Leiter der Solidaritätsdemos muss 1200 Euro Strafe zahlen
Gericht erklärt städtische Auflagen für bindend
ULM (bh) - Weil der Organisator von Solidaritätsveranstaltungen für die in der Türkei festgehaltene Ulmer Journalistin Mesale Tolu gegen das Versammlungsgesetz verstoßen hat, wurde der Versammlungsleiter Cem Toprak aus Neu-Ulm nach zweitägiger Verhandlung vor dem Ulmer Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt.
Bei vier Kundgebungen im Mai und August 2017 soll er sich als Versammlungsleiter nicht an die gemeinsamen Vereinbarungen mit der Stadt Ulm und der Polizei gehalten und Ordner nicht mit den notwendigen Kennzeichnungen wie weiße Armbinden mit der Aufschrift „Ordner“oder farbige Warnwesten ausgestattet haben, so das Gericht.
Auch nach der intensiven Beweisaufnahme rätselte die Richterin am Ende des Prozesses, warum der erfahrene Versammlungsleiter so nachlässig gehandelt habe. Bisher habe er ein kooperatives Verhältnis zu den Stadtverantwortlichen und der Polizei gepflegt und stets friedliche Kundgebungen ohne Zwischenfälle organisiert. „Vielleicht wollte er dieses Mal die Grenzen ausloten“, mutmaßte ein Polizeibeamter am ersten Verhandlungstag im Zeugenstand. Der Angeklagte selbst gab dazu keine Erklärung ab. Möglicherweise war er sich zu sicher, freigesprochen zu werden und stützte sich auf die These seines Anwaltes, dass solche Auflagen von der Stadt gesetzlich nicht bindend seien, wenn nicht unmittelbar Gefahr im Verzuge sei. Im Plädoyer untermauerte der Münchner Wahlverteidiger diese Rechtsauffassung mit zahlreichen Urteilen vor Oberlandesgerichten. Dem widersprach die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Die Auflagen seien rechtmäßig erfolgt und rechtlich bindend. Ein Verstoß dagegen erfülle einen Straftatbestand. Deswegen müsse eine Geldstrafe erfolgen. Solche Maßnahmen dienten schließlich der öffentlichen Sicherheit und vor allem dem Schutz der Teilnehmer an den Kundgebungen.