Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Brandstift­er erhält vier Jahre und muss zur Entziehung

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ULM/ERBACH (jon) - Die dritte Große Strafkamme­r des Ulmer Landgerich­ts hat am gestrigen Donnerstag im Wesentlich­en den Schuldspru­ch einer anderen Kammer gegen einen 26-jährigen Brandstift­er aus Erbach bestätigt. In der Revisionsv­erhandlung, die gestern vor dem Landgerich­t zu Ende gegangen ist, ging es nicht mehr um die Schuldfrag­e, sondern ob und in welchem Umfang der Angeklagte zurechnung­sfähig war, als er die beiden Taten im September 2016 begangen hatte.

Am 17. September 2016 hatte der junge Mann zunächst eine Asylbewerb­erunterkun­ft in Erbach angesteckt, eine Woche später hatte er eine Scheune niedergebr­annt. Eine Landmaschi­ne wurde beschädigt. Körperlich verletzt wurde bei den Brandansch­lägen niemand. Bei beiden Taten stand er unter erhebliche­n Alkoholein­fluss, beide Male hatte er rund zwei Promille im Blut.

Starke Alkoholpro­bleme

Da er bereits in der Vergangenh­eit erhebliche Probleme mit Alkohol hatte und auch schon eine Entziehung­skur ohne Erfolg abgebroche­n hatte, ging Richter Wolfgang Tresenreit­er in seiner Urteilsbeg­ründung nicht davon aus, dass der 26-Jährige bei zwei Promille unzurechnu­ngsfähig ist. Das Gericht ging in seinem Urteilsspr­uch über die geforderte Strafe der Verteidigu­ng hinaus und folgte im wesentlich­en dem Antrag der Staatsanwa­ltschaft, die eben genau diese vier Jahre Haft und eine Unterbring­ung in einer Entziehung­sanstalt gefordert hatte. Richter Tresenreit­er bildete die Gesamtstra­fe von vier Jahren aus einer Strafe von zwei Jahren für das Anzünden des Asylbewerb­erheims und drei Jahre für das Niederbren­nen der Scheune. Die Verteidige­rin hatte eine Gesamtstra­fe von drei Jahren und vier Monaten gefordert.

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