Zwei Millionen Euro für die Feuerwehr
REGION (sz) - Das Feuerwehrwesen im Alb-Donau-Kreis wird mit annähernd zwei Millionen Euro unterstützt, teilt CDU-Landtagsabgeordneter Manuel Hagel mit.
„Das Land lässt nichts anbrennen. Mit rund elf Millionen Euro wird den vielen freiwilligen und Berufsfeuerwehren im Bezirk Tübingen unter die Arme gegriffen. Damit wird sowohl der Feuerschutz, die Jugendarbeit wie auch das Ehrenamt der Feuerwehr gestärkt – hier ist das Geld ohne Frage gut angelegt“, so Manuel Hagel.
Gelder für Fahrzeuge
Die Gelder dienen in diesem Jahr vor allem der Beschaffung von Fahrzeugen und dem Bau beziehungsweise der Erweiterung von Feuerwehrhäusern. Das Regierungspräsidium Tübingen hat die Bewilligungsmitteilungen an die Landkreise und den Stadtkreis Ulm versandt und den Landratsämtern somit die Haushaltsmittel für die Gemeinden zugewiesen. Für den Alb-Donau-Kreis sieht die Mittelzuweisung wie folgt aus:
Projektförderung (kreisangehörige
● Gemeinden): 1 084 700€
Projektförderung (Landkreis):
●
239 400€
Pauschalförderung (Landkreis):
●
3500€
Pauschalförderung (Feuerwehrangehörige
● und Angehörige der Jugendfeuerwehr): 378 600€
Auf die eigene Zuständigkeit des Regierungspräsidiums (Förderung von Projekten der Landkreise) fallen dabei weitere zwei Projekte aus dem Alb-Donau-Kreis:
Beschaffung und Einrichtung
●
digitaler Alarmumsetzer; fünf weitere Alarmumsetzer: 25 000€
Beschaffung von drei Abrollbehältern-Atemschutz:
● 214 400€
„Katastrophenschutz ist Teamarbeit, zu dem alle Hilfsorganisationen gemeinsam Unglaubliches beitragen. Daher muss das Land auch sicherstellen, dass die Feuerwehr als unverzichtbarer Partner gut ausgestattet ist. Denn nur so kann sie Brände bekämpfen, Menschen retten und in Ausnahmesituationen Hilfestellung leisten“, so Manuel Hagel zum Abschluss.
Zuständig für die Verteilung der Zuwendungen zur Feuerwehrförderung sind in Baden-Württemberg die Regierungspräsidien und Landratsämter. Das Regierungspräsidium entscheidet über die Zuwendungen für die Projekte der Landkreise. Bewilligungsstellen für die Zuwendungen an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sind demgegenüber die Landratsämter.