Landrat strebt nach BGH-Urteil zur Holzvermarktung genaue Prüfung an
Planungen zur Gründung eines kommunalen Verbundes auf Kreisebene werden fortgesetzt
REGION (sz) - Landrat Heiner Scheffold hat den Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Holzvermarktung in Baden-Württemberg vom Dienstag begrüßt. Der Kartellsenat des BGH hatte darin aus formalen Gründen eine Entscheidung des Bundekartellamts gegen das Land Baden-Württemberg aus dem Jahr 2015 aufgehoben.
Landrat Scheffold erklärte, man kenne den genauen Urteilstext und die Urteilsbegründung noch nicht. „Beides wollen wir, gemeinsam mit unserem kommunalen Spitzenverband, dem Landkreistag BadenWürttemberg, bewerten. Die einseitige Sicht des Bundeskartellamts auf die Aufgaben der Landkreise in diesem Bereich hat sich jedenfalls vor dem BGH nicht durchgesetzt. Dem Landrat ist es weiterhin nicht verwehrt, betriebliche Aufgaben im kommunalen und staatlichen Bereich wahrzunehmen.“
Nach einer ersten Einschätzung ändere sich in Hinblick auf die Neuorganisation der Forstverwaltung auf kommunaler Ebene jedoch wenig. Landrat Scheffold: „Die Regelungen des novellierten Bundeswaldgesetzes gelten. Danach müssen forstliche Dienstleistungen künftig kostendeckend angeboten werden und sind dem Markt geöffnet. Unter dieser Voraussetzung ist eine Eigenbewirtschaftung des Kommunalwaldes im Rahmen eines kommunalen Verbundes die sinnvollste Lösung“, sagte Scheffold.
„Aus diesen Gründen und weil das Land an der Ausgliederung des Staatswaldes aus dem Landratsamt unabhängig von diesem Urteil zum 1. Juli 2019 festhält, wollen wir die Vorarbeiten zur zeitgleichen Gründung eines kommunalen Zusammenschlusses für die zukünftige Betreuung der Gemeinde- und Privatwälder wie bisher fortsetzen.“
Wie der Beschluss des Bundesgerichtshofs sich auf die aktuellen Planungen zur Gründung eines kommunalen Zusammenschlusses im Detail auswirke, könne abschließend erst nach Vorliegen der Urteilsbegründung und im Zusammenhang mit der laufenden Novellierung des Landeswaldgesetzes beantwortet werden.