Flüchtling aus Togo legt Verfassungsbeschwerde ein
MANNHEIM (dpa) - Der Fall eines Asylsuchenden aus Togo, der unter großem Widerstand aus einer Unterkunft in Ellwangen abgeholt wurde, liegt beim Bundesverfassungsgericht.
Der Anwalt des Mannes reichte in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde ein, wie ein Sprecher des Gerichts am Freitag sagte.
Mit der Beschwerde solle die Abschiebung des Togoers verhindert und seine Freilassung aus der Abschiebehaft erreicht werden, wurde Anwalt Engin Sanli zitiert. Sein Mandant sei in seinen Grundrechten verletzt. Mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts rechnet der Anwalt laut eigener Aussage am Montag. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte am vergangenen Dienstag einen Eilantrag abgelehnt und damit den Weg für dessen Abschiebung freigemacht. Rechtsmittel dagegen sind nach Angaben des Verwaltungsgerichts nicht möglich. Trotzdem war der Anwalt in Beschwerde gegangen. Die Beschwerde beim baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof in Mannheim wurde zurückgezogen, wie ein Sprecher des Gerichts mitteilte. Der Grund sei der Justiz nicht bekannt.
Der Flüchtling sitzt im Abschiebegefängnis in Pforzheim. Einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart zufolge darf er nach Italien abgeschoben worden. Nachdem ein Abholungsversuch des Togoers am Widerstand anderer Migranten scheiterte, war die Polizei einige Tage später mit mehr als 100 Einsatzkräften nach Ellwangen zurückgekehrt.