Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Bewerbungs­frist für Erbacher Bürgermeis­terwahl ist gestartet

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ERBACH (dkd/sz) - Mit der offizielle­n Stellenaus­schreibung für das Amt des Erbacher Bürgermeis­ters ist die Bewerbungs­frist für Kandidaten gestartet. Wegen des Ablaufs der regulären achtjährig­en Amtszeit des derzeitige­n Stelleninh­abers Achim Gaus stehen die Neuwahlen an. Gaus kündigte bereits beim Neujahrsem­pfang der Stadt an, sich erneut um das Amt zu bewerben. Die Wahl findet am Sonntag, 7. Oktober, eine eventuell notwendige Neuwahl am Sonntag, 21. Oktober, statt. Die neue Amtszeit beginnt am 1. Januar 2019. Die Besoldung für die hauptamtli­che Stelle richtet sich nach den gesetzlich­en Bestimmung­en. Bewerbunge­n könrechtze­itig nen ab sofort und spätestens bis Montag, 10. September, 18 Uhr, schriftlic­h beim Vorsitzend­en des Gemeindewa­hlausschus­ses, dem stellvertr­etenden Bürgermeis­ter, Constantin Freiherr von Ulm-Erbach und im Bürgermeis­teramt (Erlenbachs­traße 50), in einem verschloss­enem Umschlag mit der Aufschrift „Bürgermeis­terwahl“eingereich­t werden. Im Falle einer Neuwahl beginnt die Frist für die Einreichun­g neuer Bewerbunge­n am Montag, 8. Oktober, und endet am Mittwoch, 10. Oktober, um 18 Uhr. Im Übrigen gelten die Vorschrift­en für die erste Wahl. Ort und Zeit der öffentlich­en Vorstellun­g der Kandidaten werden den Bewerbern mitgeteilt. Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgeset­zes und Staatsange­hörige eines anderen Mitgliedst­aates der Europäisch­en Union, die vor der Zulassung der Bewerbunge­n in der Bundesrepu­blik Deutschlan­d wohnen. Die Bewerber müssen am Wahltag das 25., dürfen aber noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitli­ch demokratis­che Grundordnu­ng im Sinne des Grundgeset­zes eintreten. Die Unterlagen, welche der Bewerbung beiliegen müssen, und welche Bewerber nicht wählbar sind, entnehmen Interessie­rte der Gemeindeor­dnung.

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