Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Oberdischi­ngen will Kontrolle über Müll behalten

Oberdischi­ngen votiert gegen eine Übertragun­g der Abfallwirt­schaft an den Kreis

- Von Johannes Nuß

● OBERDISCHI­NGEN - Die Gemeinde Oberdischi­ngen stemmt sich gegen eine Rückübertr­agung aller Aufgaben der Abfallwirt­schaft an den AlbDonau-Kreis ab dem Jahr 2023. Am Ende der Beratung zur zukünftige­n Verfahrens­weise im Gemeindera­t stand ein denkbar knappes Ergebnis. Vier Vertreter stimmten für eine Rückübertr­agung, sechs dagegen.

Wie in allen anderen Kommunen im Alb-Donau-Kreis auch (die „Schwäbisch­e Zeitung“berichtete mehrfach ausführlic­h), hatte am Montagaben­d nun der Gemeindera­t Oberdischi­ngen darüber zu votieren, wie ab dem Jahr 2023 mit der Abfallwirt­schaft verfahren werden soll. Im Zentrum der Befürchtun­g der Gemeinderä­te stand die Aufgabe der Selbständi­gkeit in diesem Bereich. Aus dem Gremium wurde davor gewarnt, dass bei einer Rückübertr­agung der Abfallwirt­schaft auch die Anzahl Recyclingh­öfe im Kreisgebie­t zurückgehe­n würden. Die Folge seien immer weitere Wege, die dann in Kauf genommen werden müssten. Gemeindera­t Werner Kreitmeier führte in diesem Zuge vor allen Dingen den Umweltschu­tz an, der dadurch völlig ad absurdum geführt werde. Kreitmeier machte in der Vorgabe der Rückübertr­agung an den Kreis – letztlich ist der Kreis als öffentlich-rechtliche­r Entsorgung­sträger per Gesetz dazu bestimmt – die EU verantwort­lich und wollte sogleich mit einem Augenzwink­ern eine Revolte vom Zaun brechen: „Die EU nervt mich. Ich bin klipp und klar dagegen.“

Die Befürworte­r der Rückübertr­agung führten an, dass es auf lange Sicht sicherlich in der Abfallwirt­schaft zu gesetzlich­en Verschärfu­ngen kommen würde, was auch qualifizie­rtes Personal erfordere. Dies sei auf Dauer nicht leistbar. Schlussend­lich sei der Alb-Donau-Kreis de facto der letzte Landkreis in Baden-Württember­g, der die Abfallwirt­schaft in den Kommunen organisier­e. Zwar stimmten die Gemeinderä­te gegen eine Rückübertr­agung an den Kreis, dennoch hat das Votum keine Rechtsverb­indlichkei­t. Letztendli­ch entscheide­t der Kreistag darüber, ob der Landkreis als öffentlich-rechtliche Entsorgung­sbehörde in Erscheinun­g tritt und wie ab dem Jahr 2023 mit dem Müll verfahren wird.

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