Unlingen wählt am 7. Oktober neuen Bürgermeister
Amtsinhaber Richard Mück bewirbt sich nicht mehr
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UNLINGEN - Die Unlinger wählen am Sonntag, 7. Oktober, den Bürgermeister. Den Termin hat der Gemeinderat am Montag festgelegt. Schon jetzt ist sicher, dass es ein neuer Bürgermeister sein wird. Amtsinhaber Richard Mück kandidiert nicht mehr. Der 60-Jährige ist seit 1986, also im 32. Amtsjahr, Bürgermeister in Unlingen. Vier Amtsperioden seien genug, äußerte er sich auf Anfrage der Schwäbischen Zeitung.
Mücks Amtszeit endet am 5. Dezember. Laut Gemeindeordnung muss die Wahl fühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor Ablauf der Amtszeit stattfinden. Der Gemeinderat hat dem Verwaltungsvorschlag zugestimmt und den Wahltag auf den 7. Oktober festgelegt. Der Neuwahltermin ist zwei Wochen später, am Sonntag, 21. Oktober, sollte kein Bewerber am ersten Wahltermin die absolute Mehrheit bekommen.
Veröffentlicht wird die Stellenausschreibung am 20. Juli im Staatsanzeiger, in der Schwäbischen Zeitung, im Amtsblatt und auf der Homepage der Gemeinde. Die Einreichungsfrist für die Bewerbungen beginnt unmittelbar danach, Fristende ist am Mittwoch, 12. September. Bewerben können sich Deutsche und Unionsbürger, die vor der Zulassung der Bewerbung einen deutschen Wohnsitz haben und am Wahltag nicht jünger als 26 und nicht älter als 68 sind. Die Amtszeit beträgt acht Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, heißt es. Bei rund 2500 Einwohnern wäre dies Besoldungsstufe A15/A16.
Über die Zulässigkeit der Bewerbungen entscheidet der Wahlausschuss. Kraft Amtes gehört dem Richard Mück als Vorsitzender an, da er nicht mehr zur Wahl steht, sein Stellvertreter ist Wolfgang Winkler, Beisitzer sind Markus Föhr und Barbara List, Stellvertreter sind Martin Schmid und Stefan Zwick, Schriftführerin Melanie Glocker.
Eine persönliche Kandidatenvorstellung ist für Freitag, 28. September, ab 19 Uhr in der Gemeindehalle geplant. Die Kandidaten haben voraussichtlich jeweils 15 Minuten Redezeit; anschließend sollen die Bürger Zeit haben, Fragen zu stellen. Film- und Tonaufnahmen während der Veranstaltung sind nicht gestattet. Den genauen Ablauf wird der Wahlausschuss festlegen.