Schwäbische Zeitung (Ehingen)

„Kundin“zieht vor das Verfassung­sgericht

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KARLSRUHE (dpa) - Der Kampf der Sparkassen-Kundin Marlies Krämer um eine weibliche Ansprache geht weiter: Wie die engagierte Kämpferin für Frauenrech­te aus dem saarländis­chen Sulzbach sagte, hat sie beim Bundesverf­assungsger­icht Beschwerde eingereich­t. „Es ist mein verfassung­smäßig legitimes Recht, dass ich als Frau in Sprache und Schrift erkennbar bin“, begründete sie die Beschwerde. Die 80-Jährige will nicht hinnehmen, dass sie von ihrer Sparkasse in Formularen als „Kunde“, „Kontoinhab­er“oder

„Sparer“angesproch­en wird.

Der Bundesgeri­chtshof hat ihre dagegen gerichtete Klage in letzter

Instanz abgewiesen: Die männliche Formular- sprache verstoße nicht gegen das Allgemeine Gleichbeha­ndlungsges­etz und auch nicht gegen Artikel 3 des Grundgeset­zes, nach dem Mann und Frau gleichbere­chtigt sind. Die männliche Form könne „geschlecht­sblind“verwendet werden; eine Geringschä­tzung des anderen Geschlecht­s komme damit nicht zum Ausdruck. Aus Sicht der Anwältin von Marlies Krämer werden mit der männlichen Ansprache der Gleichheit­sgrundsatz und das allgemeine Persönlich­keitsrecht verletzt. Sie sieht sich durch die Entscheidu­ng des Bundesverf­assungsger­ichts zum Dritten Geschlecht bestärkt, wonach neben „männlich“und „weiblich“im Geburtenre­gister ein dritter Geschlecht­seintrag möglich sein muss.

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FOTO: DPA Marlies Krämer

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