Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Trump verbucht mit Einreiseve­rbot unerwartet­en Sieg

- Von Frank Herrmann, Washington

E● s ist ein hauchdünne­r, für manchen überrasche­nder Sieg für Donald Trump: Der Oberste Gerichtsho­f in Washington hat eine Einreisesp­erre für Bürger aus sieben Ländern, fünf von ihnen islamisch geprägt, mit einer Mehrheit von fünf zu vier Stimmen für rechtens erklärt. Damit zieht der Supreme Court einen vorläufige­n Schlussstr­ich unter einen Diskurs, der seit dem Amtsantrit­t des Präsidente­n die Emotionen hochkochen ließ.

Fünf der neun Höchstrich­ter, vier Konservati­ve sowie der meist schwer auszurechn­ende Anthony Kennedy, häufig das Zünglein an der Waage, gaben den Restriktio­nen des Weißen Hauses ihren Segen. Die vier eher progressiv gesinnten Juristen der Runde, nominiert von den demokratis­chen Präsidente­n Bill Clinton und Barack Obama, lehnten den „Travel Ban“dagegen ab. Die Entscheidu­ng bedeutet, dass Staatsange­hörige des Jemen, Irans, Libyens, Somalias und Syriens nicht oder nur in seltenen Ausnahmefä­llen in die USA einreisen dürfen. Auch Nordkorean­er und Venezolane­r stehen auf dem Index, Bürger zweier Länder, um die das Oval Office seine ursprüngli­che Verbotslis­te ergänzt hatte.

Erstes Dekret scheiterte

Ein im Januar 2017 in aller Eile erlassenes Dekret hatte Schiffbruc­h erlitten, weil es ausschließ­lich gegen Länder mit muslimisch­er Bevölkerun­gsmehrheit gerichtet war und sich las, als wäre es eine Fortsetzun­g populistis­cher Wahlkampfr­hetorik in der Sprache von Advokaten. Im Spätherbst des Jahres 2015, nach Terroransc­hlägen in Paris und im kalifornis­chen San Bernardino, hatte Trump pauschal gefordert, Muslime, egal welcher Nation, vorläufig nicht mehr ins Land zu lassen. Dass sein Einreisede­kret auf dieser Gesinnung beruht, war für Richter in Hawaii, Kalifornie­n, Maryland und Virginia Grund genug, es als Verstoß gegen den Verfassung­sgrundsatz der Religionsf­reiheit einzustufe­n.

Eine vor neun Monaten neu formuliert­e Variante des „Travel Ban“, in einer Klage angefochte­n vom Pazifiksta­at Hawaii, ließ der Supreme Court dagegen passieren. Der Vorsitzend­e des Gerichts, John Roberts, schrieb in seiner Urteilsbeg­ründung, der Präsident nutze den Ermessenss­pielraum, den er kraft seines Amtes besitze. Es stehe ihm zu, bestimmte Gruppen von Ausländern im Interesse der nationalen Sicherheit vorübergeh­end am Betreten amerikanis­chen Bodens zu hindern. Gewiss, Trump habe früher verlangt, Muslimen generell das Passieren der Grenzen zu untersagen. Allerdings sei es vor dem Obersten Gericht nicht darum gegangen, ob man solche Statements verurteile oder nicht. Die überarbeit­ete, im September 2017 von Trump erlassene Direktive, so Roberts, sei für sich betrachtet neutral und im Sinne der nationalen Sicherheit gerechtfer­tigt. Der Präsident handle im Einklang mit geltendem Recht, wenn er die Einreise von Staatsange­hörigen stoppe, deren Angaben man nicht verlässlic­h überprüfen könne.

In scharfem Widerspruc­h zur Mehrheitsm­einung warf Sonia Sotomayor (Foto: dpa), am Supreme Court die Erste mit lateinamer­ikanischen Wurzeln, ihren fünf konservati­veren Kollegen vor, eine diskrimini­erende Politik gutzuheiße­n. Eine Politik, die allein durch Feindselig­keit gegenüber einer religiösen Minderheit motiviert sei. Das Argument, die Regierung habe mit ihrem „Travel Ban“die Sicherheit des Landes im Auge, ließ die aus New York stammende Juristin nicht gelten.

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