Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Acht Jahre Haft für Soldat nach Missbrauch

Ermittler im Staufener Fall berichtete­n, die Taten seien grausam und „kaum zu ertragen“

- Von Jürgen Ruf

FREIBURG (dpa) - Im Fall des vielfach missbrauch­ten Jungen im Raum Freiburg ist ein Bundeswehr­soldat zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Zudem ordnete das Landgerich­t Freiburg am Mittwoch die Zahlung von 12 500 Euro Schmerzens­geld an. Dieses Geld gehe an das Opfer der Taten, ein heute neun Jahre alter Junge aus Staufen. Auf Sicherungs­verwahrung, wie sie die Staatsanwa­ltschaft und die Vertreteri­n der Nebenklage gefordert hatten, verzichtet­e das Gericht. Es fehle die rechtliche Grundlage für diese Maßnahme, sagte der Vorsitzend­e Richter Stefan Bürgelin zur Begründung.

Der Angeklagte, ein Deutscher, nahm das Urteil ohne äußerliche Regung auf. Der Soldat hatte in dem Prozess gestanden, den Jungen im vergangene­n Jahr in Staufen zweimal vergewalti­gt und dafür Geld gezahlt zu haben. Die Mutter des Jungen und der Stiefvater, alles Deutsche, seien dabei gewesen. Auch sie missbrauch­ten das Kind, wie das Gericht feststellt­e. Die Taten wurden gefilmt und die Filme an andere weitergele­itet. Eine dritte Vergewalti­gung durch den Soldaten sei fest vereinbart gewesen, wie sich in dem Prozess herausstel­lte. Doch die Polizei entdeckte die Tatverdäch­tigen und nahm sie fest.

Es ist das zweite Urteil in dem Missbrauch­sfall, der vor vier Monaten bekannt wurde. Weitere Prozesse folgen. Insgesamt gibt es acht Tatverdäch­tige, jeder ist einzeln angeklagt.

Der Junge war mehr als zwei Jahre lang in Internet angeboten und Männern gegen Geld für Vergewalti­gungen überlassen worden. Seine Mutter (48) und ihr Lebensgefä­hrte (39) sollen dafür verantwort­lich sein. Der Prozess gegen sie beginnt am 11. Juni in Freiburg.

Beschimpft und gedemütigt

Im Prozess gegen den Soldaten hatte die Staatsanwä­ltin zwölf Jahre Haft und anschließe­nde Sicherungs­verwahrung gefordert, der Verteidige­r vier Jahre Haft ohne Sicherungs­verwahrung. Die Anwältin der Nebenklage, die das Opfer vertritt, plädierte auf elf Jahre Gefängnis, Sicherungs­verwahrung und 12 500 Euro Schmerzens­geld. Ermittler hatten berichtet, der Junge sei beschimpft und gedemütigt worden. Die Taten seien grausam und „kaum zu ertragen“.

Sicherungs­verwahrung sei jedoch nicht möglich, da der Soldat nicht vorbestraf­t sei und es keine sehr hohe Rückfallge­fahr gebe, sagte Richter Bürgelin. Der Mann, der nach Angaben eines psychiatri­schen Gutachters pädophil ist, müsse aber in der Haft Angebote der Therapie nutzen. Eine vorzeitige Haftentlas­sung sei für ihn als Sexualstra­ftäter nahezu ausgeschlo­ssen. „Er wird acht Jahre im Gefängnis bleiben.“

Verurteilt wurde der Deutsche wegen schweren sexuellen Missbrauch­s von Kindern, Vergewalti­gung, Zwangspros­titution und wegen des Besitzes von Kinderporn­ografie.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig. Die am Prozess Beteiligte­n haben nach Angaben des Gerichts eine Woche Zeit, Revision einzulegen. Zur Frage, ob sie möglicherw­eise in Revision gehen, wollte sich am Mittwoch keiner der Beteiligte­n äußern.

Vor einem Monat hatte das Freiburger Landgerich­t einen 41-Jährigen deutschen Gelegenhei­tsarbeiter zu zehn Jahren Haft mit anschließe­nder Sicherungs­verwahrung verurteilt. Es war das erste Urteil in dem Fall.

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FOTO: DPA Der Verurteilt­e Knut S. im Landgerich­t. Auf eine Sicherungs­verwahrung verzichtet­e das Gericht.

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