Oberdischingen will Kontrolle über Müll behalten
Oberdischingen votiert gegen eine Übertragung der Abfallwirtschaft an den Kreis
● OBERDISCHINGEN - Die Gemeinde Oberdischingen stemmt sich gegen eine Rückübertragung aller Aufgaben der Abfallwirtschaft an den AlbDonau-Kreis ab dem Jahr 2023. Am Ende der Beratung zur zukünftigen Verfahrensweise im Gemeinderat stand ein denkbar knappes Ergebnis. Vier Vertreter stimmten für eine Rückübertragung, sechs dagegen.
Wie in allen anderen Kommunen im Alb-Donau-Kreis auch (die „Schwäbische Zeitung“berichtete mehrfach ausführlich), hatte am Montagabend nun der Gemeinderat Oberdischingen darüber zu votieren, wie ab dem Jahr 2023 mit der Abfallwirtschaft verfahren werden soll. Im Zentrum der Befürchtung der Gemeinderäte stand die Aufgabe der Selbständigkeit in diesem Bereich. Aus dem Gremium wurde davor gewarnt, dass bei einer Rückübertragung der Abfallwirtschaft auch die Anzahl Recyclinghöfe im Kreisgebiet zurückgehen würden. Die Folge seien immer weitere Wege, die dann in Kauf genommen werden müssten. Gemeinderat Werner Kreitmeier führte in diesem Zuge vor allen Dingen den Umweltschutz an, der dadurch völlig ad absurdum geführt werde. Kreitmeier machte in der Vorgabe der Rückübertragung an den Kreis – letztlich ist der Kreis als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger per Gesetz dazu bestimmt – die EU verantwortlich und wollte sogleich mit einem Augenzwinkern eine Revolte vom Zaun brechen: „Die EU nervt mich. Ich bin klipp und klar dagegen.“
Die Befürworter der Rückübertragung führten an, dass es auf lange Sicht sicherlich in der Abfallwirtschaft zu gesetzlichen Verschärfungen kommen würde, was auch qualifiziertes Personal erfordere. Dies sei auf Dauer nicht leistbar. Schlussendlich sei der Alb-Donau-Kreis de facto der letzte Landkreis in Baden-Württemberg, der die Abfallwirtschaft in den Kommunen organisiere. Zwar stimmten die Gemeinderäte gegen eine Rückübertragung an den Kreis, dennoch hat das Votum keine Rechtsverbindlichkeit. Letztendlich entscheidet der Kreistag darüber, ob der Landkreis als öffentlich-rechtliche Entsorgungsbehörde in Erscheinung tritt und wie ab dem Jahr 2023 mit dem Müll verfahren wird.