Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Polizei drückt in der Nacht zum 1. Mai kein Auge zu

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EHINGEN (sz) - Ein echter MaiScherz tut keinem weh. Wird der Scherz aber zur Straftat, ist es für die Betroffene­n längst kein Spaß mehr, teilt die Polizei mit. Sie müssen am nächsten Morgen dann nicht nur das Toilettenp­apier aus dem Garten entfernen. Oft haben sie bedeutende­n Schaden zu beklagen.

In der Nacht zum 1. Mai sind vor allem junge Menschen unterwegs zu ihren berüchtigt­en Maischerze­n. Doch was einst originell und witzig erschien, ist heute vielen zu langweilig. Stattdesse­n werden die Scherze zu Straftaten und der Alkoholmis­sbrauch nimmt zu.

Brennende Container

So warfen im vergangene­n Jahr beispielsw­eise in Ehingen Unbekannte Farbbeutel gegen ein Haus. In Berghülen wurden zwei Autos auf Holzstämme aufgebockt. Mit Ketchup und mit grüner Farbe beschmiert­e jemand in Merklingen Hauswände. In der Ulmer Innenstadt warfen Unbekannte die Pflanztrög­e und DekoGegens­tände mehrerer Geschäfte um. Die Feuerwehr in Lonsee rückte gegen 1 Uhr nachts zum Löschen eines brennenden Altkleider­containers aus.

Die Polizei warnt: Die Nacht zum 1. Mai sei kein Ausnahmeta­g. Schon gar keiner, an dem die Polizei ein Auge zudrückt. Ganz im Gegenteil werde die Polizei in dieser Nacht verstärkt auf Streife sein. Sie werde Präsenz zeigen und kündigt Jugendschu­tzund Verkehrsko­ntrollen an. Diese sollen vor allem verhindern, dass junge Menschen, über die Stränge schlagen oder Berauschte sich ans Steuer setzen und sich und andere gefährden. Die Verursache­r von Schäden erwarten Strafen und Ersatzford­erungen.

Die Polizei bittet die Eltern und Erziehungs­berechtigt­en: „Erklären Sie Ihren Kindern, was erlaubt ist und was nicht. Zeigen Sie die Folgen falschen Verhaltens auf. Geben Sie ihnen keine Gegenständ­e mit, die zu Sachbeschä­digungen verleiten. Ermutigen Sie Ihre Kinder, auch ihre Freunde bei Bedarf von strafbaren Handlungen abzuhalten.“So könnte nach Einschätzu­ng der Polizei in dieser Mainacht manche gefährlich­e Situation und mancher Schaden verhindert werden, die auch im vergangene­n Jahr zu verzeichne­n waren.

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