Landrat will bürgernahe Lösung für Müllentsorgung
Derzeit steht die Entscheidung im Raum, ob die Kommunen oder der Landkreis in Zukunft zuständig sind
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REGION - Landrat Heiner Scheffold hat in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik des Kreistags am Montag Stellung bezogen zur möglicherweise neuen Organisation der Abfallwirtschaft im Alb-Donau-Kreis. Er räumte die Sorgen aus dem Weg, dass in jedem Fall Großkonzerne die Aufgaben an sich reißen könnten, würde der Landkreis die Aufgabe in Zukunft übernehmen. So oder so – für die Bürger würde sich wohl nichts Grundsätzliches ändern.
Derzeit gehe es um eine Grundsatzfragestellung, machte der Landrat deutlich. Das Thema Abfallwirtschaft werde derzeit in den Städten und Gemeinden des Alb-DonauKreises diskutiert. Bisher habe der Landkreis die Aufgabe der Abfallorganisation an die Kommunen delegiert. Nun gebe es rechtliche Änderungen und Anforderungen, weshalb die Frage sei, wie es mit der Abfallwirtschaft ab dem Jahr 2023 weitergehen soll, ob der Landkreis, wie in Baden-Württemberg üblich, in Zukunft die Aufgabe übernimmt. Darüber sollen die Gemeinden und Städte sich derzeit Gedanken machen. Erst dann könne ein Abfallwirtschaftskonzept aufgestellt werden. Für Detailfragen sei es noch zu früh. Würden die Kommunen weiterhin die Zuständigkeit übernehmen, könnten sie ebenfalls noch nicht genau sagen, wie das Einsammeln und der Transport des Mülls ab dem Jahr 2023 im Detail in ihrem Bereich erfolgen wird, so der Landrat. „Denn auch dort werden die rechtlichen Änderungen und damit verbundenen höheren Anforderungen umgesetzt werden müssen.“
Dann ging Scheffold auf ein Schreiben ein, das „von einem Entsorgungsunternehmen aus Ehingen an Bürgermeister und Vereine gesendet wurde und für die Beibehaltung des jetzigen Systems wirbt“. Laut Information der „Schwäbischen Zeitung“wird darin beschrieben, dass bei einer Änderung, also der Übertragung an den Landkreis, die Zusammenarbeit mit dem dann zuständigen Unternehmen erschwert werden könnte, weil – anders als jetzt – ein Großunternehmen zum Zug kommen könnte. Reklamationen müssten lange Wege gehen. Würde der Landkreis EU-weit ausschreiben, hätten es mittelständische Unternehmen schwer gegen die großen Konzerne. „Ich möchte klarstellen: Der Landkreis nimmt die Argumente aus Sicht eines Mittelstandsunternehmens ernst“, sagte Landrat Scheffold am Montag. Doch betonte er gleichzeitig, dass der Alb-DonauKreis, wie bisher auch immer, die Ausschreibung sehr mittelstandsfreundlich gestalten würde.
Sollte der Kreistag beschließen, die Zuständigkeit für den Müll ab 2023 dem Kreis zu übertragen, „würden wir auch dann gemeinsam mit den Kommunen ortsnahe und bürgerfreundliche Lösungen fortführen beziehungsweise ausarbeiten“. So wie bisher laufe es gut, erklärte Scheffold . „Es spricht also wenig dafür, dass sich Grundsätzliches ändert.“
Auch Vereinssammlungen sollen in jedem Fall, egal wo die Zuständigkeit liegt, weiterhin möglich sein, betonte der Landrat. Das sei selbstverständlich, betone man doch immer wieder, wie wichtig das Vereinsleben sei. „Also unterstützen wir auch Vereine.“Man werde immer nach guten Lösungen für die Bürger suchen.
Scheffold machte aber auch deutlich, dass es eine einheitliche Lösung brauche. Soll die Organisation der Müllabfuhr bei den Kommunen bleiben, müssten alle 55 Gemeinden und Städte zustimmen, denn der Kreis könne Kommunen die Zuständigkeit nicht aufzwingen. Wie schon 2010 sei möglicherweise in Einzelfällen Überzeugungsarbeit nötig, so Scheffold. Er sei optimistisch, dass eine gemeinsame Lösung gefunden wird.