Nuxit: Schlappe für Bürgerinitiative
Neu-Ulmer Stadtrat: Begehren ist rechtlich unzulässig - Initiatoren lassen nicht locker
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NEU-ULM - Das Ergebnis fiel nicht ganz so deutlich aus wie vor acht Wochen, als über den Antrag auf Kreisfreiheit entschieden wurde, war aber dennoch klar: Mit 27:13 Stimmen hat der Neu-Ulmer Stadtrat gestern Abend festgestellt, dass das Bürgerbegehren „Nuxit? So geht’s net!“rechtlich nicht zulässig ist.
Ein erneuter Antrag der FDPFraktion auf ein Ratsbegehren wurde ebenfalls abgeschmettert.
Die Bürgerinitiative wird nun wohl den juristischen Weg beschreiten und die Entscheidung der Stadt entweder von der Rechtsaufsichtsbehörde überprüfen lassen oder vors Verwaltungsgericht Augsburg ziehen. Details werden voraussichtlich morgen bekannt gegeben.
Die mehrstündige Sitzung verfolgten etwa 50 Bürger. Sie erlebten eine Debatte, die teilweise sehr emotional geführt, auch wenn Oberbürgermeister Gerold Noerenberg (CSU) betonte, dass es ausschließlich um die rechtliche Bewertung des Begehrens gehe und nicht um Wohlwollen oder Missfallen. „Wir machen nicht die Spielregeln, sondern wir haben uns daran zu halten.“
Fragen geändert
Und die Gutachter, die Rechtsanwälte Johannes Mohr und Uwe Lipinski, bekräftigten vor den Räten ihre Auffassung: Das Begehren sei aus mehreren Gründen rechtswidrig. So sei die Abänderung der Fragestellung unzulässig. Zuerst wurden die Bürger gefragt, ob die Bürger dafür sind, dass Neu-Ulm im Landkreis bleibt und die Stadt deshalb auf einen Antrag auf Kreisfreiheit bei der Landesregierung verzichtet.
Nachdem die Stadt den Brief nach München zwischenzeitlich bereits gestellt hatte, wurde die Frage nachträglich geändert mit der Formulierung, „dass die Stadt den bereits gestellten Antrag (. . .) widerruft“. Zwar stand auf den Unterschriftenlisten, dass die Bürger die Vertreter des Begehrens ermächtigen, Änderungen vorzunehmen, doch ist dies nach Auffassung von Uwe Lipinski eine unzulässige „Blankovollmacht“.
Johannes Mohr zweifelte an, ob bei dem Begehren überhaupt noch ein „Entscheidungscharakter“gegeben sei – weil die Angelegenheit inzwischen bei der Staatsregierung liegt und der Stadtrat keinen Einfluss mehr darauf hat – ergo sei auch ein Bürgerbegehren nicht zulässig.
Eine gestern vorgelegte Stellungnahme einer Anwaltskanzlei aus Augsburg kommt zu einem ganz anderen Schluss: Das Bürgerbegehren könne durchaus zugelassen werden. Sollte die Sache vor Gericht gehen, „sehen wir durchaus Erfolgsaussichten“, heißt es darin.
„Wir sehen Unterschiede und Widersprüche in den Gutachten“, sagte Alfred Schömig (FDP). Das Quorum sei eindeutig erfüllt. Er bekräftigte seine Meinung: „Hier müssen die Bürger befragt werden.“Rainer Juchheim (Grüne) sagte, dass die von der Stadt in Auftrag gegebenen Gutachten unbrauchbar für eine Entscheidungsfindung seien. Es brauche daher eine Art „Obergutachten“.
Die Gründe für die Ablehnung des Begehrens seien teilweise an den Haaren herbeigezogen, fand Rudolf Erne (SPD). Der Wille der Wähler sei klar erkennbar. „Minimale juristische Verstöße“könne man tolerieren. Johannes Stingl (CSU) entdeckte in dem Bürgerbegehren hingegen „beachtliche handwerkliche Fehler“, die dazu führten, dass es rechtswidrig sei. Die Initiative hätte mit mehr Sorgfalt vorgehen müssen.
„Unfaire Diskussion“
Antje Esser (SPD) beklagte, dass die Debatte teilweise mit Unterstellungen und Beschuldigen geführt werde und betonte: „Niemandem ist der Bürgerwille egal.“Doch jeder einzelne Verstoß führe dazu, dass das Begehren unzulässig sei. „Wer für die Vorlage stimmt, versteckt sich nicht hinter Gutachten, sondern nimmt seine Verantwortung wahr.“Sie spielte damit auf eine Bemerkung Klaus Rederers an, der als Vertreter des Bürgerbegehrens im Rat sprechen durfte und sagte: „Hier werden Rechtsgutachten eingeholt, um sich von einer Entscheidung freizusprechen.“An die Räte gewandt, sagte er, er hoffe, dass sie „Herz, Verstand und Charakter“hätten.
Karl-Martin Wöhner (SPD) brachte ein Szenario ins Spiel, das sich seiner Meinung nach ereignen könnte, wenn die Nuxit-Gegner richtig mobil machten und in der gesamten Region für den Verbleib NeuUlms im Landkreis trommelten – um anschließend mit 20 000, 30 000 Unterschriften im bayerischen Innenministerium aufzumarschieren. „Das wäre verheerend.“