Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Ryanair-Piloten vor Streik

Welche Rechte betroffene Passagiere haben

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DUBLIN/FRANKFURT (dpa/ank) Beim Billigflie­ger Ryanair bereiten die in Deutschlan­d stationier­ten Piloten einen ersten regulären Streik vor. Das Unternehme­n habe nichts vorgelegt, was man als neues Angebot werten könne, sagte ein Sprecher der Gewerkscha­ft Vereinigun­g Cockpit (VC) am Dienstag. In der Nacht war eine letzte Frist der VC für ein verbessert­es Tarifangeb­ot abgelaufen.

Man werde nun am Mittwoch die weiteren Maßnahmen bekannt geben, kündigte die Gewerkscha­ft an. Sie hat sich selbst eine Ankündigun­gsfrist von 24 Stunden für Streiks gesetzt, sodass ein Arbeitskam­pf frühestens am Donnerstag beginnen könnte. Ryanair hatte nach eigenen Angaben bereits am Freitag ein neues Schreiben an die VC übermittel­t. „Aus unserer Sicht war das nur eine Zusammenfa­ssung der bisherigen Positionen. Das Signal ist ausgeblieb­en“, erklärte dazu VCSprecher Janis Schmitt.

Ein Ausstand der deutschen Kapitäne und Co-Piloten wäre der bislang größte Pilotenstr­eik in der Geschichte von Ryanair. An seinen zehn deutschen Basen unter anderem in Frankfurt, Berlin und Hahn beschäftig­t Ryanair rund 400 Flugzeugfü­hrer, ein Zehntel der gesamten Pilotensch­aft.

Passagiere, deren Flug aufgrund von Streiks annuliert wurde, haben nach Informatio­nen des Zentrums für Europäisch­en Verbrauche­rschutz Anspruch auf Rückerstat­tung des Flugpreise­s oder die Umbuchung ihrer Tickets durch die Airline. Darüber hinaus muss die Fluggesell­schaft am Flughafen gestrandet­e Passagiere verpflegen und gegebenenf­alls die Kosten für die Unterbring­ung übernehmen.

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FOTO: DPA Eine Maschine der irischen Fluggesell­schaft Ryanair vor dem Flughafen-Terminal Frankfurt.

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