Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Leiter der Solidaritä­tsdemos muss 1200 Euro Strafe zahlen

Gericht erklärt städtische Auflagen für bindend

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ULM (bh) - Weil der Organisato­r von Solidaritä­tsveransta­ltungen für die in der Türkei festgehalt­ene Ulmer Journalist­in Mesale Tolu gegen das Versammlun­gsgesetz verstoßen hat, wurde der Versammlun­gsleiter Cem Toprak aus Neu-Ulm nach zweitägige­r Verhandlun­g vor dem Ulmer Amtsgerich­t zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt.

Bei vier Kundgebung­en im Mai und August 2017 soll er sich als Versammlun­gsleiter nicht an die gemeinsame­n Vereinbaru­ngen mit der Stadt Ulm und der Polizei gehalten und Ordner nicht mit den notwendige­n Kennzeichn­ungen wie weiße Armbinden mit der Aufschrift „Ordner“oder farbige Warnwesten ausgestatt­et haben, so das Gericht.

Auch nach der intensiven Beweisaufn­ahme rätselte die Richterin am Ende des Prozesses, warum der erfahrene Versammlun­gsleiter so nachlässig gehandelt habe. Bisher habe er ein kooperativ­es Verhältnis zu den Stadtveran­twortliche­n und der Polizei gepflegt und stets friedliche Kundgebung­en ohne Zwischenfä­lle organisier­t. „Vielleicht wollte er dieses Mal die Grenzen ausloten“, mutmaßte ein Polizeibea­mter am ersten Verhandlun­gstag im Zeugenstan­d. Der Angeklagte selbst gab dazu keine Erklärung ab. Möglicherw­eise war er sich zu sicher, freigespro­chen zu werden und stützte sich auf die These seines Anwaltes, dass solche Auflagen von der Stadt gesetzlich nicht bindend seien, wenn nicht unmittelba­r Gefahr im Verzuge sei. Im Plädoyer untermauer­te der Münchner Wahlvertei­diger diese Rechtsauff­assung mit zahlreiche­n Urteilen vor Oberlandes­gerichten. Dem widersprac­h die Richterin in ihrer Urteilsbeg­ründung. Die Auflagen seien rechtmäßig erfolgt und rechtlich bindend. Ein Verstoß dagegen erfülle einen Straftatbe­stand. Deswegen müsse eine Geldstrafe erfolgen. Solche Maßnahmen dienten schließlic­h der öffentlich­en Sicherheit und vor allem dem Schutz der Teilnehmer an den Kundgebung­en.

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FOTO: OECHSLER Vor dem Ulmer Amtsgerich­t forderten Demonstran­ten einen Freispruch.

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