Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Heckler & Koch: Zeuge hatte Bedenken gegen Waffenexpo­rte nach Mexiko

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STUTTGART (dpa) - Vor den Waffenexpo­rten von Heckler & Koch nach Mexiko hat das Auswärtige

Amt nach Darstellun­g eines Zeugen mehrfach Bedenken geäußert und auf Unregelmäß­igkeiten hingewiese­n.

Der Beamte war damals im Referat für Rüstungsex­portkontro­lle tätig. Am Dienstag sagte er im Prozess gegen frühere Mitarbeite­r der Rüstungsfi­rma in Stuttgart aus. Nach seiner Darstellun­g liegt die Entscheidu­ng über die Genehmigun­gen beim Bundeswirt­schaftsmin­isterium, das Auswärtige Amt nimmt jedoch aus außenpolit­ischer Sicht Stellung – gestützt auf die Menschenre­chtslage und die sogenannte­n Endverblei­bserklärun­gen der Empfänger. Die sollen sicherstel­len, dass die Waffen nach der Lieferung nicht in falsche Hände gelangen. „Wenn es da Zweifel gab, sind wir dem nachgegang­en“, sagte der Zeuge.

So habe es gleich beim ersten Antrag Bedenken wegen der Zielregion­en in Mexiko gegeben, woraufhin Heckler & Koch eine neue Erklärung eingereich­t habe. In einem späteren Fall habe die Firma beantragt, Ersatzteil­e für G36-Gewehre in eine Region zu liefern, in der diese Waffen laut vorherigen Anträgen gar nicht hätten sein dürfen. Auch dieses angebliche Versehen sei nachträgli­ch korrigiert worden. Wer jeweils entschied, die Anträge am Ende zu genehmigen, blieb unklar. Darüber durfte der Zeuge nach eigenen Angaben nicht sprechen.

In dem Verfahren müssen sich fünf Beschuldig­te wegen Verstoßes gegen das Kriegswaff­enkontroll- und Außenwirts­chaftsgese­tz verantwort­en. Laut Anklage wurden von 2006 bis 2009 fast 4500 Sturmgeweh­re vom Typ G36 und Zubehör im Wert von 4,1 Millionen Euro in mehrere Unruhe-Regionen Mexikos geliefert, wohin sie nicht hätten exportiert werden dürfen. Die Angeklagte­n weisen die Vorwürfe zurück. (Foto: dpa)

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