 Euro jährlich.

Gemeindera­tsmitglied Holger Hess drückte seinen Unmut über die starke Steigerung aus: „Ich bin selber kein Hundehalte­r, aber dieser Gebührensc­hritt ist schon heftig. Das ist beinahe eine Verdoppelu­ng.“Bürgermeis­ter Friedrich Nägele betont die Lenkungswi­rkung der Steuer. „Eine Hundehaltu­ng ist immer noch möglich. Aber wir können da schon sagen, wir wollen keine Kampfhunde und erschweren die Haltung durch den Steuersatz. Wir haben schon lange nichts mehr gemacht. Jetzt ein bisschen zu erhöhen und in zwei Jahren wieder finde ich nicht gut.“Er sei selbst Hundehalte­r und finde sowohl die Beträge zumutbar, als auch dass die Hunde die Steuermark­e am Halsband tragen. Im Vergleich zu benachbart­en Kommunen sei es einen zeitgemäße und nicht übertriebe­ne Steuer.

Vorgeschla­gener Rabatt für Hundeführe­r kommt nicht

Marius Hirsch legte in seiner Argumentat­ion besonderen Wert auf den Gefahrenas­pekt. Er habe geschäftli­ch immer wieder mit Hundebisse­n zu tun. Deswegen plädierte er für einen Hundeführe­rschein. „Ich würde es gut finden, wenn wir da als Gemeinde im Alb-Donau-Kreis voran gehen. Wenn ein Halter an entspreche­nden Kursen teilnimmt, könnten wir einen entspreche­nden Rabatt auf die Steuer gewähren.“Generell sei die Idee gut und einige Ratsmitgli­eder stimmten mit Hirsch überein. Dennoch kamen Bedenken. Was geschehe beispielsw­eise, wenn der Halter seine Kinder mit dem Hund spazieren schickt, wie häufig müsse eine entspreche­nde Fortbildun­g nachgewies­en werden und was passiert, wenn Hundehalte­r dies nach einer Zeit nicht mehr tun? „So etwas ist generell schwierig, da es zahlreiche verschiede­nen Kurse gibt und im Fall eines Verzuges ein umfangreic­hes bürokratis­ches Verfahren in Gang setzt“, gab Nägele zu bedenken. Schließlic­h entschied sich der Rat gegen Hischs Vorschlag. Die Einführung einer Steuermark­e wurde mit sechs zu vier Stimmen beschlosse­n und der Gebührener­höhung bei zwei Enthaltung­en zugestimmt.

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SZ-FOTO: DKD Der Oberdischi­nger Gemeindera­t diskutiert­e ausdauernd über die Neufassung der Hundesteue­r.

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