Ulrich Oberdorfer soll vorzeitig in den Ruhestand
Ärztliches Gutachten bescheinigt dem Heroldstatter Bürgermeister Dienstunfähigkeit
● HEROLDSTATT - Das Landratsamt des Alb-Donau-Kreises hat ein Verfahren zur vorzeitigen Versetzung von Heroldstatts Bürgermeister Ulrich Oberdorfer in den Ruhestand eingeleitet. Der Grund: Aus einem ärztlichen Gutachten geht eine Dienstunfähigkeit hervor. Die Pensionierung des 53-Jährigen rückt damit näher. Allerdings kann der Heroldstatter Schultes gegen das Verfahren Widerspruch einlegen und sich der vorzeitigen Pensionierung widersetzen. Dass der Justinger an seinen Arbeitsplatz in Heroldstatt jemals wieder zurückkehrt, ist damit unwahrscheinlich.
Das Landratsamt Alb-DonauKreis hat gegen den Bürgermeister der Gemeinde Heroldstatt, Ulrich Oberdorfer, nach den beamtenrechtlichen Vorschriften ein Verfahren zur vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand eingeleitet. Dies geschah unmittelbar nach Vorliegen des Ergebnisses der amtsärztlichen Untersuchung. Damit liegen dem Landratsamt hinreichende Anhaltspunkte für eine beamtenrechtliche Dienstunfähigkeit im derzeit ausgeübten Amt aus gesundheitlichen Gründen vor. Die Versetzung in den Ruhestand soll zum 1. Juli erfolgen.
„Das Verfahren richtet sich nach den Vorschriften des Beamtenstatusgesetzes und des Landesbeamtengesetzes für Baden-Württemberg (LBG BW)“, erklärt Pressesprecher Bernd Weltin vom Landratsamt. Nachdem kommunale Wahlbeamte keinen Dienstvorgesetzten haben, nehme die Rechtsaufsichtsbehörde im vorliegenden Fall das Landratsamt AlbDonau-Kreis, nach § 92 LBG die entsprechenden Aufgaben wahr, erläutert Weltin. Der Betroffene habe jedoch die Möglichkeit, gegen das Verfahren binnen eines Monats Einwendungen zu erheben. Das lasse das Landesbeamtengesetz zu (§ 44 Absatz 1).
Der Chefsessel im Heroldstatter Rathaus ist inzwischen seit fast 15 Monaten verwaist, seit Januar 2017 ist Ulrich Oberdorfer krankgeschrieben und konnte infolge seiner Krankheit den Amtsgeschäften nicht mehr nachgehen.