Brandstifter erhält vier Jahre und muss zur Entziehung
ULM/ERBACH (jon) - Die dritte Große Strafkammer des Ulmer Landgerichts hat am gestrigen Donnerstag im Wesentlichen den Schuldspruch einer anderen Kammer gegen einen 26-jährigen Brandstifter aus Erbach bestätigt. In der Revisionsverhandlung, die gestern vor dem Landgericht zu Ende gegangen ist, ging es nicht mehr um die Schuldfrage, sondern ob und in welchem Umfang der Angeklagte zurechnungsfähig war, als er die beiden Taten im September 2016 begangen hatte.
Am 17. September 2016 hatte der junge Mann zunächst eine Asylbewerberunterkunft in Erbach angesteckt, eine Woche später hatte er eine Scheune niedergebrannt. Eine Landmaschine wurde beschädigt. Körperlich verletzt wurde bei den Brandanschlägen niemand. Bei beiden Taten stand er unter erheblichen Alkoholeinfluss, beide Male hatte er rund zwei Promille im Blut.
Starke Alkoholprobleme
Da er bereits in der Vergangenheit erhebliche Probleme mit Alkohol hatte und auch schon eine Entziehungskur ohne Erfolg abgebrochen hatte, ging Richter Wolfgang Tresenreiter in seiner Urteilsbegründung nicht davon aus, dass der 26-Jährige bei zwei Promille unzurechnungsfähig ist. Das Gericht ging in seinem Urteilsspruch über die geforderte Strafe der Verteidigung hinaus und folgte im wesentlichen dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eben genau diese vier Jahre Haft und eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gefordert hatte. Richter Tresenreiter bildete die Gesamtstrafe von vier Jahren aus einer Strafe von zwei Jahren für das Anzünden des Asylbewerberheims und drei Jahre für das Niederbrennen der Scheune. Die Verteidigerin hatte eine Gesamtstrafe von drei Jahren und vier Monaten gefordert.