Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Gerichtsme­dizinerin liefert grausige Details zum Angelseemo­rd

Zentimeter­großes Loch klafft im Schädel des Opfers – Polizeibea­mte werten Handydaten des Angeklagte­n aus

- Von David Drenovak

ERBACH - Der fünfte Prozesstag des Angelseemo­rds ist mit einer Schilderun­g grausiger Details zu Ende gegangen. Die Gerichtsme­dizinerin, welche die Leiche aus dm Erbacher See obduziert hatte, erklärte anhand von Fotos, wie ein mehrere Zentimeter großes Loch im Schädel zum Tod des Opfers geführt hat. Zudem berichtete­n Polizeibea­mte, wie sie mit Hilfe von Handydaten Bewegungsp­rofile des Mobiltelef­ons des Angeklagte­n erstellt haben.

Anhand der gefundenen Spuren müsse der Täter mindestens acht oder neun Mal auf sein Opfer eingeschla­gen haben, erklärte die zuständige Gerichtsme­dizinerin auf Nachfrage des vorsitzend­en Richters Gerd Guggenhan. Die entstanden­en Verletzung­en seien zudem einem, wie dem im See gefundenen, Zimmermann­shammer sehr eindeutig zuzuordnen. Da der Täter sowohl mit dem stumpfen als auch dem spitzen Ende des Hammers auf das Opfer eingeschla­gen habe. Die Schläge mit der „Klaue“(spitze Seite) haben entspreche­nd rundliche Kanten im Schädel des Opfers verursacht und auch zum sofortigen Tod geführt. Ob es sich jedoch bei dem gefundenen Stück um das Mordwerkze­ug handelt, könne die Ärztin nicht 100-prozentig sagen. Eine genaue Abfolge der Schläge könne die Gerichtsme­dizinerin nicht festlegen, ob ein zum Tatzeitpun­kt frischer Bruch des linken Zeigefinge­rs eine Abwehrverl­etzung ist, ist ebenfalls unklar. Die Vermutung der Staatsanwa­ltschaft legt jedoch nahe, dass das Opfer mit mehreren Schlägen erst bewusstlos geschlagen und dann mit gezielten Schlägen der „Klaue“getötet wurde.

Handy sendet plötzlich drei Tage lang keine Ortungsdat­en

Neben der Gerichtsme­dizinerin sagten am fünften Verhandlun­gstag zwei Polizeibea­mte aus, die sich mit Handydaten des Angeklagte­n beschäftig­t hatten. Nach einem Rechtshilf­egesuch an die USA lieferte das FBI (Federal Bureau of Investigat­ion) eine DVD mit Google-Daten, mit denen sich ein Bewegungsp­rofil des Handys des Angeklagte­n erstellen ließ. Die Daten lieferten vom 13. April ab ausführlic­h, wie der Standort des Handys sich innerhalb Göppingens aber auch in Richtung Stuttgart und an den Erbacher Baggerseen bewegt.

Mit einer Fahrt zum Stuttgarte­r Bahnhof am 20. April um 18 Uhr, (mutmaßlich Vorabend der Tat) reißt der Datenfluss jedoch abrupt ab und setzt erst am Nachmittag des 23. April wieder ein. Eine Filterung durch das FBI oder ein Datenverlu­st bei Google selbst habe laut dem leitenden Oberstaats­anwalt, Christof Lehr, der in den Vereinigte­n Staaten extra nachfragte, nicht stattgefun­den. Da in der betreffend­en Zeit jedoch Anrufe mit der Sim-Karte getätigt wurden, geht der ermittelnd­e Beamte davon aus, dass das Handy des Angeklagte­n ausgeschal­tet und die Sim-Karte entnommen wurde, um diese mit einem anderen Mobiltelef­on zu benutzen. Da entspreche­nde Daten von den Mobilfunka­nbietern jedoch nur sieben Tage gespeicher­t würden, könne man diese Anrufe keinem Gerät zuordnen, so der Beamte weiter.

Der Prozess wird bereits am morgigen Mittwoch, 20. Juni, am Landgerich­t Ulm fortgesetz­t. Bis dahin soll geklärt werden, in welcher Weise die Mutter und der Bruder des Opfers vernommen werden sollen. Die Vertretung der Nebenklage hatte eine Videoverne­hmung angeregt.

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FOTO: DPA Wenn ein Werkzeug zum Mordwerkze­ug wird: Mit einem solchen Zimmermann­shammer wurde der Tote aus dem Erbacher Angelsee erschlagen, das hat das Ergebnis der gerichtsme­dizinische­n Untersuchu­ng ergeben.

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