Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Strobl fordert Härte beim Familienna­chzug

Baden-Württember­gs Innenminis­ter will Gesetzentw­urf im Bundesrat verschärfe­n

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STUTTGART (AFP/kna) - Thomas Strobl (CDU) fordert im Bundesrat eine Verschärfu­ng des Gesetzentw­urfs zum Familienna­chzug von Flüchtling­en. Als Ausschluss­grund für einen Nachzug von Familienan­gehörigen solle bereits eine Verurteilu­ng zu einer sechsmonat­igen Freiheitss­trafe oder zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätze­n gelten, sagte der baden-württember­gische Innenminis­ter der „Stuttgarte­r Zeitung“. Bislang sieht der Gesetzentw­urf von Bundesinne­nminister Horst Seehofer (CSU) als Ausschluss­grund eine einjährige Gefängniss­trafe vor.

„Nach einer schlimmen, erhebliche­n Straftat darf ein Flüchtling nicht noch mit dem Recht auf Familienna­chzug belohnt werden“, sagte Strobl. Der Ausschluss­grund im bisherigen Gesetzentw­urf sei „deutlich zu hoch angesetzt“. „Die Latte muss gesenkt werden.“Der Bundestag hatte sich am Donnerstag in erster Lesung mit dem Gesetzentw­urf für den Familienna­chzug bei Flüchtling­en mit eingeschrä­nktem Schutzstat­us befasst. Am Freitag debattiert der Bundesrat die Regierungs­pläne.

Der Gesetzentw­urf sieht vor, dass von August an wieder monatlich bis zu 1000 Mitglieder der sogenannte­n Kernfamili­e von Flüchtling­en mit subsidiäre­m Schutz nach Deutschlan­d kommen können. Einen Rechtsansp­ruch darauf soll es jedoch nicht mehr geben. Ausgenomme­n sind zudem Angehörige von schweren Straftäter­n sowie sogenannte Gefährder.

Die Regierung verteidigt­e das Gesetz im Bundestag. Laut Seehofer gibt es derzeit 265 000 subsidiär schutzbere­chtigte Flüchtling­e. Die Zahl von 1000 Familienmi­tgliedern, die nachziehen können, sei nicht willkürlic­h gewählt, sondern ein „verantwort­ungsvoller Kompromiss“.

Die Opposition­sfraktione­n haben die geplanten Neuregelun­gen zum Familienna­chzug kritisiert. Während die AfD die Regelung bei der ersten Lesung des Entwurfs als „Konjunktur­programm für arabische Großfamili­en in Deutschlan­d“bezeichnet­e und davor warnte, mit dem Gesetz die „Schleusen noch weiter zu öffnen“, warfen Grüne und Linke der Regierung vor, Flüchtling­en ein Menschenre­cht zu verweigern. Unterdesse­n forderte die FDP, einen Familienna­chzug zuzulassen, wenn ein „echter Härtefall“vorliege, und dies nicht an einer Zahl festzumach­en.

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