Schlägerei bringt Geldstrafe ein
Zwei junge Männer müssen sich wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung verantworten
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EHINGEN/MUNDERKINGEN - Zu Geldstrafen sind zwei junge Männer verurteilt worden, die in der Nacht auf Allerheiligen einen Dritten in Munderkingen verprügelt haben. Weil das Opfer an dem Vorfall nicht unschuldig war und die Täter geständig und reuig sind, fielen die Strafen für die beiden Angeklagten milder aus.
Angeklagt waren am Dienstag vor dem Ehinger Landgericht ein 21-Jähriger und sein 23-jähriger Kumpel. Die Beiden haben im vergangenen Jahr in der Nacht auf Allerheiligen gemeinsam gefeiert. Im Laufe des Abends sind sie mit Bekannten in Streit geraten, was letztlich in einer Schlägerei nahe der Donaubrücke in Munderkingen mündete. Angefangen hatte die feuchtfröhliche Nacht in der Disko Haltestelle am Bahnhof, später feierten alle Beteiligten in der Kneipe Metro in Munderkingen weiter.
Irgendwann schlug die Stimmung um und die Angeklagten begannen, das spätere Opfer und seine beiden Begleiter mit Bierdeckeln zu bewerfen. Darüber war der Geschädigte scheinbar noch so erzürnt, dass er kurz vor dem Verlassen der Kneipe einen Barhocker in Richtung der Angeklagten geworfen hat und mit diesem einen der beiden Männer am Rücken traf. Die Angeklagten folgten daraufhin dem Stuhlwerfer und seinen beiden Freunden auf die Straße.
„Wir müssen davon ausgehen, dass Sie die Drei verfolgt haben, um dem Opfer eine Abreibung zu verpassen“, erklärte der Vorsitzende Richter Wolfgang Lampa. Die Tat sei deshalb keine Zufallsbegegnung auf dem Heimweg gewesen, bei der beide unabhängig von einander einen Tatentschluss gefasst haben. „Deshalb ist von einer gemeinschaftlichen Körperverletzung auszugehen, die so zu einer gefährlichen wird“, so der Richter in seiner Urteilsbegründung.
Fraglich sei, ob die beiden Angeklagten auf ihr am Boden liegendes Opfer eingetreten haben. Aufgrund der eher leichten Verletzungen des 23-Jährigen und der Zeugenaussagen, ging der Richter davon aus, dass eher nicht mit „voller Entschlossenheit“zugetreten wurde. Aus dem Behandlungsbericht geht hervor, dass das Opfer eine Platzwunde an der Augenbraue und eine an der Lippe davongetragen hat sowie leichtere Prellungen.
Beide Angeklagte haben am Dienstag die Tat eingeräumt und auch Reue gezeigt. „Positiv ist zu bewerten, dass beide versucht haben, nach der Tat Kontakt zum Opfer aufzunehmen, um die Sache aus der Welt zu schaffen“, so die Staatsanwältin. Berücksichtigt werden müsse auch, dass alle Beteiligten stark alkoholisiert waren. Deshalb legte Richter Lampa einen minderschweren Fall von gefährlicher Körperverletzung zugrunde. Dieser ist mit mindestens drei Monaten Freiheitsstrafe zu ahnden, kann aber auch in eine Geldstrafe umgewandelt werden – was der Richter im Falle der beiden jungen Männer tat. Er begründete die Entscheidung auch damit, dass das Opfer mit dem Wurf des Stuhls selbst den Auslöser für die Tat geliefert habe. „Man schmeißt keinen Stuhl, der als gefährlicher Gegenstand eingestuft werden kann, aus so nichtigem Grund“, betonte der Richter, der anmerkte, dass auch diese Tat strafrechtlich relevant sein könne.
Weil der 21-Jährige keine Vorstrafen hat, verurteilte ihn Lampa zu 120 Tagessätzen á 50 Euro. Sein Kumpel hatte sich schon früher mit einem Faustschlag der Körperverletzung strafbar gemacht, deshalb erhielt er mit 150 Tagessätzen á 15 Euro eine etwas höhere Strafe.