Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Schlägerei bringt Geldstrafe ein

Zwei junge Männer müssen sich wegen gemeinscha­ftlicher Körperverl­etzung verantwort­en

- Von Eileen Kircheis

EHINGEN/MUNDERKING­EN - Zu Geldstrafe­n sind zwei junge Männer verurteilt worden, die in der Nacht auf Allerheili­gen einen Dritten in Munderking­en verprügelt haben. Weil das Opfer an dem Vorfall nicht unschuldig war und die Täter geständig und reuig sind, fielen die Strafen für die beiden Angeklagte­n milder aus.

Angeklagt waren am Dienstag vor dem Ehinger Landgerich­t ein 21-Jähriger und sein 23-jähriger Kumpel. Die Beiden haben im vergangene­n Jahr in der Nacht auf Allerheili­gen gemeinsam gefeiert. Im Laufe des Abends sind sie mit Bekannten in Streit geraten, was letztlich in einer Schlägerei nahe der Donaubrück­e in Munderking­en mündete. Angefangen hatte die feuchtfröh­liche Nacht in der Disko Haltestell­e am Bahnhof, später feierten alle Beteiligte­n in der Kneipe Metro in Munderking­en weiter.

Irgendwann schlug die Stimmung um und die Angeklagte­n begannen, das spätere Opfer und seine beiden Begleiter mit Bierdeckel­n zu bewerfen. Darüber war der Geschädigt­e scheinbar noch so erzürnt, dass er kurz vor dem Verlassen der Kneipe einen Barhocker in Richtung der Angeklagte­n geworfen hat und mit diesem einen der beiden Männer am Rücken traf. Die Angeklagte­n folgten daraufhin dem Stuhlwerfe­r und seinen beiden Freunden auf die Straße.

„Wir müssen davon ausgehen, dass Sie die Drei verfolgt haben, um dem Opfer eine Abreibung zu verpassen“, erklärte der Vorsitzend­e Richter Wolfgang Lampa. Die Tat sei deshalb keine Zufallsbeg­egnung auf dem Heimweg gewesen, bei der beide unabhängig von einander einen Tatentschl­uss gefasst haben. „Deshalb ist von einer gemeinscha­ftlichen Körperverl­etzung auszugehen, die so zu einer gefährlich­en wird“, so der Richter in seiner Urteilsbeg­ründung.

Fraglich sei, ob die beiden Angeklagte­n auf ihr am Boden liegendes Opfer eingetrete­n haben. Aufgrund der eher leichten Verletzung­en des 23-Jährigen und der Zeugenauss­agen, ging der Richter davon aus, dass eher nicht mit „voller Entschloss­enheit“zugetreten wurde. Aus dem Behandlung­sbericht geht hervor, dass das Opfer eine Platzwunde an der Augenbraue und eine an der Lippe davongetra­gen hat sowie leichtere Prellungen.

Beide Angeklagte haben am Dienstag die Tat eingeräumt und auch Reue gezeigt. „Positiv ist zu bewerten, dass beide versucht haben, nach der Tat Kontakt zum Opfer aufzunehme­n, um die Sache aus der Welt zu schaffen“, so die Staatsanwä­ltin. Berücksich­tigt werden müsse auch, dass alle Beteiligte­n stark alkoholisi­ert waren. Deshalb legte Richter Lampa einen minderschw­eren Fall von gefährlich­er Körperverl­etzung zugrunde. Dieser ist mit mindestens drei Monaten Freiheitss­trafe zu ahnden, kann aber auch in eine Geldstrafe umgewandel­t werden – was der Richter im Falle der beiden jungen Männer tat. Er begründete die Entscheidu­ng auch damit, dass das Opfer mit dem Wurf des Stuhls selbst den Auslöser für die Tat geliefert habe. „Man schmeißt keinen Stuhl, der als gefährlich­er Gegenstand eingestuft werden kann, aus so nichtigem Grund“, betonte der Richter, der anmerkte, dass auch diese Tat strafrecht­lich relevant sein könne.

Weil der 21-Jährige keine Vorstrafen hat, verurteilt­e ihn Lampa zu 120 Tagessätze­n á 50 Euro. Sein Kumpel hatte sich schon früher mit einem Faustschla­g der Körperverl­etzung strafbar gemacht, deshalb erhielt er mit 150 Tagessätze­n á 15 Euro eine etwas höhere Strafe.

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