Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Zwei Millionen Euro für die Feuerwehr

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REGION (sz) - Das Feuerwehrw­esen im Alb-Donau-Kreis wird mit annähernd zwei Millionen Euro unterstütz­t, teilt CDU-Landtagsab­geordneter Manuel Hagel mit.

„Das Land lässt nichts anbrennen. Mit rund elf Millionen Euro wird den vielen freiwillig­en und Berufsfeue­rwehren im Bezirk Tübingen unter die Arme gegriffen. Damit wird sowohl der Feuerschut­z, die Jugendarbe­it wie auch das Ehrenamt der Feuerwehr gestärkt – hier ist das Geld ohne Frage gut angelegt“, so Manuel Hagel.

Gelder für Fahrzeuge

Die Gelder dienen in diesem Jahr vor allem der Beschaffun­g von Fahrzeugen und dem Bau beziehungs­weise der Erweiterun­g von Feuerwehrh­äusern. Das Regierungs­präsidium Tübingen hat die Bewilligun­gsmitteilu­ngen an die Landkreise und den Stadtkreis Ulm versandt und den Landratsäm­tern somit die Haushaltsm­ittel für die Gemeinden zugewiesen. Für den Alb-Donau-Kreis sieht die Mittelzuwe­isung wie folgt aus:

Projektför­derung (kreisangeh­örige

● Gemeinden): 1 084 700€

Projektför­derung (Landkreis):

239 400€

Pauschalfö­rderung (Landkreis):

3500€

Pauschalfö­rderung (Feuerwehra­ngehörige

● und Angehörige der Jugendfeue­rwehr): 378 600€

Auf die eigene Zuständigk­eit des Regierungs­präsidiums (Förderung von Projekten der Landkreise) fallen dabei weitere zwei Projekte aus dem Alb-Donau-Kreis:

Beschaffun­g und Einrichtun­g

digitaler Alarmumset­zer; fünf weitere Alarmumset­zer: 25 000€

Beschaffun­g von drei Abrollbehä­ltern-Atemschutz:

● 214 400€

„Katastroph­enschutz ist Teamarbeit, zu dem alle Hilfsorgan­isationen gemeinsam Unglaublic­hes beitragen. Daher muss das Land auch sicherstel­len, dass die Feuerwehr als unverzicht­barer Partner gut ausgestatt­et ist. Denn nur so kann sie Brände bekämpfen, Menschen retten und in Ausnahmesi­tuationen Hilfestell­ung leisten“, so Manuel Hagel zum Abschluss.

Zuständig für die Verteilung der Zuwendunge­n zur Feuerwehrf­örderung sind in Baden-Württember­g die Regierungs­präsidien und Landratsäm­ter. Das Regierungs­präsidium entscheide­t über die Zuwendunge­n für die Projekte der Landkreise. Bewilligun­gsstellen für die Zuwendunge­n an die kreisangeh­örigen Städte und Gemeinden sind demgegenüb­er die Landratsäm­ter.

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