Mann überlässt seine Wellensittiche sich selbst
58-Jähriger stellt den Vogelkäfig mit zu wenig Futter und Wasser auf den Balkon und fährt zur Kur
● SIGMARINGEN - Sommer 2017. Der 58-jährige Halter zweier Wellensittiche stellt einen Vogelkäfig mit den beiden Tieren auf den Balkon. Er gibt ihnen etwas Wasser, schüttet ordentlich Futter in den Käfig, deckt eine Seite mit einem Tuch ab und fährt nach Isny zur Kur. Geplante Dauer: drei Wochen. Doch bereits nach einer schreitet der Veterinärdienst des Landratsamts ein, rettet den inzwischen unterernährten Wellensittichen das Leben und bringt sie ins Tierheim. Nachbarn hatten sich aus Sorge um die Tiere bei der Behörde gemeldet.
Das Amtsgericht Sigmaringen hat nun am Dienstag das Bußgeld in Höhe von 180 Euro bestätigt, das das Landratsamt gegen den Mann verhängt hat. Weil er dagegen Einspruch eingelegt hatte, landete der Fall beim Gericht. Doch auch dort wird deutlich, dass sich der 58-Jährige keiner Schuld bewusst ist. „Ich habe gar nichts gemacht! Es war doch alles korrekt.“Im Sitzungssaal I des Amtsgerichts Sigmaringen wiederholt der Mann das zwar ein ums andere Mal, doch am Ende glaubt Richter Jürgen Dorner ihm nicht, dass er seinen Vögeln ausreichend Wasser und Futter hinterlassen hat, als er zur Kur fuhr. „Es tut mir leid, aber da haben Sie einen Fehler gemacht.“
Eine Mitarbeiterin des Landratsamts erklärte vor Gericht, dass man dem Mann nur eine Woche beweisen könne, die Vögel aber wahrscheinlich viel länger allein gewesen seien. Er habe seine Tiere zwar wohl nicht vorsätzlich gequält, aber fahrlässig sei sein Handeln sehr wohl gewesen. „Daher ist der Tatvorwurf für mich voll gerechtfertigt.“Untermauert wurde das Ganze von einem 48-jährigen Zeugen. Er ist für den Veterinärdienst des Landratsamts tätig und nahm die Tiere vor ziemlich genau einem Jahr unter seine Fittiche. „Die Vorrichtungen für Wasser waren alle komplett leer“, sagte er. Vom Vogelfutter seien praktisch nur noch die Hülsen übrig gewesen, die auf dem Käfigboden herumlagen und von den Wellensittichen nicht angerührt wurden.
Der 58-Jährige wies das weit von sich. Er behauptete, den Vögeln fast ein Kilo Futter sowie eine Tasse voll Wasser hinterlassen zu haben. „Außerdem war ich nur 80 Kilometer weit weg, ich hätte ja jederzeit zurückkommen können“, sagte er. „Aber Sie sind nun mal nicht zurückgekommen“, entgegnete der Richter. Nach einer halben Stunde war der Fall erledigt.