„Kundin“zieht vor das Verfassungsgericht
KARLSRUHE (dpa) - Der Kampf der Sparkassen-Kundin Marlies Krämer um eine weibliche Ansprache geht weiter: Wie die engagierte Kämpferin für Frauenrechte aus dem saarländischen Sulzbach sagte, hat sie beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingereicht. „Es ist mein verfassungsmäßig legitimes Recht, dass ich als Frau in Sprache und Schrift erkennbar bin“, begründete sie die Beschwerde. Die 80-Jährige will nicht hinnehmen, dass sie von ihrer Sparkasse in Formularen als „Kunde“, „Kontoinhaber“oder
„Sparer“angesprochen wird.
Der Bundesgerichtshof hat ihre dagegen gerichtete Klage in letzter
Instanz abgewiesen: Die männliche Formular- sprache verstoße nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und auch nicht gegen Artikel 3 des Grundgesetzes, nach dem Mann und Frau gleichberechtigt sind. Die männliche Form könne „geschlechtsblind“verwendet werden; eine Geringschätzung des anderen Geschlechts komme damit nicht zum Ausdruck. Aus Sicht der Anwältin von Marlies Krämer werden mit der männlichen Ansprache der Gleichheitsgrundsatz und das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt. Sie sieht sich durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Dritten Geschlecht bestärkt, wonach neben „männlich“und „weiblich“im Geburtenregister ein dritter Geschlechtseintrag möglich sein muss.