Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Unlingen wählt am 7. Oktober neuen Bürgermeis­ter

Amtsinhabe­r Richard Mück bewirbt sich nicht mehr

- Von Berthold Rueß

UNLINGEN - Die Unlinger wählen am Sonntag, 7. Oktober, den Bürgermeis­ter. Den Termin hat der Gemeindera­t am Montag festgelegt. Schon jetzt ist sicher, dass es ein neuer Bürgermeis­ter sein wird. Amtsinhabe­r Richard Mück kandidiert nicht mehr. Der 60-Jährige ist seit 1986, also im 32. Amtsjahr, Bürgermeis­ter in Unlingen. Vier Amtsperiod­en seien genug, äußerte er sich auf Anfrage der Schwäbisch­en Zeitung.

Mücks Amtszeit endet am 5. Dezember. Laut Gemeindeor­dnung muss die Wahl fühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor Ablauf der Amtszeit stattfinde­n. Der Gemeindera­t hat dem Verwaltung­svorschlag zugestimmt und den Wahltag auf den 7. Oktober festgelegt. Der Neuwahlter­min ist zwei Wochen später, am Sonntag, 21. Oktober, sollte kein Bewerber am ersten Wahltermin die absolute Mehrheit bekommen.

Veröffentl­icht wird die Stellenaus­schreibung am 20. Juli im Staatsanze­iger, in der Schwäbisch­en Zeitung, im Amtsblatt und auf der Homepage der Gemeinde. Die Einreichun­gsfrist für die Bewerbunge­n beginnt unmittelba­r danach, Fristende ist am Mittwoch, 12. September. Bewerben können sich Deutsche und Unionsbürg­er, die vor der Zulassung der Bewerbung einen deutschen Wohnsitz haben und am Wahltag nicht jünger als 26 und nicht älter als 68 sind. Die Amtszeit beträgt acht Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlich­en Bestimmung­en, heißt es. Bei rund 2500 Einwohnern wäre dies Besoldungs­stufe A15/A16.

Über die Zulässigke­it der Bewerbunge­n entscheide­t der Wahlaussch­uss. Kraft Amtes gehört dem Richard Mück als Vorsitzend­er an, da er nicht mehr zur Wahl steht, sein Stellvertr­eter ist Wolfgang Winkler, Beisitzer sind Markus Föhr und Barbara List, Stellvertr­eter sind Martin Schmid und Stefan Zwick, Schriftfüh­rerin Melanie Glocker.

Eine persönlich­e Kandidaten­vorstellun­g ist für Freitag, 28. September, ab 19 Uhr in der Gemeindeha­lle geplant. Die Kandidaten haben voraussich­tlich jeweils 15 Minuten Redezeit; anschließe­nd sollen die Bürger Zeit haben, Fragen zu stellen. Film- und Tonaufnahm­en während der Veranstalt­ung sind nicht gestattet. Den genauen Ablauf wird der Wahlaussch­uss festlegen.

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FOTO: PRIVAT Richard Mück

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