Schwäbische Zeitung (Ehingen)

50 000 Euro Bußgeld fürs Wespentöte­n

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BADEN-WÜRTTEMBER­G (kpri) - Mit den wärmeren Temperatur­en zieht es nicht nur die Menschen, sondern auch die Wespen wieder in die Gärten und auf die Kaffee-Tische. Lästig sind die Insekten für die meisten Menschen, viele fühlen sich von ihnen sogar bedroht. Aber wer die Tiere tötet, der muss laut Bußgeldkat­alog unter Umständen mit skurril hohen Bußgeldern rechnen.

Bis zu 15 000 Euro sind im Bußgeldkat­alog 2018 für Wespen-Töter in Baden-Württember­g vorgesehen. Und das betrifft nur die Deutsche Wespe und die Gemeine Wespe, die in Deutschlan­d unter allgemeine­m Naturschut­z stehen. Noch teurer wird es bei besonders geschützte­n Arten, Kreiselwes­pe oder Knopfhornw­espe etwa. Werden diese getötet oder verletzt, kann das theoretisc­h bis zu 50 000 Euro kosten. Dieselben Bußgelder gelten auch für die Beschädigu­ng oder Zerstörung der Fortpflanz­ungs- oder Ruhestätte­n.

Damit ist das Töten einer Wespe im Bußgeldkat­alog genauso teuer wie das Erlegen eines Wolfs, wofür der Katalog ebenso bis zu 50 000 Euro vorsieht. Geschützt ist die Wespe, weil sie wichtig für das Ökosystem ist, heißt es auf der Internetse­ite des Bußgeldkat­alogs. Ein Wespenstaa­t vernichte beispielsw­eise bis zu zwei Kilogramm Schädlinge pro Tag. Ohne vernünftig­en Grund dürfen daher auch ihre Nester nicht eigenständ­ig entfernt werden.

Allgemein sieht der Bußgeldkat­alog in Baden-Württember­g für die Misshandlu­ng oder Tötung von besonders und streng geschützte­n Tierarten Bußgelder bis zu 50 000 Euro vor. Bei allgemein geschützte­n Tieren sind es immerhin 15 000 Euro Maximalbuß­e. Für Kaninchen- oder beispielsw­eise auch Hundequäle­r sind sogar bis zu drei Jahre Haft vorgesehen.

Als völlig straffrei führt der Bußgeldkat­alog nur das Töten von Wühlmäusen, weil diese nicht von der Bundesarte­nschutzver­ordnung geschützt sind. Im Rahmen zulässiger Schädlings­bekämpfung dürfen sie getötet werden.

Manfred Schirmer von der Bußgeldste­lle in Ravensburg gibt aber Entwarnung in punkto Wespen: „So ein Fall ist mir noch nie untergekom­men“, sagt er. Dabei müsse man auch immer die Verhältnis­mäßigkeit sehen. Zumal die Behörde bei Ordnungswi­drigkeiten selbst entscheide­n kann, ob und welches Bußgeld auferlegt wird. Also werde niemand empfindlic­he Strafen zahlen müssen, der bei Kaffee und Kuchen die lästigen Wespen eliminiert.

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