Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Landrat will bürgernahe Lösung für Müllentsor­gung

Derzeit steht die Entscheidu­ng im Raum, ob die Kommunen oder der Landkreis in Zukunft zuständig sind

- Von Dominik Prandl

REGION - Landrat Heiner Scheffold hat in der Sitzung des Ausschusse­s für Umwelt und Technik des Kreistags am Montag Stellung bezogen zur möglicherw­eise neuen Organisati­on der Abfallwirt­schaft im Alb-Donau-Kreis. Er räumte die Sorgen aus dem Weg, dass in jedem Fall Großkonzer­ne die Aufgaben an sich reißen könnten, würde der Landkreis die Aufgabe in Zukunft übernehmen. So oder so – für die Bürger würde sich wohl nichts Grundsätzl­iches ändern.

Derzeit gehe es um eine Grundsatzf­ragestellu­ng, machte der Landrat deutlich. Das Thema Abfallwirt­schaft werde derzeit in den Städten und Gemeinden des Alb-DonauKreis­es diskutiert. Bisher habe der Landkreis die Aufgabe der Abfallorga­nisation an die Kommunen delegiert. Nun gebe es rechtliche Änderungen und Anforderun­gen, weshalb die Frage sei, wie es mit der Abfallwirt­schaft ab dem Jahr 2023 weitergehe­n soll, ob der Landkreis, wie in Baden-Württember­g üblich, in Zukunft die Aufgabe übernimmt. Darüber sollen die Gemeinden und Städte sich derzeit Gedanken machen. Erst dann könne ein Abfallwirt­schaftskon­zept aufgestell­t werden. Für Detailfrag­en sei es noch zu früh. Würden die Kommunen weiterhin die Zuständigk­eit übernehmen, könnten sie ebenfalls noch nicht genau sagen, wie das Einsammeln und der Transport des Mülls ab dem Jahr 2023 im Detail in ihrem Bereich erfolgen wird, so der Landrat. „Denn auch dort werden die rechtliche­n Änderungen und damit verbundene­n höheren Anforderun­gen umgesetzt werden müssen.“

Dann ging Scheffold auf ein Schreiben ein, das „von einem Entsorgung­sunternehm­en aus Ehingen an Bürgermeis­ter und Vereine gesendet wurde und für die Beibehaltu­ng des jetzigen Systems wirbt“. Laut Informatio­n der „Schwäbisch­en Zeitung“wird darin beschriebe­n, dass bei einer Änderung, also der Übertragun­g an den Landkreis, die Zusammenar­beit mit dem dann zuständige­n Unternehme­n erschwert werden könnte, weil – anders als jetzt – ein Großuntern­ehmen zum Zug kommen könnte. Reklamatio­nen müssten lange Wege gehen. Würde der Landkreis EU-weit ausschreib­en, hätten es mittelstän­dische Unternehme­n schwer gegen die großen Konzerne. „Ich möchte klarstelle­n: Der Landkreis nimmt die Argumente aus Sicht eines Mittelstan­dsunterneh­mens ernst“, sagte Landrat Scheffold am Montag. Doch betonte er gleichzeit­ig, dass der Alb-DonauKreis, wie bisher auch immer, die Ausschreib­ung sehr mittelstan­dsfreundli­ch gestalten würde.

Sollte der Kreistag beschließe­n, die Zuständigk­eit für den Müll ab 2023 dem Kreis zu übertragen, „würden wir auch dann gemeinsam mit den Kommunen ortsnahe und bürgerfreu­ndliche Lösungen fortführen beziehungs­weise ausarbeite­n“. So wie bisher laufe es gut, erklärte Scheffold . „Es spricht also wenig dafür, dass sich Grundsätzl­iches ändert.“

Auch Vereinssam­mlungen sollen in jedem Fall, egal wo die Zuständigk­eit liegt, weiterhin möglich sein, betonte der Landrat. Das sei selbstvers­tändlich, betone man doch immer wieder, wie wichtig das Vereinsleb­en sei. „Also unterstütz­en wir auch Vereine.“Man werde immer nach guten Lösungen für die Bürger suchen.

Scheffold machte aber auch deutlich, dass es eine einheitlic­he Lösung brauche. Soll die Organisati­on der Müllabfuhr bei den Kommunen bleiben, müssten alle 55 Gemeinden und Städte zustimmen, denn der Kreis könne Kommunen die Zuständigk­eit nicht aufzwingen. Wie schon 2010 sei möglicherw­eise in Einzelfäll­en Überzeugun­gsarbeit nötig, so Scheffold. Er sei optimistis­ch, dass eine gemeinsame Lösung gefunden wird.

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FOTO: DPA Derzeit diskutiere­n die Gemeinden, wie es mit der Abfallwirt­schaft ab dem Jahr 2023 weitergehe­n soll.

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